Stuttgart (ots) - Die Haltung der Richter des Europäischen Gerichtshofs passt nur bedingt in die Zeit. In einer globalisierten Wirtschaft wächst die Notwendigkeit von Flexibilität. In Großunternehmen ist projektbezogenes Arbeiten mit großen Arbeitszeitschwankungen längst an der Tagesordnung. Zuweilen sehen die Tarifparteien auch aus freien Stücken von strikten Stechuhr-Systemen ab, weil sie echte Vertrauensarbeitszeit im Sinne beider Seiten für die bessere Lösung halten. Der Gesetzgeber muss dem Wandel Rechnung tragen. Die Bundesregierung steht nun erst recht unter Zugzwang, die veralteten Arbeitszeitgesetze in ein modernes Gewand zu kleiden.
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