Bielefeld (ots) - In den Gewerkschaftskreisen müssen die Sektkorken geknallt haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt den Arbeitnehmervertretern den Rücken. Wurden die Gewerkschaftler in der Vergangenheit bei ihrer Forderung einer korrekten Arbeitszeiterfassung von den Arbeitgebern mitleidig belächelt, haben die Luxemburger Richter jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. Zu Recht verweist der EuGH auf die europäische Grundrechte-Charta. Laut dieser habe jeder Arbeitnehmer Anspruch "auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Jetzt ist in Deutschland der Gesetzgeber gefragt, wie die Arbeitszeiterfassung aussehen soll. Gibt es an den Firmentoren wieder die Stempeluhren, kommt die zeitgemäße Smartphone-App zum Einsatz oder bleibt es bei einfacher Zettelwirtschaft? Das Luxemburger Urteil stärkt auch die Arbeitnehmer in Betrieben, die bisher weder über einen Betriebsrat noch eine Interessenvertretung verfügen. Auch dort muss sich der Chef zukünftig mit einem wirksamen Arbeitszeiterfassungssystem beschäftigen. Unternehmen, die nur auf Vertrauensarbeitszeit zur Erfüllung der Zielvorgaben gesetzt haben, bleiben auf der Strecke.
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de