Der BGH musste sich in einem aktuellen Fall mit der vorzeitigen Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen beschäftigen. In dem zugrundliegenden Fall ging es um das "S-Prämiensparen flexibel". Hierfür warb die beklagte Sparkasse 1996 mit einer Werbebroschüre. In dieser war unter anderem eine ...Den vollständigen Artikel lesen ...