Wie die Allianz mitteilt, hat das OLG München bereits im April eine Klage zu dem Vorsorgeprodukt Allianz IndexSelect abgewiesen. Das Gericht hebt damit ein Urteil des LG München I auf. Dort hieß es noch, dass die Allianz bestimmte Formulierungen hinsichtlich der Wertentwicklung ihres sogenannten Vorsorgekonzepts ...Den vollständigen Artikel lesen ...