Zürich (ots) - Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen die UBS
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Mannheim.
Nun wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits Anfang
2018 im selben Verfahrenskomplex Bussgelder gegen mehrere Mitarbeiter
der UBS ausgesprochen hat. Dies berichtet die «Handelszeitung» in
ihrer neusten Ausgabe. «Fünf Personen erhielten Geldbussen, bei zwei
Personen bestand kein hinreichender Tatverdacht», sagt Isa Böhmer,
Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim, auf Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelte seit 2012 wegen
Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Grossbank UBS und sieben
Mitarbeiter, darunter ein Vorstandsmitglied der Deutschland-Tochter
und drei Personen aus dem Zahlungsverkehr. Im Steuerstrafprozess, der
morgen Donnerstag in Mannheim beginnt, droht der Bank ein
Unternehmensbussgeld in der Höhe von 83 Millionen Euro, davon 82
Millionen als Gewinnabschöpfung.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel. 058 269 22 90
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Mannheim.
Nun wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits Anfang
2018 im selben Verfahrenskomplex Bussgelder gegen mehrere Mitarbeiter
der UBS ausgesprochen hat. Dies berichtet die «Handelszeitung» in
ihrer neusten Ausgabe. «Fünf Personen erhielten Geldbussen, bei zwei
Personen bestand kein hinreichender Tatverdacht», sagt Isa Böhmer,
Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim, auf Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelte seit 2012 wegen
Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Grossbank UBS und sieben
Mitarbeiter, darunter ein Vorstandsmitglied der Deutschland-Tochter
und drei Personen aus dem Zahlungsverkehr. Im Steuerstrafprozess, der
morgen Donnerstag in Mannheim beginnt, droht der Bank ein
Unternehmensbussgeld in der Höhe von 83 Millionen Euro, davon 82
Millionen als Gewinnabschöpfung.
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