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DGAP-HV: co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: co.don Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 17:57 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CO.DON AKTIENGESELLSCHAFT Teltow ISIN DE000A1K0227 / 
WKN A1K022 Ergänzungsverlangen Ergänzung der 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 12. Juni 2019 um 14:00 Uhr MESZ 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2019 
wurde die ordentliche Hauptversammlung der co.don 
Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') für Mittwoch, 
den 12. Juni 2019, 14:00 Uhr im Hotel Riu Plaza Berlin, 
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin (die 
'Hauptversammlung der Gesellschaft'), einberufen. 
 
Innerhalb der gesetzlichen Frist ist der co.don 
Aktiengesellschaft ein Antrag auf Ergänzung der 
Tagesordnung zugegangen. 
 
Mit Schreiben vom 10. Mai 2019 hat die Aktionärin 
Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 
122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der 
Hauptversammlung der Gesellschaft um den nachfolgenden 
Tagesordnungspunkt beantragt und den nachfolgenden 
Beschlussvorschlag beigefügt. 
 
Die Tagesordnung der am 12. Juni 2019 stattfindenden 
Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher um den 
folgenden neuen Tagesordnungspunkt 15 ergänzt und 
hiermit wie folgt bekanntgemacht: 
 
Tagesordnungspunkt 15 
 
'Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
Herr Dr. Wegener hat sein Amt als Mitglied des 
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
Hauptversammlung am 12. Juni 2019 niedergelegt. Es ist 
daher angezeigt, einen Nachfolger für ihn zu wählen, 
damit der Aufsichtsrat satzungsgemäß auch 
weiterhin aus sechs Mitgliedern besteht. 
 
Es wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu 
beschließen: 
 
Als Nachfolger für Herrn Dr. Wegener wird *Herr 
Univ.-Prof. Dr.-lng. habil. Prof. e.h. mult. Dr. h.c. 
mult. Hans-Jörg Bullinger*, Professor für 
Technologiemanagement und ehemaliger Präsident der 
Fraunhofer-Gesellschaft, wohnhaft in Stuttgart, in den 
Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit von Herrn Prof. 
Bullinger beginnt mit Ablauf der ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 und dauert satzungsgemäß für 
den Rest der regulären Amtszeit von Herrn Dr. Wegener.' 
 
Herr Prof. Bullinger hat mitgeteilt, dass er Mitglied 
in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
sowie vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen ist: 
 
* TÜV SÜD AG, München 
  (Aufsichtsratsvorsitzender) 
* ARRI AG, München (Aufsichtsratsvorsitzender) 
* Kärcher SE, Winnenden (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
* Schaeffler AG, Herzogenaurach (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
* Bauerfeind AG, Zeulenroda (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
 
Gemäß § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 
1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs 
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 
der Satzung von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
Teltow, im Mai 2019 
 
*CO.DON Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: co.don Aktiengesellschaft 
             Warthestraße 21 
             14513 Teltow 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@codon.de 
Internet:    https://www.codon.de/investoren/hauptversammlung-2019.html 
ISIN:        DE000A1K0227 
WKN:         A1K022 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
812633 2019-05-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2019 11:57 ET (15:57 GMT)

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