DGAP-News: co.don Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 17:57
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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CO.DON AKTIENGESELLSCHAFT Teltow ISIN DE000A1K0227 /
WKN A1K022 Ergänzungsverlangen Ergänzung der
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
zur ordentlichen Hauptversammlung
am 12. Juni 2019 um 14:00 Uhr MESZ
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2019
wurde die ordentliche Hauptversammlung der co.don
Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') für Mittwoch,
den 12. Juni 2019, 14:00 Uhr im Hotel Riu Plaza Berlin,
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin (die
'Hauptversammlung der Gesellschaft'), einberufen.
Innerhalb der gesetzlichen Frist ist der co.don
Aktiengesellschaft ein Antrag auf Ergänzung der
Tagesordnung zugegangen.
Mit Schreiben vom 10. Mai 2019 hat die Aktionärin
Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß §
122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der
Hauptversammlung der Gesellschaft um den nachfolgenden
Tagesordnungspunkt beantragt und den nachfolgenden
Beschlussvorschlag beigefügt.
Die Tagesordnung der am 12. Juni 2019 stattfindenden
Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher um den
folgenden neuen Tagesordnungspunkt 15 ergänzt und
hiermit wie folgt bekanntgemacht:
Tagesordnungspunkt 15
'Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Wegener hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 12. Juni 2019 niedergelegt. Es ist
daher angezeigt, einen Nachfolger für ihn zu wählen,
damit der Aufsichtsrat satzungsgemäß auch
weiterhin aus sechs Mitgliedern besteht.
Es wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu
beschließen:
Als Nachfolger für Herrn Dr. Wegener wird *Herr
Univ.-Prof. Dr.-lng. habil. Prof. e.h. mult. Dr. h.c.
mult. Hans-Jörg Bullinger*, Professor für
Technologiemanagement und ehemaliger Präsident der
Fraunhofer-Gesellschaft, wohnhaft in Stuttgart, in den
Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit von Herrn Prof.
Bullinger beginnt mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 und dauert satzungsgemäß für
den Rest der regulären Amtszeit von Herrn Dr. Wegener.'
Herr Prof. Bullinger hat mitgeteilt, dass er Mitglied
in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
sowie vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen ist:
* TÜV SÜD AG, München
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* ARRI AG, München (Aufsichtsratsvorsitzender)
* Kärcher SE, Winnenden (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Schaeffler AG, Herzogenaurach (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Bauerfeind AG, Zeulenroda (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Gemäß § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs.
1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2
der Satzung von der Hauptversammlung gewählt werden.
Teltow, im Mai 2019
*CO.DON Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
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Warthestraße 21
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ISIN: DE000A1K0227
WKN: A1K022
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May 16, 2019 11:57 ET (15:57 GMT)
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