Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
446 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MS Industrie AG München ISIN DE0005855183 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 27. Juni 
2019 
um 13:00 Uhr 
(Einlass ab 12:30 Uhr), 
im Literaturhaus, 
Salvatorplatz 1, 
80333 München 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der MS Industrie AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018, sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 
   und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der MS Industrie AG zum 
   31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   in Höhe von EUR 19.415.623,18 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer      EUR 2.691.781,20 
   Dividende von EUR 0,09 (= 
   Basisdividende in Höhe von 
   EUR 0,03 sowie 
   einer zusätzlichen 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,06) auf jede 
   gewinnberechtigte 
   Stückaktie 
   b) Vortrag auf neue        EUR 16.723.841,98 
   Rechnung 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft unmittelbar oder 
   mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien ändern. In 
   diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von insgesamt EUR 0,09 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
 
   Die Dividende soll ab dem 02. Juli 2019 
   ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II. 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. 
 
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist 
der 06. Juni 2019, (Record Date) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens 
sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Juni 
2019, zugehen: 
 
*MS Industrie AG* 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 / 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Der 
Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des 
Berechtigten zur Versammlung erfolgen. 
 
Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen können 
Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
*MS Industrie AG* 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
D-81241 München 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: ms-industrie@better-orange.de 
 
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, 
sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Zur Bevollmächtigung und 
Weisungserteilung kann das Formular verwendet werden, 
das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer 
Anmeldung zugesandt wird. Am Tag der Hauptversammlung 
kann die Vollmacht und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die 
Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 27. Mai 2019, 24:00 Uhr, schriftlich 
zugegangen ist. Ergänzungsverlangen bitten wir an 
folgende Adresse zu senden: 
 
*MS Industrie AG* 
Der Vorstand 
Brienner Str. 7 
80333 München 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. 
Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 
Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung auf der Internetseite 
 
www.ms-industrie.ag 
 
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 12. Juni 2019, 24:00 
Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
an nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse übersandt hat. 
 
*MS Industrie AG* 
Brienner Str. 7 
80333 München 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2019 12:07 ET (16:07 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.