DGAP-News: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-16 / 18:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg ISIN: DE0005156236 WKN: 515 623 Einladung zur 30. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, 28. Juni 2019, um 10.00 Uhr im Kraftwerk Rottweil Neckartal 68 78628 Rottweil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Schweizer Electronic AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2018, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Schweizer Electronic AG, Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und können dort und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.011.929,20 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Ablauf der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, so dass Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlung erforderlich sind. Gleichzeitig endet die Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Michael Kowalski bestellten Ersatzmitglieds Herrn Christoph Schweizer und des für Frau Karin Sonnenmoser bestellten Ersatzmitglieds Herrn Chih Kang CHEN. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Herrn Dipl.-Ing. Christoph Schweizer, wohnhaft in Schramberg,* ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service GmbH & Co.KG, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, *Herrn Dr. Stefan Krauss, wohnhaft in Schwanau-Ottenheim,* Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW, Lahr/Schwarzwald, zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu wählen. Herr Dr. Stefan Krauss wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Kowalski, wohnhaft in Radolfzell,* Consultant, Senior Adviser der mmc Management Consulting AG, Wiesbaden, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München,* Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division, Infineon Technologies AG, Neubiberg, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Herrn Chris (Chuan Pin) WU, wohnhaft in Hong Kong und Kunshan (China),* President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Zudem schlägt der Aufsichtsrat vor, *Herrn Chih Kang CHEN, wohnhaft in Gao Xiong City (Taiwan),* President von WUS Printed Circuit Co., Ltd., zum Ersatzmitglied für Herrn Chris (Chuan Pin) WU, ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen. Herr Chih Kang CHEN wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Chris (Chuan Pin) WU vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, wobei es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei den unter bb) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien handelt: 1. Herr Christoph Schweizer aa) keine Mandate bb) keine Mandate 2. Herr Dr. Stefan Krauss aa) keine Mandate bb) keine Mandate 3. Herr Michael Kowalski aa) keine Mandate bb) keine Mandate 4. Herr Dr. Stephan Zizala aa) keine Mandate bb) keine Mandate 5. Herr Chris (Chuan Pin) WU
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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)
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