DGAP-News: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 18:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg ISIN: DE0005156236
WKN: 515 623 Einladung zur 30. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre
hiermit zu der am Freitag, 28. Juni 2019, um 10.00 Uhr
im
Kraftwerk Rottweil
Neckartal 68
78628 Rottweil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer
Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für
die Schweizer Electronic AG und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember
2018, einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs, des zusammengefassten gesonderten
nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den
Geschäftsräumen der Schweizer Electronic AG,
Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie
der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht
für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und
können dort und auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen,
die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen,
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.011.929,20
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum
30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine
solche prüferische Durchsicht vor der nächsten
Hauptversammlung erfolgt.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden
keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick
auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder
einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung
der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder, so dass Neuwahlen der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die
Hauptversammlung erforderlich sind. Gleichzeitig endet die
Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Michael Kowalski
bestellten Ersatzmitglieds Herrn Christoph Schweizer und
des für Frau Karin Sonnenmoser bestellten Ersatzmitglieds
Herrn Chih Kang CHEN.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr.
1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1
und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar
aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus
zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer.
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die
Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Dipl.-Ing. Christoph Schweizer, wohnhaft in
Schramberg,*
ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service
GmbH & Co.KG,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor,
*Herrn Dr. Stefan Krauss, wohnhaft in Schwanau-Ottenheim,*
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW,
Lahr/Schwarzwald,
zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu
wählen. Herr Dr. Stefan Krauss wird Mitglied des
Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die
Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen
Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt
spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Kowalski, wohnhaft in
Radolfzell,*
Consultant, Senior Adviser der mmc Management Consulting
AG, Wiesbaden,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München,*
Vice President & General Manager Business-Line High Power,
Automotive Division, Infineon Technologies AG, Neubiberg,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Herrn Chris (Chuan Pin) WU, wohnhaft in Hong Kong und
Kunshan (China),*
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Zudem schlägt der Aufsichtsrat vor,
*Herrn Chih Kang CHEN, wohnhaft in Gao Xiong City
(Taiwan),*
President von WUS Printed Circuit Co., Ltd.,
zum Ersatzmitglied für Herrn Chris (Chuan Pin) WU,
ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, zu wählen. Herr Chih Kang CHEN wird
Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Chris (Chuan Pin) WU
vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet
und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen
Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt
spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen
Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG, wobei es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten
um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und bei den unter bb) aufgeführten Mandaten
um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien handelt:
1. Herr Christoph Schweizer
aa) keine Mandate
bb) keine Mandate
2. Herr Dr. Stefan Krauss
aa) keine Mandate
bb) keine Mandate
3. Herr Michael Kowalski
aa) keine Mandate
bb) keine Mandate
4. Herr Dr. Stephan Zizala
aa) keine Mandate
bb) keine Mandate
5. Herr Chris (Chuan Pin) WU
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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)
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