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DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg ISIN: DE0005156236 
WKN: 515 623 Einladung zur 30. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre 
hiermit zu der am Freitag, 28. Juni 2019, um 10.00 Uhr 
im 
Kraftwerk Rottweil 
Neckartal 68 
78628 Rottweil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer 
   Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für 
   die Schweizer Electronic AG und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 
   2018, einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs, des zusammengefassten gesonderten 
   nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der 
   Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den 
   Geschäftsräumen der Schweizer Electronic AG, 
   Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie 
   der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht 
   für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und 
   können dort und auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, 
   die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.011.929,20 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen 
   im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden 
   keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung 
   der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder, so dass Neuwahlen der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die 
   Hauptversammlung erforderlich sind. Gleichzeitig endet die 
   Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Michael Kowalski 
   bestellten Ersatzmitglieds Herrn Christoph Schweizer und 
   des für Frau Karin Sonnenmoser bestellten Ersatzmitglieds 
   Herrn Chih Kang CHEN. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 
   1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 
   und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar 
   aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus 
   zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. 
 
   Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dipl.-Ing. Christoph Schweizer, wohnhaft in 
   Schramberg,* 
   ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und 
   Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service 
   GmbH & Co.KG, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, 
 
   *Herrn Dr. Stefan Krauss, wohnhaft in Schwanau-Ottenheim,* 
   Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW, 
   Lahr/Schwarzwald, 
 
   zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   wählen. Herr Dr. Stefan Krauss wird Mitglied des 
   Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die 
   Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen 
   Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt 
   spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Kowalski, wohnhaft in 
   Radolfzell,* 
   Consultant, Senior Adviser der mmc Management Consulting 
   AG, Wiesbaden, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München,* 
   Vice President & General Manager Business-Line High Power, 
   Automotive Division, Infineon Technologies AG, Neubiberg, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Chris (Chuan Pin) WU, wohnhaft in Hong Kong und 
   Kunshan (China),* 
   President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Zudem schlägt der Aufsichtsrat vor, 
 
   *Herrn Chih Kang CHEN, wohnhaft in Gao Xiong City 
   (Taiwan),* 
   President von WUS Printed Circuit Co., Ltd., 
 
   zum Ersatzmitglied für Herrn Chris (Chuan Pin) WU, 
   ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, zu wählen. Herr Chih Kang CHEN wird 
   Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Chris (Chuan Pin) WU 
   vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet 
   und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen 
   Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt 
   spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG, wobei es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten 
   um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und bei den unter bb) aufgeführten Mandaten 
   um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien handelt: 
 
   1. Herr Christoph Schweizer 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   2. Herr Dr. Stefan Krauss 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   3. Herr Michael Kowalski 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   4. Herr Dr. Stephan Zizala 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   5. Herr Chris (Chuan Pin) WU 
 

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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)

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