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DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

DJ DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2019 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg ISIN: DE0005156236 
WKN: 515 623 Einladung zur 30. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre 
hiermit zu der am Freitag, 28. Juni 2019, um 10.00 Uhr 
im 
Kraftwerk Rottweil 
Neckartal 68 
78628 Rottweil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer 
   Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für 
   die Schweizer Electronic AG und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 
   2018, einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs, des zusammengefassten gesonderten 
   nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der 
   Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den 
   Geschäftsräumen der Schweizer Electronic AG, 
   Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie 
   der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht 
   für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und 
   können dort und auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, 
   die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.011.929,20 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen 
   im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden 
   keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung 
   der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder, so dass Neuwahlen der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die 
   Hauptversammlung erforderlich sind. Gleichzeitig endet die 
   Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Michael Kowalski 
   bestellten Ersatzmitglieds Herrn Christoph Schweizer und 
   des für Frau Karin Sonnenmoser bestellten Ersatzmitglieds 
   Herrn Chih Kang CHEN. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 
   1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 
   und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar 
   aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus 
   zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. 
 
   Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dipl.-Ing. Christoph Schweizer, wohnhaft in 
   Schramberg,* 
   ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und 
   Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service 
   GmbH & Co.KG, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, 
 
   *Herrn Dr. Stefan Krauss, wohnhaft in Schwanau-Ottenheim,* 
   Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW, 
   Lahr/Schwarzwald, 
 
   zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   wählen. Herr Dr. Stefan Krauss wird Mitglied des 
   Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die 
   Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen 
   Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt 
   spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Kowalski, wohnhaft in 
   Radolfzell,* 
   Consultant, Senior Adviser der mmc Management Consulting 
   AG, Wiesbaden, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München,* 
   Vice President & General Manager Business-Line High Power, 
   Automotive Division, Infineon Technologies AG, Neubiberg, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Chris (Chuan Pin) WU, wohnhaft in Hong Kong und 
   Kunshan (China),* 
   President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Zudem schlägt der Aufsichtsrat vor, 
 
   *Herrn Chih Kang CHEN, wohnhaft in Gao Xiong City 
   (Taiwan),* 
   President von WUS Printed Circuit Co., Ltd., 
 
   zum Ersatzmitglied für Herrn Chris (Chuan Pin) WU, 
   ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, zu wählen. Herr Chih Kang CHEN wird 
   Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Chris (Chuan Pin) WU 
   vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet 
   und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen 
   Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt 
   spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG, wobei es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten 
   um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und bei den unter bb) aufgeführten Mandaten 
   um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien handelt: 
 
   1. Herr Christoph Schweizer 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   2. Herr Dr. Stefan Krauss 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   3. Herr Michael Kowalski 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   4. Herr Dr. Stephan Zizala 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) keine Mandate 
   5. Herr Chris (Chuan Pin) WU 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)

aa) keine Mandate 
      bb) Director, Biggering (BVI) Holdings 
          Co., Ltd. 
          Director, Happy Union Investment 
          Co., Ltd. 
   6. Herr Chih Kang CHEN 
 
      aa) keine Mandate 
      bb) Director, WUS Group Holdings Co., 
          Ltd. 
 
   Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind am 
   Ende dieser Einladung abgedruckt und sind unter 
 
   www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
Schweizer Electronic AG in Höhe von EUR 9.664.053,86 eingeteilt in 3.780.000 
auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine 
Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
3.780.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 9.618 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte 
zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts* 
 
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und 
sich bis spätestens *Freitag, 21. Juni 2019, 24.00 Uhr*, zur Hauptversammlung 
angemeldet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär 
nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts ist demgemäß der am Tag der Hauptversammlung 
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom *22. Juni 
2019, 0.00 Uhr*, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der *21. Juni 2019, 24.00 Uhr*. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die 
Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können 
daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur Hauptversammlung 
ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Da im Verhältnis 
zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, können Erwerber von 
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Technical Record Date bei der 
Gesellschaft eingehen, Teilnahme-, Stimmrechte und sonstige Rechte aus diesen 
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit vom 
Veräußerer bevollmächtigen. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss bei der Gesellschaft in Textform unter 
der Adresse 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
oder Telefax: +49 89 30903-74675 
 
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
erfolgen. 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung 
erscheinen und Ihr Stimmrecht selbst ausüben. Die zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionäre 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch 
durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere Person, ausüben. Auch in diesem Fall ist eine 
ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung und 
zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem 
nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten'. 
 
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der 
Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung. 
Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der Hauptversammlung. Nach 
erfolgter Anmeldung erhalten alle Aktionären bzw. ihre Bevollmächtigten 
Eintrittskarten. Wir möchten klarstellend darauf hinweisen, dass die 
Eintrittskarte lediglich der Erleichterung der Organisation der 
Hauptversammlung dient und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nach dem Gesetz oder der 
Satzung darstellt. Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden auf dem Postweg 
zugesandt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigten Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht 
selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen 
ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dies kann entweder vor oder in der 
Hauptversammlung bis zur Abstimmung über den jeweiligen Tagesordnungspunkt 
geschehen. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Dabei ist Folgendes 
zu beachten: 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der 
in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann 
(Vollmachtsformular), wird den Aktionären im Anmeldebogen und auch zusammen 
mit der Eintrittskarte zugesandt bzw. ist unter 
 
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
abrufbar und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
oder Telefax: +49 89 30903-74675 
 
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Bevollmächtigung kann unter Verwendung dieses Vollmachtsformulars bzw. 
während der Hauptversammlung mittels des auf dem Stimmbogen aufgedruckten 
Vollmachtsformulars oder auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. 
 
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann 
dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
über die Erteilung der Vollmacht. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und die 
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
oder Telefax: +49 89 30903-74675 
 
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 
135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 
besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten 
Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen 
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb 
mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
Aktionäre können sich auch durch den von der Schweizer Electronic AG benannten 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
anmelden. Dem Stimmrechtsvertreter müssen ausdrückliche Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu den von der Verwaltung zu den einzelnen Punkten 
der Tagesordnung unterbreiteten Beschlussvorschlägen erteilt werden. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den ihm erteilten Weisungen 
abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Schweizer Electronic 
AG benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von 
Weisungen an ihn müssen ebenfalls in Textform erfolgen. Ein Formular für die 
Vollmachts- und Weisungserteilung und weitere Informationen werden den 
Aktionären im Anmeldebogen zugesandt. Das Formular ist außerdem unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)

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