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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2019 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.07.2019 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP 
ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 16. Juli 2019, 10:00 Uhr im Congress 
Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 16. Juli 
2019, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 
   2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses 
   und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) 
   für das Geschäftsjahr 2018/19 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018/19* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018/19* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des Lageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
    1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 
    2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses 
    und des Konzernlageberichts 
    (einschließlich der Erläuterungen zu den 
    Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) 
    für das Geschäftsjahr 2018/19 und des 
    Berichts des Aufsichtsrats 
 
    Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. 
    Mai 2019 den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
    gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt 
    der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns* 
2 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das 
    Geschäftsjahr 2018/19 von 13.087.500 EUR wie 
    folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer         13.087.500,00 EUR 
    Dividende von 0,15 EUR je 
    Aktie auf 87.250.000 
    Stückaktien 
    Vortrag auf neue Rechnung  0,00 EUR 
    (Gewinnvortrag) 
    Bilanzgewinn               13.087.500,00 EUR 
 
    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
    der dividendenberechtigten Stückaktien 
    verändern. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
    werden, der eine unveränderte Dividende pro 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
    vorsieht. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
    ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
    am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
    folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 19. 
    Juli 2019. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
3   das Geschäftsjahr 2018/19* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
4   für das Geschäftsjahr 2018/19* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2019/20 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2019/20 und für das 1. Quartal des 
    Geschäftsjahrs 2020/21 zu bestellen. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT 
DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung dieser Hauptversammlung 87.250.000 EUR 
und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
jeweils 87.250.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
*2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG 
DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bis spätestens 9. Juli 2019 (24:00 
Uhr) unter der Adresse: 
 
CropEnergies AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 25. Juni 2019, 
0:00 Uhr (Nachweisstichtag - auch Record Date - 
genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens 9. Juli 2019 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
bezeichneten Anmeldestelle der CropEnergies AG werden 
den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer 
Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder 10 Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, 
Unternehmen und Personen sind in der Regel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)

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