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DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2019 in Schrobenhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BAUER Aktiengesellschaft Schrobenhausen ISIN DE 
0005168108 / WKN 516810 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zu der am *Donnerstag, 27. Juni 2019, 
um 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der BAUER 
Aktiengesellschaft am Firmensitz der BAUER 
Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 
Schrobenhausen, Deutschland. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und 
   des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Jahresabschluss wurde am 11. April 2019 
   durch den Aufsichtsrat festgestellt und der 
   Konzernabschluss gebilligt. Daher ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG durch die 
   Hauptversammlung kein Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 
   1.713.100,00 EUR wird wie folgt verwandt: 
 
   Ausschüttung an die         1.713.100,00 EUR 
   Aktionäre von 0,10 EUR 
   Dividende je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   bei 17.131.000 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
   am Main, Zweigniederlassung Stuttgart zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das von den Anteilseignern gewählte 
   Aufsichtsratsmitglied Dr. Klaus Reinhardt hat 
   mit Wirkung zum 31. Oktober 2018 sein Mandat 
   niedergelegt. Mit Wirkung zum 1. November 2018 
   wurde als Nachfolger Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. 
   Thomas Bauer gerichtlich zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt und vom 
   Aufsichtsrat im Anschluss zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats gewählt. Die gerichtliche 
   Bestellung war antragsgemäß bis zum Ablauf 
   der nächsten Hauptversammlung befristet, so dass 
   mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 
   2019 die Amtszeit von Herrn Prof. Thomas Bauer 
   erlischt und für diese Position gemäß § 7 
   Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft eine 
   Nachwahl für den Rest der Amtsdauer des 
   ausgeschiedenen Mitglieds vorzunehmen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 des Aktiengesetzes, § 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 
   der Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Anteilseigner und sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer 
   zusammen. Mindestens 30 % der 
   Aufsichtsratsmitglieder müssen Frauen und 
   mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder 
   Männer sein. Der Mindestanteil ist grundsätzlich 
   vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Die 
   Seite der Anteilseignervertreter wie auch die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter hat der 
   Gesamterfüllung aufgrund eines jeweils 
   einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Der 
   Mindestanteil für diese Wahl ist daher von der 
   Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt 
   jeweils zwei Frauen und zwei Männer. 
 
   Entsprechend § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 
   Aktiengesetz haben Aktionäre, die mehr als 25 % 
   der Stimmrechte an der Gesellschaft halten und 
   Mitglieder des Familienpools sind, 
   vorgeschlagen, Herrn Prof. Thomas Bauer zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der 
   Aufsichtsrat hat sich diesen Wahlvorschlag durch 
   Beschluss vom 11. April 2019 zu eigen gemacht. 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahl zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung 
   der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele vor, 
 
    Herrn *Prof. Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Kfm. 
    Thomas Bauer*, wohnhaft in Schrobenhausen, 
    freiberuflicher Managementberater als 
    Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen und 
    zwar für die Zeit von der Beendigung der 
    Hauptversammlung am 27. Juni 2019 bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
   Herr Prof. Thomas Bauer kandidiert im Fall 
   seiner Wahl durch die Hauptversammlung erneut 
   für den Aufsichtsratsvorsitz. 
 
   Bei dem zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten bestehen folgende 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
    BAUER Egypt S.A.E., Kairo, Ägypten, 
    Vorsitzender 
    BAUER Deep Drilling GmbH, Schrobenhausen, 
    einfaches Mitglied 
    DEUSA International GmbH, Bleicherode, 
    Vorsitzender 
    Maurer SE, München, einfaches Mitglied 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat verfügt nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats über Sachverstand 
   auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des 
   § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. 
   Thomas Bauer bis zum 31. Oktober 2018 
   Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft war und 
   seit diesem Zeitpunkt selbständige 
   Dienstleistungen an die Gesellschaft und deren 
   verbundenen Unternehmen erbringt, denen der 
   Aufsichtsrat zugestimmt hat. Weiter ist Herr 
   Prof. Thomas Bauer wesentlich beteiligter 
   Aktionär der Gesellschaft und Mitglied im 
   Stimmenpool der Familienaktionäre, die insgesamt 
   48,19 % der Stimmrechte an der BAUER 
   Aktiengesellschaft halten und deren Mitglieder 
   mit dem vorgeschlagenen Kandidaten verwandt 
   sind. Der vorgeschlagene Kandidat ist zudem der 
   Bruder von Dr.-Ing. Johannes Bauer und von Frau 
   Elisabeth Teschemacher, die beide im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft und Mitglied im 
   vorbenannten Stimmenpool der Familienaktionäre 
   sind. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass 
   im Übrigen dem Aufsichtsrat noch eine 
   angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder 
   angehört und der Wechsel des Kandidaten vom 
   Vorstand in den Aufsichtsrat innerhalb der 
   zweijährigen Karenzfrist aufgrund der Prägung 
   der Firmenkultur durch die Familie Bauer 
   vernünftig und wichtig ist und den für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossenen 
   Zielsetzungen des Aufsichtsrats entspricht. 
 
   Nähere Angaben zum Werdegang des vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind dem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.bauer.de 
 
   in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2019 eingestellten 
   Lebenslauf zu entnehmen. 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung des 
   Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
   Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
   Bezugs- und eines sonstigen Andienungsrechts der 
   Aktionäre* 
 
   Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. 
   Juni 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb 
   eigener Aktien läuft am 25. Juni 2019 aus. 
   Deshalb soll der Vorstand erneut zum Erwerb 
   eigener Aktien für weitere fünf Jahre ermächtigt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 
      1 Ziff. 8 AktG ermächtigt, bis zum 26. 
      Juni 2024 eigene Aktien mit einem auf 
      diese entfallenden anteiligen Betrag am 
      Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des 
      zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
      bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft 
      zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf 
      die aufgrund dieser Ermächtigung 
      erworbenen Aktien zusammen mit anderen 
      Aktien der Gesellschaft, welche die 
      Gesellschaft bereits erworben hat und noch 
      besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 a 
      ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
      Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals 
      der Gesellschaft entfallen. 
 
      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands 

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