DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-16 / 18:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000 ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung *Sehr geehrte Aktionärinnen,* *sehr geehrte Aktionäre!* Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Donnerstag, 27. Juni 2019, 10.00 Uhr, in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018)* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von EUR 675.893.750,00 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,204 je Stammaktie, bei 153.125.000 EUR 337.487.500,00 Stammaktien sind das Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,21 je Vorzugsaktie, bei 153.125.000 EUR 338.406.250,00 Vorzugsaktien sind das Bilanzgewinn EUR 675.893.750,00 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2019, fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des Konzern-Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung), § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in Verbindung mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 geschlossenen Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 4. Juli 2018 aus zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn Mitgliedern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28. März 2019 wurde Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf mit Wirkung zum 11. April 2019 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung gilt gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn Prof. KR Ing. Siegfried Wolf soll nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, - Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, Weikersdorf, Österreich, Mitglied in Aufsichtsräten deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie in Kontrollgremien ausländischer Wirtschaftsunternehmen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Wahlvorschlag berücksichtigt zudem die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG und Ziffer 5.4.1 DCGK* Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK. *Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf* a) Persönliche Daten - Geburtsdatum: 31. Oktober 1957 - Geburtsort: Feldbach, Österreich b) Ausbildung / Akademischer Werdegang - 1974 - 1981 Ausbildung zum Werkzeugmachermeister, Philips, Wien, Österreich - 1981 - 1985 Berufsbegleitend Maschinenbau und Betriebstechnik, Höhere Technische Lehranstalt, Österreich c) Beruflicher Werdegang - 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und stellvertretende Leitung Qualitätskontrolle, Vereinigte Metallwerke Wien, Wien, Österreich - 1983 - 1995 Bereichsleiter Qualitätswesen, Werksdirektor und Gesamtprokurist, Hirtenberger AG, Hirtenberg, Österreich - 1995 - 2001 President, Magna Europe AG, Oberwaltersdorf, Österreich - 1999 - 2001 Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto, Kanada - 2001 - 2002 President & Chief Executive Officer (CEO), Magna Steyr AG, Graz, Österreich - 2002 - 2005 Executive Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto, Kanada - 2005 - 2010 Chief Executive Officer (CEO), Magna International Inc., Toronto, Kanada - 2010 - 2018 Vorsitzender des Verwaltungsrats, Russian Machines LLC, Moskau, Russland - 2016 - 2018 Mitglied des Aufsichtsrats, UC RUSAL Plc, Nikosia, Zypern - 2010 - 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrats, OJSC Gaz Group, Nischni Nowgorod, Russland d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten - Schaeffler AG, Herzogenaurach - Continental AG, Hannover e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen - Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz
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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)
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