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DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / 
WKN PAH000 
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen,* 
*sehr geehrte Aktionäre!* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
findet am 
 
Donnerstag, 27. Juni 2019, 10.00 Uhr, 
 
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 
Stuttgart, statt. 
 
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. 
 
Tagesordnung 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   für die Gesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1. 
   Januar bis 31. Dezember 2018)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss sowie den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt. 
   Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden 
   für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 
   lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (SE-Verordnung) Anwendung. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von EUR 
   675.893.750,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
    Ausschüttung einer 
    Dividende von EUR 
    2,204 je Stammaktie, 
    bei 153.125.000       EUR 337.487.500,00 
    Stammaktien sind das 
    Ausschüttung einer 
    Dividende von EUR 
    2,21 je Vorzugsaktie, 
    bei 153.125.000       EUR 338.406.250,00 
    Vorzugsaktien sind 
    das 
    Bilanzgewinn          EUR 675.893.750,00 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2019, 
   fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über 
   die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds 
   gesondert abstimmen zu lassen 
   (Einzelentlastung). 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über 
   die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds 
   gesondert abstimmen zu lassen 
   (Einzelentlastung). 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2019 sowie 
   b) zum Abschlussprüfer für die prüferische 
      Durchsicht des verkürzten 
      Konzern-Zwischenabschlusses und des 
      Konzern-Zwischenlageberichts als Teile 
      des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 
      2019 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   derzeit nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 
   Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung), 
   § 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung 
   über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
   Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 
   in Verbindung mit der hierzu unter dem 1. 
   Februar 2017 geschlossenen 
   Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der 
   Satzung in der Fassung vom 4. Juli 2018 aus 
   zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden 
   Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn 
   Mitgliedern. Durch Beschluss des Amtsgerichts 
   Stuttgart vom 28. März 2019 wurde Herr Prof. KR 
   Ing. Siegfried Wolf mit Wirkung zum 11. April 
   2019 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Die gerichtliche Bestellung gilt 
   gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl 
   eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die 
   Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn 
   Prof. KR Ing. Siegfried Wolf soll nunmehr durch 
   die Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf 
   die Empfehlung des Nominierungsausschusses - 
   vor, 
 
   - Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, Weikersdorf, 
     Österreich, Mitglied in 
     Aufsichtsräten deutscher börsennotierter 
     Gesellschaften sowie in Kontrollgremien 
     ausländischer Wirtschaftsunternehmen 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 
   der Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex ("DCGK") vergewissert, dass er den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der 
   Wahlvorschlag berücksichtigt zudem die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK 
   beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig die 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
   und Ziffer 5.4.1 DCGK* 
 
   Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Wahl in 
   den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
   abgedruckt. Dieser enthält zugleich die Angaben 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten sowie in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) 
   sowie die Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
   *Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf* 
 
   a) Persönliche Daten 
 
      - Geburtsdatum: 31. Oktober 1957 
      - Geburtsort: Feldbach, Österreich 
   b) Ausbildung / Akademischer Werdegang 
 
      - 1974 - 1981 Ausbildung zum 
        Werkzeugmachermeister, Philips, Wien, 
        Österreich 
      - 1981 - 1985 Berufsbegleitend 
        Maschinenbau und Betriebstechnik, 
        Höhere Technische Lehranstalt, 
        Österreich 
   c) Beruflicher Werdegang 
 
      - 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und 
        stellvertretende Leitung 
        Qualitätskontrolle, Vereinigte 
        Metallwerke Wien, Wien, 
        Österreich 
      - 1983 - 1995 Bereichsleiter 
        Qualitätswesen, Werksdirektor und 
        Gesamtprokurist, Hirtenberger AG, 
        Hirtenberg, Österreich 
      - 1995 - 2001 President, Magna Europe 
        AG, Oberwaltersdorf, Österreich 
      - 1999 - 2001 Vice Chairman, Magna 
        International Inc., Toronto, Kanada 
      - 2001 - 2002 President & Chief 
        Executive Officer (CEO), Magna Steyr 
        AG, Graz, Österreich 
      - 2002 - 2005 Executive Vice Chairman, 
        Magna International Inc., Toronto, 
        Kanada 
      - 2005 - 2010 Chief Executive Officer 
        (CEO), Magna International Inc., 
        Toronto, Kanada 
      - 2010 - 2018 Vorsitzender des 
        Verwaltungsrats, Russian Machines LLC, 
        Moskau, Russland 
      - 2016 - 2018 Mitglied des 
        Aufsichtsrats, UC RUSAL Plc, Nikosia, 
        Zypern 
      - 2010 - 2019 Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats, OJSC Gaz Group, Nischni 
        Nowgorod, Russland 
   d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
      inländischen Aufsichtsräten 
 
      - Schaeffler AG, Herzogenaurach 
      - Continental AG, Hannover 
   e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen 
 
      - Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz 

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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)

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