DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 18:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 /
WKN PAH000
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur
Hauptversammlung
*Sehr geehrte Aktionärinnen,*
*sehr geehrte Aktionäre!*
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft
findet am
Donnerstag, 27. Juni 2019, 10.00 Uhr,
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372
Stuttgart, statt.
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
für die Gesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1.
Januar bis 31. Dezember 2018)*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss sowie den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1
lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001
des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE)
(SE-Verordnung) Anwendung.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von EUR
675.893.750,00 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR
2,204 je Stammaktie,
bei 153.125.000 EUR 337.487.500,00
Stammaktien sind das
Ausschüttung einer
Dividende von EUR
2,21 je Vorzugsaktie,
bei 153.125.000 EUR 338.406.250,00
Vorzugsaktien sind
das
Bilanzgewinn EUR 675.893.750,00
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2019,
fällig.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über
die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds
gesondert abstimmen zu lassen
(Einzelentlastung).
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über
die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds
gesondert abstimmen zu lassen
(Einzelentlastung).
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten
Konzern-Zwischenabschlusses und des
Konzern-Zwischenlageberichts als Teile
des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni
2019
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
derzeit nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2
Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung),
§ 17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der
Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007
in Verbindung mit der hierzu unter dem 1.
Februar 2017 geschlossenen
Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der
Satzung in der Fassung vom 4. Juli 2018 aus
zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden
Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen.
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn
Mitgliedern. Durch Beschluss des Amtsgerichts
Stuttgart vom 28. März 2019 wurde Herr Prof. KR
Ing. Siegfried Wolf mit Wirkung zum 11. April
2019 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt. Die gerichtliche Bestellung gilt
gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl
eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die
Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn
Prof. KR Ing. Siegfried Wolf soll nunmehr durch
die Hauptversammlung erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses -
vor,
- Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, Weikersdorf,
Österreich, Mitglied in
Aufsichtsräten deutscher börsennotierter
Gesellschaften sowie in Kontrollgremien
ausländischer Wirtschaftsunternehmen
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1
der Satzung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance
Kodex ("DCGK") vergewissert, dass er den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der
Wahlvorschlag berücksichtigt zudem die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK
beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig die
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
*Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
und Ziffer 5.4.1 DCGK*
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
abgedruckt. Dieser enthält zugleich die Angaben
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
(Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen)
sowie die Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK.
*Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf*
a) Persönliche Daten
- Geburtsdatum: 31. Oktober 1957
- Geburtsort: Feldbach, Österreich
b) Ausbildung / Akademischer Werdegang
- 1974 - 1981 Ausbildung zum
Werkzeugmachermeister, Philips, Wien,
Österreich
- 1981 - 1985 Berufsbegleitend
Maschinenbau und Betriebstechnik,
Höhere Technische Lehranstalt,
Österreich
c) Beruflicher Werdegang
- 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und
stellvertretende Leitung
Qualitätskontrolle, Vereinigte
Metallwerke Wien, Wien,
Österreich
- 1983 - 1995 Bereichsleiter
Qualitätswesen, Werksdirektor und
Gesamtprokurist, Hirtenberger AG,
Hirtenberg, Österreich
- 1995 - 2001 President, Magna Europe
AG, Oberwaltersdorf, Österreich
- 1999 - 2001 Vice Chairman, Magna
International Inc., Toronto, Kanada
- 2001 - 2002 President & Chief
Executive Officer (CEO), Magna Steyr
AG, Graz, Österreich
- 2002 - 2005 Executive Vice Chairman,
Magna International Inc., Toronto,
Kanada
- 2005 - 2010 Chief Executive Officer
(CEO), Magna International Inc.,
Toronto, Kanada
- 2010 - 2018 Vorsitzender des
Verwaltungsrats, Russian Machines LLC,
Moskau, Russland
- 2016 - 2018 Mitglied des
Aufsichtsrats, UC RUSAL Plc, Nikosia,
Zypern
- 2010 - 2019 Vorsitzender des
Aufsichtsrats, OJSC Gaz Group, Nischni
Nowgorod, Russland
d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten
- Schaeffler AG, Herzogenaurach
- Continental AG, Hannover
e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
- Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz
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May 16, 2019 12:08 ET (16:08 GMT)
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