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DGAP-HV: curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: curasan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.06.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453 
ISIN: DE0005494538 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 26. Juni 
2019, um 10.30 Uhr, im Martinushaus in 63739 
Aschaffenburg, Treibgasse 26, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts der 
   curasan AG zum 31. Dezember 2018 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB und des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen sind in der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen und zu 
   erläutern. Sie können im Internet unter 
 
   www.curasan.de 
 
   im Bereich 'Investor Relations' unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 13. Mai 2019 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss- 
   und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 Hinrik J. Schröder, 
   Wirtschaftsprüfer, Seeheim-Jugenheim, zu 
   wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 aufgestellt 
   werden, soweit die prüferische Durchsicht 
   solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals im Wege der Einziehung von zwei 
   Aktien der Gesellschaft sowie über die 
   Änderung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter dem 
   nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 vor, eine 
   Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft 
   in vereinfachter Form zur Deckung von Verlusten 
   durch Zusammenlegung von Stückaktien zu 
   beschließen. Um ein glattes 
   Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll 
   die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft 
   zuvor durch Einziehung von zwei Stückaktien, 
   die vollständig eingezahlt sind und durch einen 
   Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt 
   werden, reduziert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
      von EUR 18.382.340,00, eingeteilt in 
      18.382.340 nennwertlose, auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien, wird um EUR 2,00 
      auf EUR 18.382.338,00, eingeteilt in 
      18.382.338 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
      Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 
      i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung 
      von Aktien herabgesetzt. 
 
      Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen 
      durch die Einziehung von zwei Stückaktien 
      mit einem anteiligen Betrag am 
      Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 2,00), 
      auf die der Ausgabebetrag voll geleistet 
      ist und die der Gesellschaft von einem 
      Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
      gestellt und damit erworben werden. Der 
      auf die eingezogenen Aktien entfallende 
      Betrag des Grundkapitals von insgesamt 
      EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 
      AktG in die Kapitalrücklage der 
      Gesellschaft eingestellt. 
 
      Die Kapitalherabsetzung dient 
      ausschließlich dem Zweck, bei der 
      unter Tagesordnungspunkt 6 zur 
      Beschlussfassung vorgeschlagenen 
      vereinfachten Kapitalherabsetzung ein 
      glattes Zusammenlegungsverhältnis zu 
      erreichen. 
   b. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Das Grundkapital der Gesellschaft 
      beträgt EUR 18.382.338,00 (in Worten: 
      achtzehn Millionen 
      dreihundertzweiundachtzigtausend 
      dreihundertachtunddreißig Euro) und 
      ist eingeteilt in 18.382.338 Stückaktien. 
      Die Stückaktien lauten auf den Inhaber.' 
   c. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und 
      ihrer Durchführung festzulegen. 
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals in vereinfachter Form zur Deckung 
   von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien 
   sowie Änderung der Satzung* 
 
   Der handelsrechtliche Jahresabschluss der 
   Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 weist einen 
   Verlustvortrag in Höhe von EUR 15.362.698,79, 
   einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 
   6.028.279,95 sowie eine Kapitalrücklage in Höhe 
   von EUR 10.014.432,06 aus. In den ersten drei 
   Monaten des Geschäftsjahrs 2019 sind nach 
   pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands 
   auf Grundlage einer von ihm zum 31. März 2019 
   nach handelsrechtlichen Grundsätzen 
   aufgestellten, ungeprüften Zwischenbilanz 
   weitere Verluste in Höhe von mehr als EUR 
   878.345,32 angefallen, die nach 
   pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht 
   ausgeglichen werden können, sodass auch nach 
   Auflösung der Kapitalrücklage im Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung ein Verlust im Sinne der §§ 
   229 ff. AktG in Höhe von mehr als EUR 
   12.254.892,00 fortbestehen wird. Vor diesem 
   Hintergrund soll eine Kapitalherabsetzung im 
   vereinfachten Verfahren zur Deckung von 
   Verlusten gemäß §§ 229 ff. AktG um EUR 
   12.254.892,00 auf EUR 6.127.446,00 im 
   Verhältnis von 3 zu 1 durch entsprechende 
   Zusammenlegung von Aktien durchgeführt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a. Das nach Wirksamwerden der unter 
      Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen 
      Kapitalherabsetzung bestehende 
      Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
      EUR 18.382.338,00, eingeteilt in 
      18.382.338,00 nennwertlose, auf den 
      Inhaber lautende Stückaktien, wird nach 
      den Vorschriften über die vereinfachte 
      Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im 
      Verhältnis drei zu eins um EUR 
      12.254.892,00 auf EUR 6.127.446,00 
      herabgesetzt. 
 
      Die Kapitalherabsetzung dient in voller 
      Höhe der Deckung von Verlusten. Eine 
      Rückzahlung von Grundkapital an die 
      Aktionäre ist nicht vorgesehen. 
 
      Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise 
      durchgeführt, dass je drei auf den 
      Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf 
      den Inhaber lautenden Stückaktie 
      zusammengelegt werden. 
 
      Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein 
      Aktionär eine nicht durch das 
      Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl 
      von Stückaktien hält, werden von der 
      Gesellschaft mit anderen Spitzen 
      zusammengelegt und von ihr für Rechnung 
      der betroffenen Aktionäre verwertet. Die 
      Gesellschaft kann die Verwertung nach 
      Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder 
      freihändig vornehmen. 
   b. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Das Grundkapital der Gesellschaft 
      beträgt EUR 6.127.446,00 (in Worten: 
      sechs Millionen 
      einhundertsiebenundzwanzigtausend 
      vierhundertsechsundvierzig) und ist 
      eingeteilt in 6.127.446,00 Stückaktien. 
      Die Stückaktien lauten auf den Inhaber.' 
   c. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und 
      ihrer Durchführung festzulegen. 
   d. Der Vorstand der Gesellschaft wird 
      angewiesen, den Beschluss über die unter 
      diesem Tagesordnungspunkt 6 beschlossene 
      Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung 
      von Aktien und die entsprechende 
      Satzungsänderung so zur Eintragung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft 
      anzumelden, dass dieser nach dem unter 
      Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen 
      Beschluss über die Herabsetzung des 
      Grundkapitals durch Einziehung von Aktien 
      und die entsprechende Kapitalherabsetzung 
      in das Handelsregister der Gesellschaft 
      eingetragen wird. 
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals um bis zu EUR 2.938.427,00 gegen 
   Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre nur für Spitzenbeträge* 
 

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