DGAP-News: curasan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2019 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 18:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453
ISIN: DE0005494538 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 26. Juni
2019, um 10.30 Uhr, im Martinushaus in 63739
Aschaffenburg, Treibgasse 26, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. Tagesordnung:*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts der
curasan AG zum 31. Dezember 2018 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB und des Berichts des Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen sind in der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und zu
erläutern. Sie können im Internet unter
www.curasan.de
im Bereich 'Investor Relations' unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 13. Mai 2019 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 Hinrik J. Schröder,
Wirtschaftsprüfer, Seeheim-Jugenheim, zu
wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2020 aufgestellt
werden, soweit die prüferische Durchsicht
solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der Einziehung von zwei
Aktien der Gesellschaft sowie über die
Änderung der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 vor, eine
Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
in vereinfachter Form zur Deckung von Verlusten
durch Zusammenlegung von Stückaktien zu
beschließen. Um ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll
die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft
zuvor durch Einziehung von zwei Stückaktien,
die vollständig eingezahlt sind und durch einen
Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden, reduziert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 18.382.340,00, eingeteilt in
18.382.340 nennwertlose, auf den Inhaber
lautende Stückaktien, wird um EUR 2,00
auf EUR 18.382.338,00, eingeteilt in
18.382.338 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2
i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung
von Aktien herabgesetzt.
Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen
durch die Einziehung von zwei Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 2,00),
auf die der Ausgabebetrag voll geleistet
ist und die der Gesellschaft von einem
Aktionär unentgeltlich zur Verfügung
gestellt und damit erworben werden. Der
auf die eingezogenen Aktien entfallende
Betrag des Grundkapitals von insgesamt
EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5
AktG in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft eingestellt.
Die Kapitalherabsetzung dient
ausschließlich dem Zweck, bei der
unter Tagesordnungspunkt 6 zur
Beschlussfassung vorgeschlagenen
vereinfachten Kapitalherabsetzung ein
glattes Zusammenlegungsverhältnis zu
erreichen.
b. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 18.382.338,00 (in Worten:
achtzehn Millionen
dreihundertzweiundachtzigtausend
dreihundertachtunddreißig Euro) und
ist eingeteilt in 18.382.338 Stückaktien.
Die Stückaktien lauten auf den Inhaber.'
c. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und
ihrer Durchführung festzulegen.
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals in vereinfachter Form zur Deckung
von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien
sowie Änderung der Satzung*
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 weist einen
Verlustvortrag in Höhe von EUR 15.362.698,79,
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR
6.028.279,95 sowie eine Kapitalrücklage in Höhe
von EUR 10.014.432,06 aus. In den ersten drei
Monaten des Geschäftsjahrs 2019 sind nach
pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands
auf Grundlage einer von ihm zum 31. März 2019
nach handelsrechtlichen Grundsätzen
aufgestellten, ungeprüften Zwischenbilanz
weitere Verluste in Höhe von mehr als EUR
878.345,32 angefallen, die nach
pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht
ausgeglichen werden können, sodass auch nach
Auflösung der Kapitalrücklage im Zeitpunkt der
Hauptversammlung ein Verlust im Sinne der §§
229 ff. AktG in Höhe von mehr als EUR
12.254.892,00 fortbestehen wird. Vor diesem
Hintergrund soll eine Kapitalherabsetzung im
vereinfachten Verfahren zur Deckung von
Verlusten gemäß §§ 229 ff. AktG um EUR
12.254.892,00 auf EUR 6.127.446,00 im
Verhältnis von 3 zu 1 durch entsprechende
Zusammenlegung von Aktien durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a. Das nach Wirksamwerden der unter
Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen
Kapitalherabsetzung bestehende
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 18.382.338,00, eingeteilt in
18.382.338,00 nennwertlose, auf den
Inhaber lautende Stückaktien, wird nach
den Vorschriften über die vereinfachte
Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im
Verhältnis drei zu eins um EUR
12.254.892,00 auf EUR 6.127.446,00
herabgesetzt.
Die Kapitalherabsetzung dient in voller
Höhe der Deckung von Verlusten. Eine
Rückzahlung von Grundkapital an die
Aktionäre ist nicht vorgesehen.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass je drei auf den
Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf
den Inhaber lautenden Stückaktie
zusammengelegt werden.
Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein
Aktionär eine nicht durch das
Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl
von Stückaktien hält, werden von der
Gesellschaft mit anderen Spitzen
zusammengelegt und von ihr für Rechnung
der betroffenen Aktionäre verwertet. Die
Gesellschaft kann die Verwertung nach
Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder
freihändig vornehmen.
b. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 6.127.446,00 (in Worten:
sechs Millionen
einhundertsiebenundzwanzigtausend
vierhundertsechsundvierzig) und ist
eingeteilt in 6.127.446,00 Stückaktien.
Die Stückaktien lauten auf den Inhaber.'
c. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und
ihrer Durchführung festzulegen.
d. Der Vorstand der Gesellschaft wird
angewiesen, den Beschluss über die unter
diesem Tagesordnungspunkt 6 beschlossene
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
von Aktien und die entsprechende
Satzungsänderung so zur Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft
anzumelden, dass dieser nach dem unter
Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen
Beschluss über die Herabsetzung des
Grundkapitals durch Einziehung von Aktien
und die entsprechende Kapitalherabsetzung
in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen wird.
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu EUR 2.938.427,00 gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre nur für Spitzenbeträge*
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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)
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