DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2019 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 18:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006
Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 26. Juni 2019 in Gießen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, dem 26. Juni 2019, um 13:00 Uhr (Einlass ab 12:00 Uhr)
in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390
Gießen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses per 31. Dezember 2018 nebst dem
Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete
Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen
werden unter:
http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da
der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß §
172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA
TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2018 in Höhe von EUR 16.591.799,94 vollständig auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
6. *Wahl des Aufsichtsrats*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 läuft die
Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ab.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der
Satzung der PVA TePla AG und § 96 Absatz 1 AktG aus drei
Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
*Herrn Alexander von Witzleben*, Weimar, Präsident des
Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss,
und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien folgender Unternehmen:
* VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* Artemis Holding AG, CH-Aarburg (Mitglied
des Verwaltungsrats)
* Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA,
Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
* KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG,
Bremen (Mitglied des Beirats)
* Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des
Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG-
Arbonia-Forster-Holding AG)
*Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit*, Leverkusen,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, und
Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien folgender Unternehmen:
* Comvis AG, Essen (stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender)
*Herrn Prof. Dr. Markus H. Thoma*, Schöffengrund,
Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und
Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der
Justus-Liebig-Universität Gießen, und Mitglied in
Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender
Unternehmen bzw. Institutionen:
* Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V.
(Mitglied im Kuratorium)
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen vorgenommen werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 und 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen
davon, dass Herr Alexander von Witzleben, Herr Prof. Dr.
Gernot Hebestreit und Herr Prof. Dr. Markus Thoma bereits
gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
sind, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Alexander von Witzleben, Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit
und Herrn Prof. Dr. Markus Thoma einerseits und den
Gesellschaften des PVA TePla-Konzerns, den Organen der PVA
TePla AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien an der PVA TePla AG beteiligten
Aktionär andererseits. Herr Alexander von Witzleben
beabsichtigt, im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist
eingeteilt in 21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl
der Stimmrechte ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien.
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2019 (24:00 Uhr)
zugehen:
PVA TePla AG
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 00:00
Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz (5. Juni 2019, 0:00 Uhr), zu
beziehen (Nachweisstichtag).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen hinzuerworbenen Aktien
daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom
Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
dagegen keine Bedeutung für eine etwaige
Dividendenbezugsberechtigung.
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der o. g. Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
*3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung*
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst
oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären,
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter oder Dritte auszuüben. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)
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