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DGAP-HV: PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.06.2019 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:09 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006 
Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 26. Juni 2019 in Gießen 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Mittwoch, dem 26. Juni 2019, um 13:00 Uhr (Einlass ab 12:00 Uhr) 
in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 
Gießen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses per 31. Dezember 2018 nebst dem 
   Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete 
   Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen 
   werden unter: 
 
   http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da 
   der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
   172 Satz 1 AktG festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA 
   TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 
   2018 in Höhe von EUR 16.591.799,94 vollständig auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6. *Wahl des Aufsichtsrats* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 läuft die 
   Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ab. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der 
   Satzung der PVA TePla AG und § 96 Absatz 1 AktG aus drei 
   Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   *Herrn Alexander von Witzleben*, Weimar, Präsident des 
   Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss, 
   und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien folgender Unternehmen: 
 
   * VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig 
     (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
   * Artemis Holding AG, CH-Aarburg (Mitglied 
     des Verwaltungsrats) 
   * Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, 
     Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats) 
   * KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, 
     Bremen (Mitglied des Beirats) 
   * Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des 
     Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG- 
     Arbonia-Forster-Holding AG) 
 
   *Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit*, Leverkusen, 
   Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, und 
   Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien folgender Unternehmen: 
 
   * Comvis AG, Essen (stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   *Herrn Prof. Dr. Markus H. Thoma*, Schöffengrund, 
   Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und 
   Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der 
   Justus-Liebig-Universität Gießen, und Mitglied in 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender 
   Unternehmen bzw. Institutionen: 
 
   * Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. 
     (Mitglied im Kuratorium) 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahlen vorgenommen werden. 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 und 5.4.3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen 
   davon, dass Herr Alexander von Witzleben, Herr Prof. Dr. 
   Gernot Hebestreit und Herr Prof. Dr. Markus Thoma bereits 
   gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   sind, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für 
   die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
   Alexander von Witzleben, Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit 
   und Herrn Prof. Dr. Markus Thoma einerseits und den 
   Gesellschaften des PVA TePla-Konzerns, den Organen der PVA 
   TePla AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % 
   der stimmberechtigten Aktien an der PVA TePla AG beteiligten 
   Aktionär andererseits. Herr Alexander von Witzleben 
   beabsichtigt, im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat 
   für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist 
eingeteilt in 21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl 
der Stimmrechte ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden 
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2019 (24:00 Uhr) 
zugehen: 
 
PVA TePla AG 
c/o DZ Bank AG 
vertreten durch dwpbank 
- DSHVG - 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Fax: +49 69 5099 1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 00:00 
Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz (5. Juni 2019, 0:00 Uhr), zu 
beziehen (Nachweisstichtag). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind für die von ihnen hinzuerworbenen Aktien 
daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom 
Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
dagegen keine Bedeutung für eine etwaige 
Dividendenbezugsberechtigung. 
 
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft unter der o. g. Adresse werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
tragen. 
 
*3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung* 
 
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst 
oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch 
ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, 
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter oder Dritte auszuüben. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung 
zulässig. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 

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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)

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