DJ DGAP-HV: PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2019 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-16 / 18:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006
Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 26. Juni 2019 in Gießen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, dem 26. Juni 2019, um 13:00 Uhr (Einlass ab 12:00 Uhr)
in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390
Gießen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses per 31. Dezember 2018 nebst dem
Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete
Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen
werden unter:
http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da
der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß §
172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA
TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2018 in Höhe von EUR 16.591.799,94 vollständig auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
6. *Wahl des Aufsichtsrats*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 läuft die
Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ab.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der
Satzung der PVA TePla AG und § 96 Absatz 1 AktG aus drei
Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
*Herrn Alexander von Witzleben*, Weimar, Präsident des
Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss,
und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien folgender Unternehmen:
* VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* Artemis Holding AG, CH-Aarburg (Mitglied
des Verwaltungsrats)
* Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA,
Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
* KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG,
Bremen (Mitglied des Beirats)
* Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des
Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG-
Arbonia-Forster-Holding AG)
*Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit*, Leverkusen,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, und
Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien folgender Unternehmen:
* Comvis AG, Essen (stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender)
*Herrn Prof. Dr. Markus H. Thoma*, Schöffengrund,
Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und
Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der
Justus-Liebig-Universität Gießen, und Mitglied in
Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender
Unternehmen bzw. Institutionen:
* Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V.
(Mitglied im Kuratorium)
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen vorgenommen werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 und 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen
davon, dass Herr Alexander von Witzleben, Herr Prof. Dr.
Gernot Hebestreit und Herr Prof. Dr. Markus Thoma bereits
gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
sind, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Alexander von Witzleben, Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit
und Herrn Prof. Dr. Markus Thoma einerseits und den
Gesellschaften des PVA TePla-Konzerns, den Organen der PVA
TePla AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien an der PVA TePla AG beteiligten
Aktionär andererseits. Herr Alexander von Witzleben
beabsichtigt, im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat
für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist
eingeteilt in 21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl
der Stimmrechte ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien.
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2019 (24:00 Uhr)
zugehen:
PVA TePla AG
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 00:00
Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz (5. Juni 2019, 0:00 Uhr), zu
beziehen (Nachweisstichtag).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen hinzuerworbenen Aktien
daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom
Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
dagegen keine Bedeutung für eine etwaige
Dividendenbezugsberechtigung.
Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der o. g. Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
*3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung*
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst
oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären,
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter oder Dritte auszuüben. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder der elektronischen Übermittlung an pvatepla@better-orange.de. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten die Einzelheiten der Bevollmächtigung bei dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend genannten Vollmachtsvertreter zu erfragen und sich rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden unter Ziffer 2 beschriebenen Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download bereit. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Übermittlung des Nachweises, die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und den Widerruf bzw. die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht (Zugang bei der Gesellschaft möglichst bis 25. Juni 2019, 24:00 Uhr) verwenden die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse: PVA TePla AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Fax +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: pvatepla@better-orange.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Dr. Gert Fisahn als Stimmrechtsvertreter benannt. Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Sie müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden unter Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen führen. Die Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit keine Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, wird der Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten; soweit keine eindeutige Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, werden die Stimmen nicht ausgeübt. Die vollständig ausgefüllten Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform oder elektronisch übermittelt werden. Aktionäre können den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der PVA TePla AG keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten wird. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet zum Download bereit unter: http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ Die Vollmachten und Weisungen sowie Widerrufe bzw. Änderungen derselben sind zusammen mit der Eintrittskarte der Gesellschaft möglichst bis zum 25. Juni 2019, 24:00 Uhr (Zugang bei der Gesellschaft), unter der folgenden Anschrift zuzusenden: PVA TePla AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Fax +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: pvatepla@better-orange.de Später eingegangene Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Im Fall einer persönlichen Teilnahme als Aktionär wird eine zuvor erteilte Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Vollmacht an einen Dritten unbeachtlich. Die Möglichkeit, sich am Tag der Hauptversammlung vor Ort durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner Wahl oder durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, bleibt unberührt. *4. Rechte der Aktionäre* *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: PVA TePla AG Vorstand Im Westpark 10 - 12 D-35435 Wettenberg Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz 1 AktG mitgeteilt. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten: PVA TePla AG Investor Relations Im Westpark 10 - 12 D-35435 Wettenberg Fax +49 (0)641 68 690 808 E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 11. Juni 2019, 24:00 Uhr, unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind. Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 S. 4 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und Wohnort bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. *Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die
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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)
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