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DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle -2-

DJ DGAP-HV: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Gosheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Gosheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-16 / 18:09 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Maschinenfabrik Berthold Hermle Aktiengesellschaft 
Gosheim Wertpapier-Kenn-Nummer 605 280 / ISIN 
DE0006052806 
Wertpapier-Kenn-Nummer 605 283 / ISIN DE0006052830 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 03. Juli 
2019, 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der 
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
Industriestraße 8-12, 78559 Gosheim stattfindenden 
29. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Maschinenfabrik Berthold 
   Hermle AG und des Konzerns sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen können in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Maschinenfabrik 
   Berthold Hermle AG, Industriestr. 8-12, 78559 
   Gosheim eingesehen werden und werden im 
   Internet unter 
 
   www.hermle.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich gemacht. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der Unterlagen. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat bereits den Jahresabschluss 
   festgestellt und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   In Übereinstimmung mit § 16 Abs. 3 der 
   Satzung der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
   haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, 
   7.500.000,00 Euro aus dem Ergebnis des 
   Geschäftsjahres 2018 neu in die 
   Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   verbleibenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018 in Höhe von 75.118.611,24 Euro wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende 
   von 15,00 Euro je Stammaktie 
   (Euro 0,80 + Euro 14,20      60.000.000 Euro 
   Bonus) 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 
   280 / ISIN DE0006052806 
   auf 4.000.000 Stammaktien 
   für das Geschäftsjahr 2018: 
   Ausschüttung einer Dividende 
   von 15,05 Euro je 
   Vorzugsaktie                 15.050.000 Euro 
   (Euro 0,85 + Euro 14,20 
   Bonus) 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 605 
   283 / ISIN DE0006052830 
   auf 1.000.000 Vorzugsaktien 
   für das Geschäftsjahr 2018: 
   Vortrag auf neue Rechnung:   68.611,24 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 08. Juli 2019, 
   fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt 
   daher am 08. Juli 2019. 
 
   Sofern die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
   im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 
   Steuerberatungsgesellschaft, 
   Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* 
 
I.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
     15.000.000,00 Euro. Von den insgesamt 
     ausgegebenen 5.000.000 nennwertlosen 
     Stückaktien entfallen 4.000.000 Stück auf 
     Stammaktien und 1.000.000 Stück auf 
     Vorzugsaktien. Gemäß § 15 Abs. 1 der 
     Satzung gewährt jede Stammaktie in der 
     Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft 
     hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung keine eigenen Vorzugsaktien. 
     Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
     Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 
     4.000.000. 
II.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die 
     Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung 
     des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, 
     die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres 
     Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 26. Juni 
     2019, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in 
     deutscher oder englischer Sprache in Textform 
     (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des 
     Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 12. 
     Juni 2019, 0:00 Uhr MESZ, (Nachweisstichtag) 
     beziehen und ist in deutscher oder englischer 
     Sprache in Textform zu erbringen. Die Anmeldung 
     zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter 
     folgender Adresse zugehen: 
 
     Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
     c/o Landesbank Baden-Württemberg 
     4035 H Hauptversammlungen 
     Am Hauptbahnhof 2 
     70173 Stuttgart 
     Telefax: +49 (0)711 / 12 77 92 64 
     E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
     Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung 
     des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
     Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
     Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
     Stimmrechts bemessen sich dabei 
     ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
     Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
     Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
     Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
     einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
     teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
     nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
     und den Umfang des Stimmrechts 
     ausschließlich der Anteilsbesitz des 
     Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, 
     d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
     die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
     Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
     Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag. Personen, die zum 
     Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und 
     erst danach Aktionär werden, sind nicht 
     teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
     Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für 
     die Dividendenberechtigung. 
 
     Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises 
     ihres Anteilsbesitzes werden den 
     teilnahmeberechtigten Aktionären 
     Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
     übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
     Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
     durch Bevollmächtigte ausüben wollen, 
     frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
     depotführenden Institut anzufordern. Die 
     erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt 
     durch das depotführende Institut vorgenommen. 
     Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte 
     bei ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen 
     daher nichts weiter zu veranlassen. 
III. *Vollmacht und Stimmrechtsvertretung* 
 
     Aktionäre, die nicht selbst an der 
     Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr 
     Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der 
     Hauptversammlung auch durch einen 
     Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
     Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
     ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen 
     Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
     Hauptversammlung und ein Nachweis des 
     Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
     Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
     Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
     Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
     zurückweisen. 
 
     Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
     der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
     Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
     BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, 
     wenn ein Kreditinstitut, eine 
     Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
     135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere 
     Person oder Institution bevollmächtigt werden 
     soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten 
     Personen oder Institutionen jedoch 
     verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar 
     festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein 
     und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 

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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)

verbundene Erklärungen enthalten. Darüber 
     hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in 
     § 135 AktG sowie möglicherweise weitere 
     Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils 
     zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
     Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann 
     dadurch geführt werden, dass der 
     Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
     Hauptversammlung an der Anmeldung vorweist. 
     Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
     gegenüber der Gesellschaft bis spätestens 01. 
     Juli 2019, 24:00 Uhr MESZ, an die folgende 
     Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
     übermittelt werden: 
 
     Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
     Hauptversammlung 
     Industriestr. 8-12 
     D-78559 Gosheim 
     Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 
     E-Mail hauptversammlung@hermle.de 
 
     Ein Formular, das für die Erteilung einer 
     Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich 
     auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
     Aktionären nach der oben beschriebenen form- 
     und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. 
     Ein Formular kann auch auf der Internetseite 
     der Gesellschaft unter 
 
     www.hermle.de/hauptversammlung 
 
     abgerufen werden. 
IV.  *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
     122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
     1. *Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
        Abs. 2 AktG* 
 
        Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
        zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
        einen anteiligen Betrag am Grundkapital 
        von 500.000,00 Euro erreichen, können 
        verlangen, dass Gegenstände auf die 
        Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
        werden. 
 
        Das Verlangen ist in schriftlicher Form 
        an den Vorstand der Gesellschaft 
        (Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
        Vorstand, Industriestr. 8-12, D-78559 
        Gosheim) zu richten und muss der 
        Gesellschaft bis spätestens 02. Juni 
        2019, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Jedem 
        neuen Gegenstand muss eine Begründung 
        oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die 
        Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
        sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
        des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
        Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
        zur Entscheidung des Vorstands über den 
        Antrag halten. 
 
        Bekanntzumachende Ergänzungen der 
        Tagesordnung werden, soweit sie nicht 
        bereits mit der Einberufung bekannt 
        gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang 
        des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
        gemacht und solchen Medien zur 
        Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
        davon ausgegangen werden kann, dass sie 
        die Informationen in der gesamten 
        Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
        außerdem unverzüglich unter der 
        Internetadresse 
 
        www.hermle.de/hauptversammlung 
 
        zugänglich gemacht. 
     2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
        Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
        Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 
        1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 
        Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
        Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
        Gegenanträge von der Gesellschaft 
        zugänglich gemacht werden, müssen sie der 
        Gesellschaft mit Begründung und mit 
        Nachweis der Aktionärseigenschaft 
        mindestens 14 Tage vor der 
        Hauptversammlung, d.h. bis zum 18. Juni 
        2019, 24:00 Uhr MESZ, wie folgt zugehen: 
 
        Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
        Vorstand 
        Industriestr. 8-12 
        D-78559 Gosheim 
        Telefax +49 (0)7426 / 95-1012 
        E-Mail: hauptversammlung@hermle.de 
 
        Anderweitig adressierte Gegenanträge 
        werden nicht zugänglich gemacht. 
        Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG 
        werden zugänglich zu machende 
        Gegenanträge von Aktionären 
        einschließlich des Namens des 
        Aktionärs und der Begründung sowie 
        etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung 
        hierzu im Internet unter 
 
        http://www.hermle.de/hauptversammlung 
 
        veröffentlicht. 
 
        Diese Regelungen gelten gemäß § 127 
        AktG für den Vorschlag eines Aktionärs 
        zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
        (sofern Wahlen zum Aufsichtsrat 
        Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
        von Abschlussprüfern sinngemäß. 
        Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
        begründet werden. Zusätzlich zu den in § 
        126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht 
        der Vorstand einen Wahlvorschlag unter 
        anderem auch dann nicht zugänglich zu 
        machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
        ausgeübten Beruf und Wohnort des 
        Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl 
        von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch 
        dann nicht zugänglich gemacht werden, 
        wenn ihnen keine Angaben zu der 
        Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
        Aufsichtsratskandidaten in anderen 
        gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
        Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
        beigefügt sind. 
 
        Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge 
        und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
        vorab fristgerecht übermittelt worden 
        sind, in der Hauptversammlung nur dann 
        Beachtung finden, wenn sie während der 
        Hauptversammlung mündlich gestellt 
        werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
        während der Hauptversammlung Gegenanträge 
        bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
        und fristgerechte Übermittlung an 
        die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
        unberührt. 
     3. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
        Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
        Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
        über Angelegenheiten der Gesellschaft 
        einschließlich der rechtlichen und 
        geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
        Unternehmen sowie über die Lage des 
        Konzerns und den im Konzernabschluss 
        eingebundenen Unternehmen zu geben, 
        soweit sie zur sachgerechten Beurteilung 
        der Gegenstände der Tagesordnung 
        erforderlich ist. 
V.   *Hinweis auf die Internetseite der 
     Gesellschaft* 
 
     Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
     Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
     Unterlagen und weitere Informationen im 
     Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
     Einberufung der Hauptversammlung über die 
     Internetseite 
 
     www.hermle.de/hauptversammlung 
 
     abrufbar. Informationen zum Datenschutz sind 
     ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite 
     der Gesellschaft verfügbar. 
 
     Etwaige bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle 
     AG eingehende und veröffentlichungspflichtige 
     Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
     Ergänzungsverlangen von Aktionären werden 
     ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
     zugänglich gemacht. 
VI.  *Informationen zum Datenschutz* 
 
     Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung 
     und Durchführung ihrer Hauptversammlung 
     personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und 
     etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten 
     umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort 
     bzw. die Anschrift, eine etwaige 
     E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, 
     die Eintrittskartennummer und die Erteilung 
     etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage 
     des Falls kommen auch weitere personenbezogene 
     Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung 
     ist die Gesellschaft die verantwortliche 
     Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, 
     den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
     Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die 
     Ausübung ihrer Rechte vor und während der 
     Hauptversammlung zu ermöglichen. 
     Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist 
     Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die 
     Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
     Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
     Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft 
     nur solche personenbezogenen Daten, die zur 
     Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich 
     sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten 
     diese Daten ausschließlich nach Weisung 
     der Gesellschaft. Im Übrigen werden 
     personenbezogene Daten im Rahmen der 
     gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
     Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, 
     namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die 
     personenbezogenen Daten werden gespeichert, 
     solange dies gesetzlich geboten ist oder die 
     Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der 
     Speicherung hat. Sie haben unter den 
     gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, 
     Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- 
     und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre 
     personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung 
     sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach 
     Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein 
     Beschwerderecht bei den 
     Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
     Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
     Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, 
     Industriestr. 8-12, D-78559 Gosheim 
 
     Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie 
     unter: 
 

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May 16, 2019 12:09 ET (16:09 GMT)

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