"Neue Osnabrücker Zeitung' zu Geordnete-Rückkehr-Gesetz:
"Es ist in Mode gekommen, Gesetze schon im Namen und im Entwurf als erfolgreich zu loben. Neues Beispiel: das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Ob es hält, was es verspricht, steht freilich in den Sternen. In jedem Fall korrigiert werden sollte die Unterbringung Abzuschiebender in regulären Haftanstalten für Kriminelle. Denn so verwischt die Grenze zwischen Asyl- und Strafrecht; ein zweifelhaftes Signal an einem Tag, an dem der Bundestag auch über 70 Jahre Grundgesetz diskutiert hat."/al/DP/he
AXC0014 2019-05-17/05:35
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