Für eine stationäre Behandlung während eines Türkeiurlaubs richtet sich die Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen nach türkischem Recht. Das bedeutet, es gelten diejenigen Sätze, die der türkische Sozialversicherungsträger in einem Vertragskrankenhaus für die entsprechende Behandlung hätte zahlen ...Den vollständigen Artikel lesen ...