Berlin, 16. Mai 2019 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht ein Zusammenspiel zwischen Anbieterkennzeichnung und nutzerseitigen Filterlösungen vor. Inhalteanbieter können entwicklungsbeeinträchtigende Online-Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen, die Jugendschutzprogramme zusammen mit weiteren...Den vollständigen Artikel lesen ...