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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2019 in Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-17 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 
/ DE0005654933 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Freitag, den 28. Juni 2019, um 10:00 Uhr in der 
Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau an der 
Isar stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, Vorlage des Lageberichts 
   für die Einhell Germany AG und des 
   Konzernlageberichts für den Einhell Konzern 
   sowie Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   aktienrechtlichen Vorschriften der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen bereits am 17. April 2019 
   gebilligt und den Jahresabschluss 
   festgestellt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der Einhell Germany AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 
   36.495.309,23 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        Euro 2.806.496,00 
   Dividende von Euro 1,34 
   je Stammaktie auf Stück 
   2.094.400 
   dividendenberechtigte 
   Stammaktien 
   Ausschüttung einer        Euro 2.352.000,00 
   Dividende von Euro 1,40 
   je Vorzugsaktie auf Stück 
   1.680.000 
   dividendenberechtigte 
   Vorzugsaktien. 
   Vortrag auf neue Rechnung Euro 31.336.813,23 
   Bilanzgewinn              Euro 36.495.309,23 
 
   Die Dividende ist am 03. Juli 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der Einhell Germany AG und der 
   ECOmmerce System GmbH.* 
 
   Die Einhell Germany AG und die ECOmmerce 
   System GmbH, Landau an der Isar, haben am 
   02.05.2019 einen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die 
   ECOmmerce System GmbH ist eine 100 %-ige 
   Tochtergesellschaft der Einhell Germany AG. 
 
   Der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag vom 02.05.2019 bedarf 
   zu seiner Wirksamkeit gemäß § 293 AktG 
   der Zustimmung der Hauptversammlung der 
   Einhell Germany AG und der 
   Gesellschafterversammlung der ECOmmerce 
   System GmbH sowie gemäß § 294 AktG der 
   Eintragung in das Handelsregister am Sitz der 
   ECOmmerce System GmbH. 
 
   Gemäß § 293f AktG liegen der 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   vom 02.05.2019, der gemeinsame Bericht des 
   Vorstands der Einhell Germany AG und der 
   Geschäftsführung der ECOmmerce System GmbH 
   sowie die Jahresabschlüsse der Einhell 
   Germany AG und der ECOmmerce System GmbH der 
   letzten drei Geschäftsjahre von der 
   Einberufung zur Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Einhell Germany AG zur 
   Einsicht aus und sind unter der 
   Internetadresse 
 
   https://www.einhell.com 
 
   (dort im Bereich 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung') abrufbar. Der 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   ist in der Anlage zur Einberufung dieser 
   Hauptversammlung aufgeführt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
   vom 02.05.2019 zwischen der Einhell Germany 
   AG und der ECOmmerce System GmbH, Landau an 
   der Isar, zu. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur 
   Änderung des Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 
   Einhell Germany AG und der iSC GmbH.* 
 
   Die Einhell Germany AG (damals firmierend als 
   Hans Einhell AG) und die iSC GmbH (damals 
   firmierend als ISC Internationales Service 
   Center GmbH), jeweils Landau an der Isar, 
   haben am 26.02.2002 einen Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die 
   Hauptversammlung der Organträgerin und die 
   Gesellschafterversammlung der 
   Organgesellschaft haben seinerzeit dem 
   Vertrag zugestimmt. Der Vertrag ist in das 
   Handelsregister der Organgesellschaft 
   eingetragen. Die iSC GmbH ist eine 100 % -ige 
   Tochtergesellschaft der Einhell Germany AG. 
 
   Mit Urteil vom 10.05.2017 hat der 
   Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass 
   Gewinnabführungsverträge von Organschaften 
   i.S.d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen 
   des § 17 S. 2 Nr. 2 KStG a.F. erfüllen, wenn 
   der Gewinnabführungsvertrag (GAV) bei 
   wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die 
   Regelung des § 302 Abs. 4 AktG enthält. In 
   Alt-Fällen (GAV vor dem 01.01.2006) wurde ein 
   fehlender Verweis bzw. eine fehlende 
   Wiedergabe des § 302 Abs. 4 AktG im 
   Gewinnabführungsvertrag von der 
   Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet. 
   Eine Anpassung solcher GAV war auch nach 
   Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) 
   nicht erforderlich. 
 
   Mittlerweile beabsichtigt das BMF, das o.g. 
   BFH-Urteil im Bundessteuerblatt II zu 
   veröffentlichen und damit über den 
   entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, 
   gewährt jedoch zugleich Vertrauensschutz in 
   die bisherige Billigkeitsregelung. Nach dem 
   BMF-Schreiben vom 03.04.2019 stehen 
   Gewinnabführungsverträge, die keinen Verweis 
   auf die entsprechende Anwendung von § 302 
   Abs. 4 AktG enthalten, aber von der 
   Billigkeitsregelung des BMF-Schreibens vom 
   16.12.2005 umfasst waren, der Anerkennung der 
   Organschaft nicht entgegen, wenn diese bis 
   zum Ablauf des 31.12.2019 an die Regelung des 
   § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG (dynamischer 
   Verweis) angepasst werden. 
 
   Der zwischen der Einhell Germany AG und der 
   iSC GmbH geschlossene Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag enthält keinen 
   dynamischen Verweis auf § 302 AktG, weshalb 
   eine Anpassung erforderlich ist. 
 
   Die Einhell Germany AG und die iSC GmbH haben 
   daher am 02.05.2019 § 3 Nr. 5 und 6 des 
   Vertrages wie folgt geändert: 
 
   Nr. 5: 
   'Die Organträgerin ist verpflichtet, einen 
   während der Vertragsdauer entstandenen 
   Jahresfehlbetrag in entsprechender Anwendung 
   von § 302 AktG in der jeweils gültigen 
   Fassung auszugleichen.' 
 
   Nr. 6: 
   'Im Übrigen gilt § 302 AktG in seiner 
   jeweils gültigen Fassung.' 
 
   Ansonsten ist der Unternehmensvertrag 
   unverändert geblieben. 
 
   Auch die eher redaktionelle Änderung des 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags 
   vom 02.05.2019 bedarf zu ihrer Wirksamkeit 
   gemäß § 295 AktG der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der Einhell Germany AG und 
   der Gesellschafterversammlung der iSC GmbH 
   sowie gemäß § 294 AktG der Eintragung in 
   das Handelsregister am Sitz der iSC GmbH. 
 
   Gemäß § 293f AktG liegen der geänderte 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   in der Fassung vom 02.05.2019 sowie die 
   Jahresabschlüsse der Einhell Germany AG und 
   der iSC GmbH der letzten drei Geschäftsjahre 
   von der Einberufung zur Hauptversammlung an 
   in den Geschäftsräumen der Einhell Germany AG 
   zur Einsicht aus und sind unter der 
   Internetadresse 
 
   https://www.einhell.com 
 
   (dort im Bereich 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung') abrufbar. 
 
   Da keine inhaltliche Änderung des 
   Unternehmensvertrags erfolgte, ist ein 
   erneuter Bericht hierzu obsolet. Der 
   geänderte Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag ist in der Anlage 
   zur Einberufung dieser Hauptversammlung 
   aufgeführt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Hauptversammlung stimmt der Änderung 
   des Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags vom 02.05.2019 
   zwischen der Einhell Germany AG und der iSC 
   GmbH zu. 
7. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im 
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 
Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede 
Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die 
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 

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May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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