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DGAP-HV: PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PEH Wertpapier AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-17 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PEH Wertpapier AG Frankfurt am Main - WKN 620140 - 
- ISIN DE0006201403 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, dem 28. 
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 
60486 Frankfurt am Main, *stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts der 
   PEH Wertpapier AG für das Geschäftsjahr 2018 
   und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   (§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)) ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 10.148.291,40 EUR folgendermaßen zu 
   verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre 2.450.485,50 
   durch Ausschüttung einer    EUR 
   Dividende von 1,50 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               7.697.805,90 
                               EUR 
   Bilanzgewinn                10.148.291,40 
                               EUR 
 
   Die Dividende ist ab 3. Juli 2019 zahlbar. 
 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien 
   sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   von der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung gehaltenen 180.143 eigenen 
   Aktien. Sollte sich die Zahl der nicht 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, 
   wird bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
 Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
 Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die 
 Anmeldung und der Nachweis müssen der 
 Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
 Versammlung, spätestens also bis zum 21. Juni 
 2019 (24:00 Uhr), unter der folgenden Adresse 
 zugehen: 
 *PEH Wertpapier AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Die Berechtigung ist durch eine in Textform und 
 in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
 Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
 den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die 
 Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. 
 Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn 
 des 07. Juni 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen 
 (Nachweisstichtag bzw. Record Date). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
 Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
 entscheidende Datum für den Umfang und die 
 Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
 Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
 Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
 Hauptversammlung oder die Ausübung des 
 Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
 Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
 erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
 nach dem Record Date haben hierfür keine 
 Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
 dem Record Date erworben haben, können somit 
 nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
 angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
 sind auch dann zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
 nach dem Record Date veräußern. Der 
 Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
 Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
 relevantes Datum für eine eventuelle 
 Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
 Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
 durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
 Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
 Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
 grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom 
 Textformerfordernis können für Kreditinstitute, 
 Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
 Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, 
 § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
 sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
 Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
 gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen 
 abzustimmen. 
 Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet 
 werden, das den Aktionären mit der Eintrittskarte 
 zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im 
 Internet unter 
 
 http://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen 
 zum Download zur Verfügung. 
 Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung können bis 27. Juni 2019, 24:00 Uhr, 
 der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift 
 übermittelt werden: 
 *PEH Wertpapier AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
 eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
 Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
 kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
 zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
 Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter 
 an, sich von Stimmrechtsvertretern der 
 Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
 weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 Hierbei gelten grundsätzlich die Ausführungen 
 zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
 Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren 
 Einzelheiten zur Vollmachts- und 
 Weisungserteilung können die Aktionäre den 
 Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter 
 Anmeldung übersandt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
 zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen 
 (das entspricht einem anteiligen Betrag von 
 90.690,00 EUR), können verlangen, dass 
 Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
 bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
 muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
 beiliegen. 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen 
 schriftlich an den Vorstand gerichtet werden 
 und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
 Versammlung, also bis zum 28. Mai 2019 (24:00 
 Uhr), zugehen. 
 *PEH Wertpapier AG* 
 Vorstand 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie 
 seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
 Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der 
 Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
 Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
 halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
 Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu 
 Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
 übersenden. 
 Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG 
 von Aktionären einschließlich des Namens des 
 Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
 Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
 http://www.peh.de/de/main/hauptversammlungen.html 
 
 zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 
 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. 
 Juni 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen 
 zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
 Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu einem 
 bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
 an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 *PEH Wertpapier AG* 
 Investor Relations 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 2474799 10 

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