DGAP-News: PEH Wertpapier AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-17 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PEH Wertpapier AG Frankfurt am Main - WKN 620140 -
- ISIN DE0006201403 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, dem 28.
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Marriott Hotel, Hamburger Allee 2,
60486 Frankfurt am Main, *stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts der
PEH Wertpapier AG für das Geschäftsjahr 2018
und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)) ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 10.148.291,40 EUR folgendermaßen zu
verwenden:
Verteilung an die Aktionäre 2.450.485,50
durch Ausschüttung einer EUR
Dividende von 1,50 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag 7.697.805,90
EUR
Bilanzgewinn 10.148.291,40
EUR
Die Dividende ist ab 3. Juli 2019 zahlbar.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien
sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung gehaltenen 180.143 eigenen
Aktien. Sollte sich die Zahl der nicht
dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern,
wird bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
*Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, spätestens also bis zum 21. Juni
2019 (24:00 Uhr), unter der folgenden Adresse
zugehen:
*PEH Wertpapier AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 - 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Berechtigung ist durch eine in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über
den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die
Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn
des 07. Juni 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen
(Nachweisstichtag bzw. Record Date).
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien
nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom
Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG,
§ 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen
abzustimmen.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet
werden, das den Aktionären mit der Eintrittskarte
zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im
Internet unter
http://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen
zum Download zur Verfügung.
Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können bis 27. Juni 2019, 24:00 Uhr,
der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift
übermittelt werden:
*PEH Wertpapier AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 - 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter
an, sich von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.
Hierbei gelten grundsätzlich die Ausführungen
zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren
Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung können die Aktionäre den
Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter
Anmeldung übersandt werden.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen
(das entspricht einem anteiligen Betrag von
90.690,00 EUR), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen
schriftlich an den Vorstand gerichtet werden
und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 28. Mai 2019 (24:00
Uhr), zugehen.
*PEH Wertpapier AG*
Vorstand
Bettinastraße 57 - 59
60325 Frankfurt am Main
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu
übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG
von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.peh.de/de/main/hauptversammlungen.html
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens
14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13.
Juni 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen
zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
*PEH Wertpapier AG*
Investor Relations
Bettinastraße 57 - 59
60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 2474799 10
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