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Dow Jones News
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DGAP-HV: PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PEH Wertpapier AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PEH Wertpapier AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-17 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PEH Wertpapier AG Frankfurt am Main - WKN 620140 - 
- ISIN DE0006201403 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, dem 28. 
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 
60486 Frankfurt am Main, *stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts der 
   PEH Wertpapier AG für das Geschäftsjahr 2018 
   und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   (§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)) ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 10.148.291,40 EUR folgendermaßen zu 
   verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre 2.450.485,50 
   durch Ausschüttung einer    EUR 
   Dividende von 1,50 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               7.697.805,90 
                               EUR 
   Bilanzgewinn                10.148.291,40 
                               EUR 
 
   Die Dividende ist ab 3. Juli 2019 zahlbar. 
 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien 
   sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   von der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung gehaltenen 180.143 eigenen 
   Aktien. Sollte sich die Zahl der nicht 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, 
   wird bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
 Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
 Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die 
 Anmeldung und der Nachweis müssen der 
 Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
 Versammlung, spätestens also bis zum 21. Juni 
 2019 (24:00 Uhr), unter der folgenden Adresse 
 zugehen: 
 *PEH Wertpapier AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Die Berechtigung ist durch eine in Textform und 
 in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
 Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
 den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die 
 Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. 
 Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn 
 des 07. Juni 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen 
 (Nachweisstichtag bzw. Record Date). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
 Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
 entscheidende Datum für den Umfang und die 
 Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
 Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
 Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
 Hauptversammlung oder die Ausübung des 
 Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
 Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
 erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
 nach dem Record Date haben hierfür keine 
 Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
 dem Record Date erworben haben, können somit 
 nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
 angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
 sind auch dann zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
 nach dem Record Date veräußern. Der 
 Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
 Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
 relevantes Datum für eine eventuelle 
 Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
 Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
 durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
 Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
 Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
 grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom 
 Textformerfordernis können für Kreditinstitute, 
 Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
 Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, 
 § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
 sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
 Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
 gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen 
 abzustimmen. 
 Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet 
 werden, das den Aktionären mit der Eintrittskarte 
 zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im 
 Internet unter 
 
 http://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen 
 zum Download zur Verfügung. 
 Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung können bis 27. Juni 2019, 24:00 Uhr, 
 der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift 
 übermittelt werden: 
 *PEH Wertpapier AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
 eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
 Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
 kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
 zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
 Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter 
 an, sich von Stimmrechtsvertretern der 
 Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
 weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 Hierbei gelten grundsätzlich die Ausführungen 
 zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
 Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren 
 Einzelheiten zur Vollmachts- und 
 Weisungserteilung können die Aktionäre den 
 Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter 
 Anmeldung übersandt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
 zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen 
 (das entspricht einem anteiligen Betrag von 
 90.690,00 EUR), können verlangen, dass 
 Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
 bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
 muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
 beiliegen. 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen 
 schriftlich an den Vorstand gerichtet werden 
 und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
 Versammlung, also bis zum 28. Mai 2019 (24:00 
 Uhr), zugehen. 
 *PEH Wertpapier AG* 
 Vorstand 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie 
 seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
 Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der 
 Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
 Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
 halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
 Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu 
 Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
 übersenden. 
 Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG 
 von Aktionären einschließlich des Namens des 
 Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
 Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
 http://www.peh.de/de/main/hauptversammlungen.html 
 
 zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 
 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. 
 Juni 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen 
 zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
 Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu einem 
 bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
 an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 *PEH Wertpapier AG* 
 Investor Relations 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 2474799 10 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

E-Mail: c.mittag@peh.de 
 Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
 Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers 
 sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner 
 Begründung bedürfen. 
 Aktionäre werden gebeten, ihre 
 Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
 Übersendung des Gegenantrags bzw. 
 Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
 Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
 Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
 Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
 soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
 Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
 die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
 der Gesellschaft zu einem verbundenen 
 Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
 der in den Konzernabschluss einbezogenen 
 Unternehmen. 
 Um die sachgerechte Beantwortung zu 
 erleichtern, werden Aktionäre und 
 Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung 
 Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese 
 Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu 
 übersenden. Diese Übersendung ist keine 
 förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. 
 Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
*Rechte der Aktionäre: Weitergehende Erläuterungen* 
 
 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 stehen auf der Internetseite unter 
 
 http://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen.html 
 zur Verfügung. 
 
*Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG* 
 
 Das Grundkapital der Gesellschaft ist im 
 Zeitpunkt der Einberufung dieser 
 Hauptversammlung eingeteilt in 1.813.800 
 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 
 1.813.800 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält 
 zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
 Hauptversammlung 180.143 eigene Aktien, aus 
 denen ihr keine Stimmrechte zustehen, so dass 
 die Gesamtzahl der Stimmrechte 1.633.657 
 beträgt. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
 Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der 
 Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 http://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen 
 
 zugänglich: 
 
 - der Inhalt dieser Einberufung, 
 - weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre, 
 - die der Versammlung zugänglich zu 
   machenden Unterlagen, insbesondere jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   * der Jahresabschluss der PEH Wertpapier 
     AG, 
   * der Konzernabschluss, 
   * der Lagebericht, 
   * der Konzernlagebericht, 
   * der Bericht des Aufsichtsrats, 
   * der erläuternde Bericht des Vorstands 
     zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
     315a Abs. 1 HGB und 
   * der Vorschlag des Vorstands über die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 - sowie ein Vollmachtformular. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
 Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung 
 und Durchführung ihrer Hauptversammlung 
 personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und 
 etwaiger Aktionärsvertreter. 
 
 Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, 
 den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
 E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, 
 die Eintrittskartennummer und die Erteilung 
 etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage 
 des Falls kommen auch weitere personenbezogene 
 Daten in Betracht. 
 
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage 
 
 Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft 
 die verantwortliche Stelle. Der Zweck der 
 Datenverarbeitung ist, den Aktionären und 
 Aktionärsvertretern die Teilnahme an der 
 Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer 
 Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
 ermöglichen. Rechtsgrundlage für die 
 Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. 
 c DSGVO. 
 
Empfänger 
 
 Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
 Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
 Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft 
 nur solche personenbezogenen Daten, die zur 
 Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich 
 sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten 
 diese Daten ausschließlich nach Weisung 
 der Gesellschaft. lm Übrigen werden 
 personenbezogene Daten im Rahmen der 
 gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
 Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, 
 namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
Speicherungsdauer 
 
 Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, 
 solange dies gesetzlich geboten ist oder die 
 Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der 
 Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher 
 oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus 
 Anlass der Hauptversammlung. Anschließend 
 werden die personenbezogenen Daten gelöscht. 
 
Betroffenenrechte 
 
 Sie haben nach Kap. III DSGVO unter bestimmten 
 gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-,- 
 Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- 
 und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre 
 personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung 
 sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. 
 Außerdem steht lhnen ein Beschwerderecht 
 bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 
 77 DSGVO zu. 
 
Kontaktdaten 
 
 Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
 PEH Wertpapier AG 
 Bettinastraße 57-59 
 60325 Frankfurt am Main 
 
 Telefax: +49 69 2474799 10 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
 
datenschutz@peh.de 
 
Frankfurt am Main, im Mai 2019 
 
*PEH Wertpapier AG* 
 
_DER VORSTAND_ 
 
2019-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: PEH Wertpapier AG 
             Bettinastraße 57-59 
             60325 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      c.mittag@peh.de 
Internet:    https://www.peh.de/investor-relations/hauptversammlungen 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
813009 2019-05-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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