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DGAP-HV: capsensixx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: capsensixx AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
capsensixx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-17 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
capsensixx AG Frankfurt am Main - WKN A2G9M1 - 
- ISIN DE000A2G9M17 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am 
Donnerstag, dem 27. Juni 2019, um 12:00 Uhr, im 
Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am 
Main, *stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts der 
   capsensixx AG für das Geschäftsjahr 2018 und 
   des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   (§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)) ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
 Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
 Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
 Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die 
 Anmeldung und der Nachweis müssen der 
 Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
 Versammlung, spätestens also bis zum 20. Juni 
 2019 (24:00 Uhr), unter der folgenden Adresse 
 zugehen: 
 *capsensixx AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Die Berechtigung ist durch eine in Textform und 
 in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
 Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
 den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die 
 Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. 
 Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn 
 des 06. Juni 2019 (0:00 Uhr), zu beziehen 
 (Nachweisstichtag bzw. Record Date). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
 Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
 entscheidende Datum für den Umfang und die 
 Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
 Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
 Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
 Hauptversammlung oder die Ausübung des 
 Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
 Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
 erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
 nach dem Record Date haben hierfür keine 
 Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
 dem Record Date erworben haben, können somit 
 nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
 angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
 sind auch dann zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
 nach dem Record Date veräußern. Der 
 Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
 Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
 relevantes Datum für eine eventuelle 
 Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
 Das Stimmrecht kann durch einen 
 Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
 Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
 Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
 Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
 bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen 
 vom Textformerfordernis können für 
 Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
 diesen gleichgestellte Personen oder 
 Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 
 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
 sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
 Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
 diesen gleichgestellte Personen oder 
 Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 Für Bevollmächtigungen kann das Formular 
 verwendet werden, das den Aktionären mit der 
 Eintrittskarte zugesandt wird. Ein 
 Vollmachtsformular steht auch im Internet unter 
 
 http://www.capsensixx.de/11-ir 
 zum Download zur Verfügung. 
 Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der 
 Bevollmächtigung können bis 26. Juni, 24:00 
 Uhr, der Gesellschaft unter der folgenden 
 Anschrift übermittelt werden: 
 *capsensixx AG* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903 - 74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 Wir weisen darauf hin, dass auch zur 
 Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße 
 Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
 erforderlich sind. 
 Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
 Person, so kann die Gesellschaft einen oder 
 mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
 Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter 
 an, sich von Stimmrechtsvertretern der 
 Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
 weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 Hierbei gelten grundsätzlich die Ausführungen 
 zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
 Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren 
 Einzelheiten zur Vollmachts- und 
 Weisungserteilung können die Aktionäre den 
 Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter 
 Anmeldung übersandt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
 zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen 
 (das entspricht einem anteiligen Betrag von 
 171.500,00 EUR), können verlangen, dass 
 Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
 bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
 muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
 beiliegen. 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen 
 schriftlich an den Vorstand gerichtet werden 
 und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
 Versammlung, also bis zum 27. Mai 2019 (24:00 
 Uhr), zugehen. 
 *capsensixx AG* 
 Vorstand 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie 
 seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
 Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der 
 Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
 Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
 halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
 Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu 
 Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
 übersenden. 
 Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG 
 von Aktionären einschließlich des Namens 
 des Aktionärs, der Begründung und einer 
 etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
 http://www.capsensixx.de//11-ir 
 zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 
 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. 
 Juni 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen 
 zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
 von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
 bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
 Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
 übersandt hat. 
 *capsensixx AG* 
 Investor Relations 
 Bettinastraße 57 - 59 
 60325 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 2474799 10 
 E-Mail: ir@capsensixx.de 
 Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
 Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers 
 sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner 
 Begründung bedürfen. 
 Aktionäre werden gebeten, ihre 
 Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
 Übersendung des Gegenantrags bzw. 
 Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht gemäß § 131 
Abs. 1 AktG* 
 
 Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
 Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
 Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
 soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
 Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
 die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
 der Gesellschaft zu einem verbundenen 
 Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
 der in den Konzernabschluss einbezogenen 
 Unternehmen. 
 Um die sachgerechte Beantwortung zu 
 erleichtern, werden Aktionäre und 
 Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung 
 Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese 
 Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu 
 übersenden. Diese Übersendung ist keine 
 förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. 

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May 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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