DJ DGAP-HV: capsensixx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: capsensixx AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung capsensixx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-17 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. capsensixx AG Frankfurt am Main - WKN A2G9M1 - - ISIN DE000A2G9M17 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Donnerstag, dem 27. Juni 2019, um 12:00 Uhr, im Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, *stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der capsensixx AG für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. *Teilnahmebedingungen* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, spätestens also bis zum 20. Juni 2019 (24:00 Uhr), unter der folgenden Adresse zugehen: *capsensixx AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Berechtigung ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 06. Juni 2019 (0:00 Uhr), zu beziehen (Nachweisstichtag bzw. Record Date). *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter http://www.capsensixx.de/11-ir zum Download zur Verfügung. Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis 26. Juni, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift übermittelt werden: *capsensixx AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Hierbei gelten grundsätzlich die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung können die Aktionäre den Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt werden. *Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen (das entspricht einem anteiligen Betrag von 171.500,00 EUR), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Mai 2019 (24:00 Uhr), zugehen. *capsensixx AG* Vorstand Bettinastraße 57 - 59 60325 Frankfurt am Main Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. *Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.capsensixx.de//11-ir zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. Juni 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. *capsensixx AG* Investor Relations Bettinastraße 57 - 59 60325 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 2474799 10 E-Mail: ir@capsensixx.de Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. *Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung.
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May 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
*Rechte der Aktionäre: Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §
127, § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der
Internetseite unter
https://www.capsensixx.de/11-ir
zur Verfügung.
*Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im
Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 3.430.000
Stückaktien zu je 1,00 EUR mit insgesamt
3.430.000 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, aus
denen ihr keine Stimmrechte zustehen, so dass
die Gesamtzahl der Stimmrechte 3.430.000
beträgt.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen sind ab der Einberufung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.capsensixx.de/11-ir
zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung,
- weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre,
- die der Versammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen, insbesondere jeweils
für das Geschäftsjahr 2018
* der Jahresabschluss der capsensixx AG,
* der Konzernabschluss,
* der Lagebericht,
* der Konzernlagebericht,
* der Bericht des Aufsichtsrats und
* der erläuternde Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB
- sowie ein Vollmachtformular.
*Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung
und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und
etwaiger Aktionärsvertreter.
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen,
den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand,
die Eintrittskartennummer und die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage
des Falls kommen auch weitere personenbezogene
Daten in Betracht.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft
die verantwortliche Stelle. Der Zweck der
Datenverarbeitung ist, den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer
Rechte vor und während der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
c DSGVO.
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die zur
Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich
sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten
diese Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft. lm Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt,
namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert,
solange dies gesetzlich geboten ist oder die
Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der
Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher
oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus
Anlass der Hauptversammlung. Anschließend
werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie haben nach Kap. III DSGVO unter bestimmten
gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-,-
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung
sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Außerdem steht lhnen ein Beschwerderecht
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
capsensixx AG
Bettinastraße 57-59
60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 2474799 10
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
datenschutz@capsensixx.de
Frankfurt am Main, im Mai 2019
*capsensixx AG*
_DER VORSTAND_
2019-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: capsensixx AG
Bettinastraße 57-59
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ir@capsensixx.de
Internet: https://www.capsensixx.de/11-ir
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
813013 2019-05-17
(END) Dow Jones Newswires
May 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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