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DGAP-HV: SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SURTECO GROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-20 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SURTECO GROUP SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2019 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 27. 
Juni 2019, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus 
der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
I. *TAGESORDNUNG:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
   sowie der Erklärung zur Unternehmensführung 
   gemäß § 289f HGB mit dem Corporate 
   Governance Bericht für das Geschäftsjahr 
   2018, des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   festgestellt und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist 
   daher gesetzlich nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe 
   von Euro (EUR) 8.528.152,05 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende von EUR 
     8.528.152,05. Auf die ausgegebenen 
     15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende 
     von EUR 0,55 je Stückaktie entsprechend 
     einer rechnerischen Beteiligung am 
     Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
   Die Dividende ist am 2. Juli 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Vorstände entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit von Herrn Björn Ahrenkiel als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO GROUP 
   SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung 
   am 27. Juni 2019. 
 
   Herr Dr. Markus Miele hat sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur 
   Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 
   2019 niedergelegt. 
5.1 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Björn 
    Ahrenkiel* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
    Herrn Björn Ahrenkiel Herrn Jörg Wissemann, 
    wohnhaft in Schlossborn, 
    Diplom-Betriebswirt, in den Aufsichtsrat zu 
    wählen. 
 
    Die Wahl erfolgt, sofern die 
    Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit 
    bestimmt, bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Mitglieds des Aufsichtsrats für das 
    vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
    in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Herr Wissemann verfügt über keine weiteren 
    Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von 
    Herrn Wissemann findet sich in der Anlage zu 
    dieser Tagesordnung. 
 
    Herr Wissemann ist unabhängig im Sinne von 
    Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex. Herr Wissemann ist der 
    Lebensgefährte von Frau Ricarda Bausch, die 
    Aktionärin der Gesellschaft und Mitglied des 
    Aktienpools SURTECO ist. Im Übrigen 
    bestehen zwischen Herrn Wissemann und den 
    Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den 
    Organen der SURTECO GROUP SE und einem die 
    SURTECO GROUP SE kontrollierenden Aktionär 
    keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
    Beziehungen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
    5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex vergewissert, dass Herr Wissemann den 
    zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
5.2 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Markus 
    Miele* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
    Herrn Dr. Markus Miele Herrn Tobias Pott, 
    wohnhaft in Gütersloh, Betriebswirt (BA), in 
    den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Die Wahl erfolgt, sofern die 
    Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit 
    bestimmt, bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Mitglieds des Aufsichtsrats für das 
    vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
    in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Herr Pott verfügt über keine weiteren 
    Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von 
    Herrn Pott findet sich in der Anlage zu 
    dieser Tagesordnung. 
 
    Herr Pott ist unabhängig im Sinne von Ziffer 
    5.4.2 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex. Herr Pott ist der Neffe von Frau 
    Christa Linnemann, die Aktionärin der 
    Gesellschaft und Mitglied des Aktienpools 
    SURTECO ist. Im Übrigen bestehen 
    zwischen Herrn Pott und den Gesellschaften 
    des SURTECO-Konzerns, den Organen der 
    SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP 
    SE kontrollierenden Aktionär keine 
    persönlichen und/oder geschäftlichen 
    Beziehungen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
    5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex vergewissert, dass Herr Pott den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
5.3 *Zusammensetzung des Aufsichtsrats* 
 
    Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
    richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung 
    (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
    2001 über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 
    vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend 
    auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung 
    mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) 
    und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach 
    besteht der Aufsichtsrat aus neun 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden, soweit sich nicht aus der 
    Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz 
    (SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung 
    etwas anderes ergibt. Aufgrund der 
    Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem 
    SEBG werden drei Mitglieder des 
    Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
    SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe 
    der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter 
    in den Aufsichtsrat entsandt. Die 
    Hauptversammlung hat demgemäß die 
    Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des 
    Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
    wählen. 
 
    Die Gesellschaft unterliegt weder dem 
    Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem 
    Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
    Mitbestimmungsgesetzen. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   a) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer, zum 
      Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
   b) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      von Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
      Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in 
   seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 

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May 20, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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