DJ DGAP-HV: SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: SURTECO GROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-20 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SURTECO GROUP SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2019 Wir
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 27.
Juni 2019, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus
der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *TAGESORDNUNG:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den
Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, §
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
sowie der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289f HGB mit dem Corporate
Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2018, des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
festgestellt und den Konzernabschluss
gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist
daher gesetzlich nicht erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe
von Euro (EUR) 8.528.152,05 wie folgt zu
verwenden:
- Zahlung einer Dividende von EUR
8.528.152,05. Auf die ausgegebenen
15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende
von EUR 0,55 je Stückaktie entsprechend
einer rechnerischen Beteiligung am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Die Dividende ist am 2. Juli 2019 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Blockabstimmung über die Entlastung
aller Vorstände entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Blockabstimmung über die Entlastung
aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit von Herrn Björn Ahrenkiel als
Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO GROUP
SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung
am 27. Juni 2019.
Herr Dr. Markus Miele hat sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur
Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni
2019 niedergelegt.
5.1 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Björn
Ahrenkiel*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von
Herrn Björn Ahrenkiel Herrn Jörg Wissemann,
wohnhaft in Schlossborn,
Diplom-Betriebswirt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Die Wahl erfolgt, sofern die
Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit
bestimmt, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Mitglieds des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Wissemann verfügt über keine weiteren
Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von
Herrn Wissemann findet sich in der Anlage zu
dieser Tagesordnung.
Herr Wissemann ist unabhängig im Sinne von
Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex. Herr Wissemann ist der
Lebensgefährte von Frau Ricarda Bausch, die
Aktionärin der Gesellschaft und Mitglied des
Aktienpools SURTECO ist. Im Übrigen
bestehen zwischen Herrn Wissemann und den
Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den
Organen der SURTECO GROUP SE und einem die
SURTECO GROUP SE kontrollierenden Aktionär
keine persönlichen und/oder geschäftlichen
Beziehungen.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex vergewissert, dass Herr Wissemann den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
5.2 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Markus
Miele*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von
Herrn Dr. Markus Miele Herrn Tobias Pott,
wohnhaft in Gütersloh, Betriebswirt (BA), in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt, sofern die
Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit
bestimmt, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Mitglieds des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Pott verfügt über keine weiteren
Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von
Herrn Pott findet sich in der Anlage zu
dieser Tagesordnung.
Herr Pott ist unabhängig im Sinne von Ziffer
5.4.2 des Deutschen Corporate Governance
Kodex. Herr Pott ist der Neffe von Frau
Christa Linnemann, die Aktionärin der
Gesellschaft und Mitglied des Aktienpools
SURTECO ist. Im Übrigen bestehen
zwischen Herrn Pott und den Gesellschaften
des SURTECO-Konzerns, den Organen der
SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP
SE kontrollierenden Aktionär keine
persönlichen und/oder geschäftlichen
Beziehungen.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex vergewissert, dass Herr Pott den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
5.3 *Zusammensetzung des Aufsichtsrats*
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober
2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294
vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend
auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung
mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG)
und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach
besteht der Aufsichtsrat aus neun
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden, soweit sich nicht aus der
Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz
(SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung
etwas anderes ergibt. Aufgrund der
Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem
SEBG werden drei Mitglieder des
Aufsichtsrats von Betriebsräten des
SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe
der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsrat entsandt. Die
Hauptversammlung hat demgemäß die
Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des
Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu
wählen.
Die Gesellschaft unterliegt weder dem
Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem
Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen
Mitbestimmungsgesetzen.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
a) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz
des Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer, zum
Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
b) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz
des Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung im
Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in
seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
EU Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
Über die Beschlüsse zu a) und b) soll
einheitlich abgestimmt werden.
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft nominal EUR 15.505.731,00. Es
ist eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche
Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung bestehen somit insgesamt
15.505.731 Stimmen.
2. *Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts;
Nachweisstichtag*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der
Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 20.
Juni 2019 in Textform in deutscher oder
englischer Sprache bei nachstehender Adresse
angemeldet haben:
SURTECO GROUP SE
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist
bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 ein in
Textform in deutscher oder englischer Sprache
durch das depotführende Institut erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz beizubringen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 6.
Juni 2019 (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben daher keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,
soweit sie sich vom Veräußerer
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
3. *Stimmrechtsvertretung*
3.1 _Bevollmächtigung eines Dritten_
Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch
durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl
ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht
kann das auf der Rückseite der
Eintrittskarte abgedruckte Formular
verwendet werden. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig
bei der depotführenden Bank eingehen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für
die Übermittlung der Vollmacht und
einen Widerruf der Vollmacht steht den
Aktionären folgende Adresse und
E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO GROUP SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen
Fax +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: HV@surteco.com
Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 des Aktiengesetzes
(AktG) gleichgestellten Institutionen oder
Personen bevollmächtigt werden soll, besteht
ein Textformerfordernis kraft Gesetzes
nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen eine besondere
Form der Vollmacht verlangen können, weil
sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder
Abs. 10 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
3.2 _Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft_
Außerdem bieten wir unseren Aktionären
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Den
Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Es kann hierzu
das auf der Vorderseite der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwendet werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den
Aktionären steht für die Übermittlung
einer solchen Vollmacht und deren Widerruf
folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur
Verfügung:
SURTECO GROUP SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Postalisch, per Fax oder per E-Mail
übersandte Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens
zum Ablauf des 25. Juni 2019, 24.00 Uhr,
unter der vorstehenden Anschrift eingegangen
sein. Wir bitten um Verständnis, dass später
eingehende Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt
werden können.
Die persönliche Erteilung von Vollmachten
und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung ist
vor Ort ab 9.00 Uhr bis zum Beginn der
Abstimmung möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
4. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß
Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, § 50
Abs. 2 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und
§ 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens
5 % des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen,
können gemäß Artikeln 53, 56
SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2
SEAG und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Die gewünschten
Tagesordnungspunkte müssen (gegebenenfalls in
Form eines oder mehrerer
Beschlussgegenstände) so präzisiert werden,
dass der Vorstand diese nach den
Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen
kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die
Aktien mindestens 90 Tage vor dem Antrag
erworben hat und hält (§ 122 AktG), ist
_nicht_ erforderlich, weil die SE-Verordnung
als höherrangiges Recht eine solche Vorgabe
nicht enthält.
Ergänzungsanträge nebst Begründung oder
Beschlussvorlagen müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019
schriftlich unter
SURTECO GROUP SE
Vorstand
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen
zugegangen sein.
Soweit die rechtzeitig eingegangenen
Ergänzungsanträge bekanntmachungspflichtig
sind, werden sie unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und europaweit verbreitet, auf der
Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend
Ziffer 7) zugänglich gemacht und zusammen mit
der Einberufung der Hauptversammlung nach §
125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden in
gleicher Weise bekannt gemacht.
5. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und §§
126 Abs. 1, 127 AktG*
Gegenanträge von Aktionären gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern, die vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden
sollen, sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
SURTECO GROUP SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen
Fax +49 (0) 8274/9988-505
E-Mail: HV@surteco.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 12.
Juni 2019, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden
Adresse zugehen, werden unverzüglich nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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