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DGAP-HV: SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SURTECO GROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SURTECO GROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-20 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SURTECO GROUP SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2019 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 27. 
Juni 2019, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus 
der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
I. *TAGESORDNUNG:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
   sowie der Erklärung zur Unternehmensführung 
   gemäß § 289f HGB mit dem Corporate 
   Governance Bericht für das Geschäftsjahr 
   2018, des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   festgestellt und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist 
   daher gesetzlich nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe 
   von Euro (EUR) 8.528.152,05 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende von EUR 
     8.528.152,05. Auf die ausgegebenen 
     15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende 
     von EUR 0,55 je Stückaktie entsprechend 
     einer rechnerischen Beteiligung am 
     Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
   Die Dividende ist am 2. Juli 2019 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Vorstände entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit von Herrn Björn Ahrenkiel als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO GROUP 
   SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung 
   am 27. Juni 2019. 
 
   Herr Dr. Markus Miele hat sein Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur 
   Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 
   2019 niedergelegt. 
5.1 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Björn 
    Ahrenkiel* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
    Herrn Björn Ahrenkiel Herrn Jörg Wissemann, 
    wohnhaft in Schlossborn, 
    Diplom-Betriebswirt, in den Aufsichtsrat zu 
    wählen. 
 
    Die Wahl erfolgt, sofern die 
    Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit 
    bestimmt, bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Mitglieds des Aufsichtsrats für das 
    vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
    in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Herr Wissemann verfügt über keine weiteren 
    Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von 
    Herrn Wissemann findet sich in der Anlage zu 
    dieser Tagesordnung. 
 
    Herr Wissemann ist unabhängig im Sinne von 
    Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex. Herr Wissemann ist der 
    Lebensgefährte von Frau Ricarda Bausch, die 
    Aktionärin der Gesellschaft und Mitglied des 
    Aktienpools SURTECO ist. Im Übrigen 
    bestehen zwischen Herrn Wissemann und den 
    Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den 
    Organen der SURTECO GROUP SE und einem die 
    SURTECO GROUP SE kontrollierenden Aktionär 
    keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
    Beziehungen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
    5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex vergewissert, dass Herr Wissemann den 
    zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
5.2 *Wahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Markus 
    Miele* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
    Herrn Dr. Markus Miele Herrn Tobias Pott, 
    wohnhaft in Gütersloh, Betriebswirt (BA), in 
    den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Die Wahl erfolgt, sofern die 
    Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit 
    bestimmt, bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Mitglieds des Aufsichtsrats für das 
    vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
    in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Herr Pott verfügt über keine weiteren 
    Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von 
    Herrn Pott findet sich in der Anlage zu 
    dieser Tagesordnung. 
 
    Herr Pott ist unabhängig im Sinne von Ziffer 
    5.4.2 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex. Herr Pott ist der Neffe von Frau 
    Christa Linnemann, die Aktionärin der 
    Gesellschaft und Mitglied des Aktienpools 
    SURTECO ist. Im Übrigen bestehen 
    zwischen Herrn Pott und den Gesellschaften 
    des SURTECO-Konzerns, den Organen der 
    SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP 
    SE kontrollierenden Aktionär keine 
    persönlichen und/oder geschäftlichen 
    Beziehungen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
    5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex vergewissert, dass Herr Pott den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
5.3 *Zusammensetzung des Aufsichtsrats* 
 
    Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
    richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung 
    (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
    2001 über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 
    vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend 
    auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung 
    mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) 
    und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach 
    besteht der Aufsichtsrat aus neun 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden, soweit sich nicht aus der 
    Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz 
    (SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung 
    etwas anderes ergibt. Aufgrund der 
    Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem 
    SEBG werden drei Mitglieder des 
    Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
    SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe 
    der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter 
    in den Aufsichtsrat entsandt. Die 
    Hauptversammlung hat demgemäß die 
    Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des 
    Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
    wählen. 
 
    Die Gesellschaft unterliegt weder dem 
    Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem 
    Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
    Mitbestimmungsgesetzen. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   a) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer, zum 
      Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
   b) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      von Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
      Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in 
   seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Über die Beschlüsse zu a) und b) soll 
   einheitlich abgestimmt werden. 
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft nominal EUR 15.505.731,00. Es 
   ist eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit 
   einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
   von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche 
   Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 
   15.505.731 Stimmen. 
2. *Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts; 
   Nachweisstichtag* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der 
   Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 20. 
   Juni 2019 in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache bei nachstehender Adresse 
   angemeldet haben: 
 
   SURTECO GROUP SE 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 3.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Fax +49 (0) 69/136 26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist 
   bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 ein in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   durch das depotführende Institut erstellter 
   Nachweis über den Anteilsbesitz beizubringen. 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 6. 
   Juni 2019 (Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
   oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
   dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben daher keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
   Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
   soweit sie sich vom Veräußerer 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
3.1 _Bevollmächtigung eines Dritten_ 
 
    Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch 
    durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl 
    ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht 
    kann das auf der Rückseite der 
    Eintrittskarte abgedruckte Formular 
    verwendet werden. Um den rechtzeitigen 
    Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
    sollte die Bestellung möglichst frühzeitig 
    bei der depotführenden Bank eingehen. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für 
    die Übermittlung der Vollmacht und 
    einen Widerruf der Vollmacht steht den 
    Aktionären folgende Adresse und 
    E-Mail-Anschrift zur Verfügung: 
 
    SURTECO GROUP SE 
    Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
    86647 Buttenwiesen 
    Fax +49 (0) 8274/9988-505 
    E-Mail: HV@surteco.com 
 
    Wenn ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
    § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 des Aktiengesetzes 
    (AktG) gleichgestellten Institutionen oder 
    Personen bevollmächtigt werden soll, besteht 
    ein Textformerfordernis kraft Gesetzes 
    nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
    diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
    Institutionen oder Personen eine besondere 
    Form der Vollmacht verlangen können, weil 
    sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die 
    Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
    Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder 
    Abs. 10 AktG gleichgestellten Institutionen 
    oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
    diesen Institutionen oder Personen über eine 
    mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
    Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
    Person, kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen. 
3.2 _Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
    der Gesellschaft_ 
 
    Außerdem bieten wir unseren Aktionären 
    an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
    vertreten zu lassen. Den 
    Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine 
    Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts erteilt werden. Es kann hierzu 
    das auf der Vorderseite der Eintrittskarte 
    abgedruckte Formular verwendet werden. Die 
    Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
    weisungsgemäß abzustimmen. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den 
    Aktionären steht für die Übermittlung 
    einer solchen Vollmacht und deren Widerruf 
    folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur 
    Verfügung: 
 
    SURTECO GROUP SE 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    Postalisch, per Fax oder per E-Mail 
    übersandte Vollmachten und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens 
    zum Ablauf des 25. Juni 2019, 24.00 Uhr, 
    unter der vorstehenden Anschrift eingegangen 
    sein. Wir bitten um Verständnis, dass später 
    eingehende Vollmachten und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt 
    werden können. 
 
    Die persönliche Erteilung von Vollmachten 
    und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung ist 
    vor Ort ab 9.00 Uhr bis zum Beginn der 
    Abstimmung möglich. 
 
    Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
    Person, kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen. 
4. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß 
   Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, § 50 
   Abs. 2 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und 
   § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 
   5 % des Grundkapitals oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital 
   entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen, 
   können gemäß Artikeln 53, 56 
   SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2 
   SEAG und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Die gewünschten 
   Tagesordnungspunkte müssen (gegebenenfalls in 
   Form eines oder mehrerer 
   Beschlussgegenstände) so präzisiert werden, 
   dass der Vorstand diese nach den 
   Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen 
   kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die 
   Aktien mindestens 90 Tage vor dem Antrag 
   erworben hat und hält (§ 122 AktG), ist 
   _nicht_ erforderlich, weil die SE-Verordnung 
   als höherrangiges Recht eine solche Vorgabe 
   nicht enthält. 
 
   Ergänzungsanträge nebst Begründung oder 
   Beschlussvorlagen müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019 
   schriftlich unter 
 
   SURTECO GROUP SE 
   Vorstand 
   Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
   86647 Buttenwiesen 
 
   zugegangen sein. 
 
   Soweit die rechtzeitig eingegangenen 
   Ergänzungsanträge bekanntmachungspflichtig 
   sind, werden sie unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und europaweit verbreitet, auf der 
   Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend 
   Ziffer 7) zugänglich gemacht und zusammen mit 
   der Einberufung der Hauptversammlung nach § 
   125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden in 
   gleicher Weise bekannt gemacht. 
5. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und §§ 
   126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
   Gegenanträge von Aktionären gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern, die vor der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht werden 
   sollen, sind ausschließlich an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   SURTECO GROUP SE 
   Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
   86647 Buttenwiesen 
   Fax +49 (0) 8274/9988-505 
   E-Mail: HV@surteco.com 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 12. 
   Juni 2019, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden 
   Adresse zugehen, werden unverzüglich nach 

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May 20, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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