DGAP-News: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-20 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NUCLETRON ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT München - ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 - Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet am Freitag, 12. Juli 2019 um 10:00 Uhr im Gebäude der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Süd eG, Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, statt. (Einlass ab 09:30 Uhr) *I. Tagesordnung und Beschlussvorlage* TOP *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 1 des Aktiengesetzes (AktG)* Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, den zusammengefassten Lagebericht für die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des darin enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung, sie liegen während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist an die unten für Gegenanträge genannte Anschrift zu richten. Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 29. April 2019 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 2 _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.548.068,51 wie folgt zu verwenden:_ _Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 17. Juli 2019, insgesamt EUR 841.302,60, Einstellung eines Betrages von EUR 550.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 162.765,91 auf neue Rechnung._ _Gesamtbetrag der _EUR Dividende_ 841.302,60_ _Einstellung in die _EUR anderen Gewinnrücklagen_ 550.000,00_ _Vortrag auf neue _EUR Rechnung_ 162.765,91_ _Bilanzgewinn_ _EUR 1.548.068,51_ Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende, verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 18. März 2019, dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen._ TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen._ TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 5 des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* _Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen._ Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. TOP *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur 6 Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung* Die in der Hauptversammlung am 11. Juli 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 10. Juli 2019 aus. Daher soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien über die Börse und mittels einer öffentlichen Kaufofferte ermächtigt werden. _Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:_ a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 11. Juli 2024 Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Bestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien darf zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft übersteigen. Der Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 HGB vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen und zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft durchgeführt werden. b) _Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots._ 1. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für diese Aktie an der Börse München während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 5 Prozent unterschreiten. 2. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für diese Aktie an der Börse München während der letzten fünf Börsentage vor dem Beschluss des Vorstands über den jeweiligen Erwerb um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten und um nicht
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May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)