DGAP-News: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-20 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NUCLETRON ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT München - ISIN-Nr. DE0006789605
und ISIN-Nr. DE0005532931 - Hiermit laden wir die Aktionäre unserer
Gesellschaft zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie
findet am Freitag, 12. Juli 2019 um 10:00 Uhr im Gebäude der SVG
Straßenverkehrsgenossenschaft Süd eG,
Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, statt.
(Einlass ab 09:30 Uhr)
*I. Tagesordnung und Beschlussvorlage*
TOP *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1
1 des Aktiengesetzes (AktG)*
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der
Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und den gebilligten
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, den zusammengefassten
Lagebericht für die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und
den Konzern einschließlich des darin enthaltenen
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats
sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und
stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im
Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung, sie liegen
während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre
aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
zugesandt. Das Verlangen ist an die unten für Gegenanträge
genannte Anschrift zu richten.
Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu
diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gemäß § 172 AktG am 29. April 2019 gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
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_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum
31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
1.548.068,51 wie folgt zu verwenden:_
_Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 17. Juli
2019, insgesamt EUR 841.302,60, Einstellung eines Betrages von
EUR 550.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen und Vortrag des
verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 162.765,91 auf neue
Rechnung._
_Gesamtbetrag der _EUR
Dividende_ 841.302,60_
_Einstellung in die _EUR
anderen Gewinnrücklagen_ 550.000,00_
_Vortrag auf neue _EUR
Rechnung_ 162.765,91_
_Bilanzgewinn_ _EUR
1.548.068,51_
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende,
verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 18. März 2019, dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses,
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR
2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die
Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Bilanzgewinn entsprechend.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen._
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen._
TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
5 des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
_Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
bestellen._
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Nürnberg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine
geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und deren Organmitgliedern
andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.
TOP *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur
6 Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8
Aktiengesetz (AktG) unter Aufhebung der bestehenden
Ermächtigung*
Die in der Hauptversammlung am 11. Juli 2014 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 10. Juli 2019
aus. Daher soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien
über die Börse und mittels einer öffentlichen Kaufofferte
ermächtigt werden.
_Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:_
a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 11. Juli
2024 Aktien der Gesellschaft bis zu
insgesamt 10 Prozent des derzeitigen
Grundkapitals zu erwerben. Der Bestand der
zu diesem Zweck erworbenen Aktien darf
zusammen mit anderen Aktien der
Gesellschaft, welche diese bereits
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8
AktG erworben hat und noch besitzt, zu
keinem Zeitpunkt 10 Prozent des
Grundkapitals der Nucletron Electronic
Aktiengesellschaft übersteigen. Der Erwerb
ist ferner nur zulässig, wenn die
Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 HGB
vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien
bilden kann, ohne das Grundkapital oder
eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende
Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen
an die Aktionäre verwandt werden darf. Die
Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb
des Ermächtigungszeitraums bis zur
Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in
Teiltranchen und zu verschiedenen
Zeitpunkten erfolgen. Der Erwerb kann auch
durch von der Nucletron Electronic
Aktiengesellschaft im Sinne von § 17 AktG
abhängige Konzernunternehmen oder durch
Dritte für Rechnung der Nucletron
Electronic Aktiengesellschaft oder für
Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen
Konzernunternehmen der Nucletron Electronic
Aktiengesellschaft durchgeführt werden.
b) _Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG)
über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots._
1. Erfolgt der Erwerb der Aktien über
die Börse, darf der von der
Gesellschaft gezahlte Gegenwert je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
Mittelwert der Schlusskurse für diese
Aktie an der Börse München während
der letzten fünf Börsentage vor dem
Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent
überschreiten und um nicht mehr als 5
Prozent unterschreiten.
2. Erfolgt der Erwerb über ein
öffentliches Kaufangebot an alle
Aktionäre, dürfen der gebotene
Kaufpreis oder die Grenzwerte der
gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den
Mittelwert der Schlusskurse für diese
Aktie an der Börse München während
der letzten fünf Börsentage vor dem
Beschluss des Vorstands über den
jeweiligen Erwerb um nicht mehr als
20 Prozent überschreiten und um nicht
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May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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