Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
LiquidLink startet Bitcoin Lightning- und XRP-ILP-Nodes - Aufbau des Rückgrats der tokenisierten Finanzwelt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
273 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2019 in Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.07.2019 in Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
Mannheim, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700 
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 18. Juli 
2019, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 18. Juli 
2019, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 
   2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses 
   und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) 
   für das Geschäftsjahr 2018/19 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018/19* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018/19* 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
7. *Aufhebung des bestehenden und Schaffung 
   eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
   Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) 
   und Satzungsänderung* 
8. *Aufhebung der bestehenden und Schaffung 
   einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener 
   Aktien einschließlich der Verwendung 
   unter Ausschluss des Bezugsrechts* 
9. *Aufhebung der bestehenden und Schaffung 
   einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener 
   Aktien unter Einsatz von Derivaten 
   einschließlich der Verwendung unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289a Abs. 1 
      Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 
      2018/19, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das 
      Geschäftsjahr 2018/19 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 
2018/19 in Höhe von 40.923.324,11 EUR wie folgt zu 
verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende   40.836.658,40 EUR 
von 0,20 EUR je Aktie auf 
204.183.292 Stückaktien 
 
Vortrag auf neue Rechnung      86.665,71 EUR 
(Gewinnvortrag) 
 
Bilanzgewinn                   40.923.324,11 EUR 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem 
Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden, der eine unveränderte Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der 
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf 
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
fällig, mithin am 23. Juli 2019. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2018/19* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung 
zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2018/19* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 
Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, Herr Ralf 
Hentzschel, Panschwitz-Kuckau, hat sein 
Aufsichtsratsmandat am 13. März 2019 niedergelegt. 
 
Als Nachfolger wurde durch Beschluss des 
Registergerichts Mannheim vom 12. April 2019 Herr 
Walter Manz, Dexheim, vorläufig bestellt. 
 
Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre 
für die restliche Zeit der laufenden Amtsperiode des 
derzeitigen Aufsichtsrats zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
Walter Manz 
55278 Dexheim 
selbstständiger Landwirt in Dexheim 
 
- der derzeit gerichtlich bestellt ist - mit Wirkung ab 
dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 
18. Juli 2019 für die restliche Zeit der laufenden 
Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats, d.h. bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 
beschließen wird, als Aktionärsvertreter in den 
Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat gibt den Wahlvorschlag auf der 
Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate 
Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele 
ab. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen 
Kandidaten vergewissert, dass er den für das Amt zu 
erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
_Mandate des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_: 
 
Keine 
 
_Mandate des vorgeschlagenen Kandidaten in 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_: 
 
Keine 
 
_Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:_ 
 
Herr Walter Manz ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des 
Vorstands des Verbands der Hessisch-Pfälzischen 
Zuckerrübenanbauer e.V,; dieser ist Mitglied im Verband 
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher 
wiederum Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin 
ist. Herr Manz ist Vorstandsmitglied des VSZ und der 
SZVG. 
 
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten 
finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations / 
Hauptversammlung) 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 
101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 
1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der 
Satzung der Gesellschaft aus je zehn Mitgliedern der 
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß § 
96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus 
Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % 
aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Diese 
Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu 
erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder 
Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung 
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz 
widerspricht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die 
Arbeitnehmervertreterseite haben der Gesamterfüllung 
der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 
Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Der Aufsichtsrat ist 
damit auf der Seite der Anteilseignervertreter und auch 
auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu 
besetzen. Der Aufsichtsrat ist derzeit auf der Seite 
der Anteilseignervertreter mit 3 Frauen und - unter 
Einbeziehung des derzeit gerichtlich bestellten 
vorgeschlagenen Kandidaten - 7 Männern besetzt. Auf der 
Seite der Arbeitnehmervertreter ist der Aufsichtsrat 
mit 4 Frauen und 6 Männern besetzt. 
 
TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Prüfers 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung 
des Prüfungsausschusses, vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2019/20 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
prüferische Durchsicht von unterjährigen 
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019/20 und 
für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020/21 zu 
bestellen. 
 
TOP 7 *Aufhebung des bestehenden und Schaffung 
      eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
      Möglichkeit zum Ausschluss des 
      Bezugsrechts) und Satzungsänderung* 
 
Die Ermächtigung für das nach § 4 Abs. 4 der Satzung 
bestehende Genehmigte Kapital 2015 ist bis 15. Juli 
2020 befristet; sie wurde bisher nicht in Anspruch 
genommen. Unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 
soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 
20.000.000 EUR - das entspricht rund 9,8 % des bei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals von 
204.183.292 EUR - geschaffen werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
a) Das nach § 4 Abs. 4 der Satzung bestehende 
   Genehmigte Kapital 2015 wird mit Wirkung auf 
   den Zeitpunkt der Eintragung des in lit. b) 
   und c) nachfolgend bestimmten neuen 
   genehmigten Kapitals im Handelsregister unter 
   Neufassung von § 4 Abs. 4 der Satzung 
   aufgehoben. 
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
   Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. 
   Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
   lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
   Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, 
   einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
   20.000.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes 
   Kapital 2019). 
 
   Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird 
   der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der 
   Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   auszuschließen zur Gewährung von Aktien 
   im Zusammenhang mit (i) 
   Unternehmenszusammenschlüssen, (ii) dem 
   Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen 
   oder Unternehmensbeteiligungen 
   (einschließlich der Aufstockung 
   bestehender Unternehmensbeteiligungen) oder 
   von anderen mit einem Akquisitionsvorhaben im 
   Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern oder 
   (iii) dem Erwerb sonstiger 
   Vermögensgegenstände (einschließlich 
   Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft 
   oder mit ihr verbundene Unternehmen). 
 
   Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen 
   erhöht, ist den Aktionären grundsätzlich ein 
   Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien können 
   auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
   oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 
   Satz 1 Aktiengesetz mit der Verpflichtung 
   übernommen werden, sie den Aktionären der 
   Gesellschaft zum Bezug anzubieten 
   (mittelbares Bezugsrecht). 
 
   Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   der Aktionäre auszuschließen, wenn der 
   Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien der 
   Gesellschaft gleicher Ausstattung zum 
   Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
   Ausgabepreises nicht wesentlich 
   unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt nur 
   mit der Maßgabe, dass die unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 
   Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen 
   Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht 
   überschreiten dürfen, und zwar weder im 
   Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
   Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung 
   dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 
   10 % des Grundkapitals sind Aktien 
   anzurechnen, die (i) während der Laufzeit 
   dieser Ermächtigung unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts in direkter oder entsprechender 
   Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 
   Aktiengesetz ausgegeben oder veräußert 
   werden und/oder (ii) zur Bedienung von 
   Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder 
   Wandlungspflichten aus Wandel-, Options- oder 
   Gewinnschuldverschreibungen oder 
   Genussrechten ausgegeben werden bzw. 
   ausgegeben werden können, sofern die 
   vorgenannten Schuldverschreibungen oder 
   Genussrechte während der Laufzeit dieser 
   Ermächtigung in entsprechender Anwendung des 
   § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 
   der Gesellschaft oder einem mit ihr 
   verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. 
 
   Der Vorstand wird zudem ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   der Aktionäre auszuschließen, soweit es 
   erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- 
   bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit 
   Wandlungspflichten ausgestatteten Wandel-, 
   Options- oder Gewinnschuldverschreibungen 
   oder Genussrechten, die von der Gesellschaft 
   oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen 
   ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
   Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie 
   es ihnen nach Ausübung der Options- oder 
   Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von 
   Wandlungspflichten zustehen würde. 
 
   Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge 
   vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
   Die vorstehenden Ermächtigungen zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts werden unabhängig 
   voneinander erteilt. 
 
   Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
   Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
   der Aktienausgabe festzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
   der Satzung entsprechend dem Umfang der 
   jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem 
   Genehmigten Kapital 2019 zu ändern. 
c) § 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das 
   Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. 
   Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
   lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
   Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, 
   einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
   20.000.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes 
   Kapital 2019). 
 
   Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen ist der 
   Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der 
   Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   auszuschließen zur Gewährung von Aktien 
   im Zusammenhang mit (i) 
   Unternehmenszusammenschlüssen, (ii) dem 
   Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen 
   oder Unternehmensbeteiligungen 
   (einschließlich der Aufstockung 
   bestehender Unternehmensbeteiligungen) oder 
   von anderen mit einem Akquisitionsvorhaben im 
   Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern oder 
   (iii) dem Erwerb sonstiger 
   Vermögensgegenstände (einschließlich 
   Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft 
   oder mit ihr verbundene Unternehmen). 
 
   Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen 
   erhöht, ist den Aktionären grundsätzlich ein 
   Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien können 
   auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
   oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 
   Satz 1 Aktiengesetz mit der Verpflichtung 
   übernommen werden, sie den Aktionären der 
   Gesellschaft zum Bezug anzubieten 
   (mittelbares Bezugsrecht). 
 
   Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   der Aktionäre auszuschließen, wenn der 
   Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien der 
   Gesellschaft gleicher Ausstattung zum 
   Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
   Ausgabepreises nicht wesentlich 
   unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt nur 
   mit der Maßgabe, dass die unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 
   Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen 
   Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht 
   überschreiten dürfen, und zwar weder im 
   Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
   Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung 
   dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 
   10 % des Grundkapitals sind Aktien 
   anzurechnen, die (i) während der Laufzeit 
   dieser Ermächtigung unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts in direkter oder entsprechender 
   Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 
   Aktiengesetz ausgegeben oder veräußert 
   werden und/oder (ii) zur Bedienung von 
   Wandlungs- und/oder Optionsrechten oder 
   Wandlungspflichten aus Wandel-, Options- oder 
   Gewinnschuldverschreibungen oder 
   Genussrechten ausgegeben werden bzw. 
   ausgegeben werden können, sofern die 
   vorgenannten Schuldverschreibungen oder 
   Genussrechte während der Laufzeit dieser 
   Ermächtigung in entsprechender Anwendung des 
   § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 
   der Gesellschaft oder einem mit ihr 
   verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. 
 
   Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   der Aktionäre auszuschließen, soweit es 
   erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- 
   bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit 
   Wandlungspflichten ausgestatteten Wandel-, 
   Options- oder Gewinnschuldverschreibungen 
   oder Genussrechten, die von der Gesellschaft 
   oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen 
   ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
   Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie 
   es ihnen nach Ausübung der Options- oder 
   Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von 
   Wandlungspflichten zustehen würde. 
 
   Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge 
   vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
   Die vorstehenden Ermächtigungen zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts sind unabhängig 
   voneinander erteilt. 
 
   Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
   Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
   der Aktienausgabe festzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
   der Satzung entsprechend dem Umfang der 
   jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem 
   Genehmigten Kapital 2019 zu ändern.' 
 
Der Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 
ist in Abschnitt III. Berichte an die Hauptversammlung 
wiedergegeben. 
 
TOP 8 *Aufhebung der bestehenden und Schaffung 
      einer neuen Ermächtigung zum Erwerb 
      eigener Aktien einschließlich der 
      Verwendung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts* 
 
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.