DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-21 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
USU Software AG Möglingen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juli 2019,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am
Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a
Handelsgesetzbuch (im Folgenden 'HGB') sowie
des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software
AG jeweils für das Geschäftsjahr 2018*
_Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter_
_www.usu.de/hv2019_
_zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018 erzielte Bilanzgewinn der
Gesellschaft in Höhe von EUR 6.283.753,39 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00
Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter
Stückaktie für 10.523.770
Stückaktien, somit
insgesamt
Gewinnvortrag des EUR 2.074.245,39
verbleibenden Bilanzgewinns
auf neue Rechnung
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Mitglieds des Aufsichtsrats*
Das von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016
gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Günter Daiss, hat sein Aufsichtsratsmandat am
15. November 2018 mit Wirkung zum Ablauf des
31. Dezember 2018 aus Altersgründen
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus der gesetzlichen Mindestzahl
von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Zur
Vermeidung der Beschlussunfähigkeit des
Aufsichtsrats zum 1. Januar 2019 gemäß §
108 Abs. 2 Aktiengesetz (im Folgenden 'AktG')
wurde Frau Gabriele Walker-Rudolf am 17. Januar
2019 vom Amtsgericht Stuttgart auf Antrag des
Vorstands vom 5. Dezember 2018 zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Gemäß § 11 Abs. 4
der Satzung soll bei vorzeitigem Ausscheiden
eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der
nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds
vorgenommen werden. Die Hauptversammlung ist
hierbei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das
gegenwärtig gerichtlich bestellte Mitglied des
Aufsichtsrats,
_Gabriele Walker-Rudolf, Partnerin der Drees
und Sommer SE, Markgröningen,_
gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung als Mitglied
des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit von
Herrn Daiss, also für die Zeit bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Frau Gabriele Walker-Rudolf übt keine weiteren
Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus.
Sie ist Partnerin bei der Unternehmensgruppe
Drees und Sommer SE und dort operativ
verantwortlich für die Bereiche Finanzen,
Controlling und Unternehmenskäufe. Nähere
Angaben zum Werdegang von Frau Walker-Rudolf
sind dem auf unserer Homepage unter
www.usu.de
eingestellten Lebenslauf zu entnehmen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und der USU GmbH, Möglingen*
Die USU Software AG hält 100% der Anteile an
der USU GmbH, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 764549.
Die USU GmbH nimmt mit ihren Aktivitäten eine
wichtige Funktion innerhalb des USU-Konzerns
wahr. Die USU Software AG und die USU GmbH
haben am 6. Mai 2019 einen
Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der
der Hauptversammlung der USU Software AG zur
Zustimmung vorgelegt wird.
Der Ergebnisabführungsvertrag hat im
Wesentlichen folgenden Inhalt:
*§ 1 Gewinnabführung*
(1) Die USU GmbH verpflichtet sich, ihren
ganzen Gewinn entsprechend den
Vorschriften des § 301 AktG in seiner
jeweils gültigen Fassung an die USU
Software AG abzuführen.
(2) Die USU GmbH kann mit Zustimmung der USU
Software AG insoweit gemäß § 272
Abs. 3 HGB Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen einstellen, als dies
handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist.
(3) Während der Dauer dieses Vertrages
gebildete andere Gewinnrücklagen sind
auf Verlangen der USU Software AG
aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen. Die Abführung von
vorvertraglichen Kapital- und
Gewinnrücklagen wird ausgeschlossen.
(4) Die Verpflichtung zur Gewinnabführung
gilt rückwirkend ab Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem
dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam
wird.
(5) Der Anspruch auf Gewinnabführung
entsteht zum Ende des Geschäftsjahres
der USU GmbH. Er ist mit Wertstellung zu
diesem Zeitpunkt fällig.
*§ 2 Verlustübernahme*
(1) Die USU Software AG ist gegenüber der
USU GmbH zur Verlustübernahme
verpflichtet. Die Vorschriften des § 302
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
gelten entsprechend.
(2) Die Verpflichtung zur Verlustübernahme
gilt rückwirkend ab Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem
dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam
wird.
(3) § 1 Abs. 5 gilt entsprechend.
*§ 3 Jahresabschluss der USU GmbH,
Informationsrecht*
(1) Zur Durchführung der Ergebnisabführung
bzw. Verlustübernahme hat die USU GmbH
ihren Jahresabschluss, bevor er
festgestellt wird, mit der USU Software
AG gemeinsam zu behandeln und die
Abrechnung über Gewinne oder Verluste
mit der USU Software AG so
durchzuführen, dass diese Abrechnung im
Jahresabschluss bereits berücksichtigt
ist. Die Abrechnungen über Gewinn- oder
Verlustanteile zwischen beiden
Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung
zum Bilanzstichtag.
(2) Der USU Software AG steht ein
uneingeschränktes Nachprüfungsrecht und
Auskunftsrecht in sämtlichen
Angelegenheiten der USU GmbH zu.
(3) Die Geschäftsführung der USU GmbH ist
verpflichtet, der USU Software AG alle
von ihr gewünschten Auskünfte über
sämtliche rechtliche, geschäftliche und
organisatorische Angelegenheiten der USU
GmbH zu geben.
*§ 4 Beginn, Dauer, Wirksamwerden*
(1) Der Vertrag bedarf zu seiner
zivilrechtlichen Wirksamkeit der
Zustimmung der Haupversammlung der USU
Software AG und der
Gesellschafterversammlung der USU GmbH.
(2) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung
in das Handelsregister des Sitzes der
USU GmbH zivilrechtlich wirksam und gilt
rückwirkend ab dem Beginn des im
Zeitpunkt der Eintragung dieses
Vertrages im Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres der USU GmbH.
(3) Der Vertrag kann schriftlich mit einer
Frist von sechs (6) Monaten zum Ende
eines Geschäftsjahres der USU GmbH
gekündigt werden. Der Vertrag kann
erstmals zum Ende des Geschäftsjahres
gekündigt werden, das mindestens fünf
(5) Zeitjahre nach dem Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH endet, in
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May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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