DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-21 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. USU Software AG Möglingen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juli 2019, Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (im Folgenden 'HGB') sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das Geschäftsjahr 2018* _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter_ _www.usu.de/hv2019_ _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat._ 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.283.753,39 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00 Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt Gewinnvortrag des EUR 2.074.245,39 verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* Das von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Günter Daiss, hat sein Aufsichtsratsmandat am 15. November 2018 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus Altersgründen niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Zur Vermeidung der Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats zum 1. Januar 2019 gemäß § 108 Abs. 2 Aktiengesetz (im Folgenden 'AktG') wurde Frau Gabriele Walker-Rudolf am 17. Januar 2019 vom Amtsgericht Stuttgart auf Antrag des Vorstands vom 5. Dezember 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung soll bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds vorgenommen werden. Die Hauptversammlung ist hierbei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das gegenwärtig gerichtlich bestellte Mitglied des Aufsichtsrats, _Gabriele Walker-Rudolf, Partnerin der Drees und Sommer SE, Markgröningen,_ gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit von Herrn Daiss, also für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Frau Gabriele Walker-Rudolf übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Sie ist Partnerin bei der Unternehmensgruppe Drees und Sommer SE und dort operativ verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Controlling und Unternehmenskäufe. Nähere Angaben zum Werdegang von Frau Walker-Rudolf sind dem auf unserer Homepage unter www.usu.de eingestellten Lebenslauf zu entnehmen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der USU GmbH, Möglingen* Die USU Software AG hält 100% der Anteile an der USU GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 764549. Die USU GmbH nimmt mit ihren Aktivitäten eine wichtige Funktion innerhalb des USU-Konzerns wahr. Die USU Software AG und die USU GmbH haben am 6. Mai 2019 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der der Hauptversammlung der USU Software AG zur Zustimmung vorgelegt wird. Der Ergebnisabführungsvertrag hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: *§ 1 Gewinnabführung* (1) Die USU GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die USU Software AG abzuführen. (2) Die USU GmbH kann mit Zustimmung der USU Software AG insoweit gemäß § 272 Abs. 3 HGB Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. (3) Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der USU Software AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von vorvertraglichen Kapital- und Gewinnrücklagen wird ausgeschlossen. (4) Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam wird. (5) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der USU GmbH. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig. *§ 2 Verlustübernahme* (1) Die USU Software AG ist gegenüber der USU GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet. Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. (2) Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam wird. (3) § 1 Abs. 5 gilt entsprechend. *§ 3 Jahresabschluss der USU GmbH, Informationsrecht* (1) Zur Durchführung der Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme hat die USU GmbH ihren Jahresabschluss, bevor er festgestellt wird, mit der USU Software AG gemeinsam zu behandeln und die Abrechnung über Gewinne oder Verluste mit der USU Software AG so durchzuführen, dass diese Abrechnung im Jahresabschluss bereits berücksichtigt ist. Die Abrechnungen über Gewinn- oder Verlustanteile zwischen beiden Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung zum Bilanzstichtag. (2) Der USU Software AG steht ein uneingeschränktes Nachprüfungsrecht und Auskunftsrecht in sämtlichen Angelegenheiten der USU GmbH zu. (3) Die Geschäftsführung der USU GmbH ist verpflichtet, der USU Software AG alle von ihr gewünschten Auskünfte über sämtliche rechtliche, geschäftliche und organisatorische Angelegenheiten der USU GmbH zu geben. *§ 4 Beginn, Dauer, Wirksamwerden* (1) Der Vertrag bedarf zu seiner zivilrechtlichen Wirksamkeit der Zustimmung der Haupversammlung der USU Software AG und der Gesellschafterversammlung der USU GmbH. (2) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der USU GmbH zivilrechtlich wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der USU GmbH. (3) Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der USU GmbH gekündigt werden. Der Vertrag kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, das mindestens fünf (5) Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der USU GmbH endet, in
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