Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
99 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
USU Software AG Möglingen International Security 
Identification Number (ISIN): 
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juli 2019, 
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am 
Schlosspark, Bürgersaal, 
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Berichts über die Lage der 
   Gesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a, 315a 
   Handelsgesetzbuch (im Folgenden 'HGB') sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software 
   AG jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter_ 
 
   _www.usu.de/hv2019_ 
 
   _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der USU Software AG für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
   Dezember 2018 erzielte Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 6.283.753,39 wird 
   wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.209.508,00 
   Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie für 10.523.770 
   Stückaktien, somit 
   insgesamt 
   Gewinnvortrag des           EUR 2.074.245,39 
   verbleibenden Bilanzgewinns 
   auf neue Rechnung 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
   Mitglieds des Aufsichtsrats* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016 
   gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
   Günter Daiss, hat sein Aufsichtsratsmandat am 
   15. November 2018 mit Wirkung zum Ablauf des 
   31. Dezember 2018 aus Altersgründen 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus der gesetzlichen Mindestzahl 
   von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Zur 
   Vermeidung der Beschlussunfähigkeit des 
   Aufsichtsrats zum 1. Januar 2019 gemäß § 
   108 Abs. 2 Aktiengesetz (im Folgenden 'AktG') 
   wurde Frau Gabriele Walker-Rudolf am 17. Januar 
   2019 vom Amtsgericht Stuttgart auf Antrag des 
   Vorstands vom 5. Dezember 2018 zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Gemäß § 11 Abs. 4 
   der Satzung soll bei vorzeitigem Ausscheiden 
   eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der 
   nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den 
   Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds 
   vorgenommen werden. Die Hauptversammlung ist 
   hierbei an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das 
   gegenwärtig gerichtlich bestellte Mitglied des 
   Aufsichtsrats, 
 
   _Gabriele Walker-Rudolf, Partnerin der Drees 
   und Sommer SE, Markgröningen,_ 
 
   gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung als Mitglied 
   des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit von 
   Herrn Daiss, also für die Zeit bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
   Frau Gabriele Walker-Rudolf übt keine weiteren 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
   Sie ist Partnerin bei der Unternehmensgruppe 
   Drees und Sommer SE und dort operativ 
   verantwortlich für die Bereiche Finanzen, 
   Controlling und Unternehmenskäufe. Nähere 
   Angaben zum Werdegang von Frau Walker-Rudolf 
   sind dem auf unserer Homepage unter 
 
   www.usu.de 
 
   eingestellten Lebenslauf zu entnehmen. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   Gesellschaft und der USU GmbH, Möglingen* 
 
   Die USU Software AG hält 100% der Anteile an 
   der USU GmbH, eingetragen im Handelsregister 
   des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 764549. 
   Die USU GmbH nimmt mit ihren Aktivitäten eine 
   wichtige Funktion innerhalb des USU-Konzerns 
   wahr. Die USU Software AG und die USU GmbH 
   haben am 6. Mai 2019 einen 
   Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der 
   der Hauptversammlung der USU Software AG zur 
   Zustimmung vorgelegt wird. 
 
   Der Ergebnisabführungsvertrag hat im 
   Wesentlichen folgenden Inhalt: 
 
   *§ 1 Gewinnabführung* 
 
   (1) Die USU GmbH verpflichtet sich, ihren 
       ganzen Gewinn entsprechend den 
       Vorschriften des § 301 AktG in seiner 
       jeweils gültigen Fassung an die USU 
       Software AG abzuführen. 
   (2) Die USU GmbH kann mit Zustimmung der USU 
       Software AG insoweit gemäß § 272 
       Abs. 3 HGB Beträge aus dem 
       Jahresüberschuss in andere 
       Gewinnrücklagen einstellen, als dies 
       handelsrechtlich zulässig und bei 
       vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
       wirtschaftlich begründet ist. 
   (3) Während der Dauer dieses Vertrages 
       gebildete andere Gewinnrücklagen sind 
       auf Verlangen der USU Software AG 
       aufzulösen und zum Ausgleich eines 
       Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
       Gewinn abzuführen. Die Abführung von 
       vorvertraglichen Kapital- und 
       Gewinnrücklagen wird ausgeschlossen. 
   (4) Die Verpflichtung zur Gewinnabführung 
       gilt rückwirkend ab Beginn des 
       Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem 
       dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam 
       wird. 
   (5) Der Anspruch auf Gewinnabführung 
       entsteht zum Ende des Geschäftsjahres 
       der USU GmbH. Er ist mit Wertstellung zu 
       diesem Zeitpunkt fällig. 
 
   *§ 2 Verlustübernahme* 
 
   (1) Die USU Software AG ist gegenüber der 
       USU GmbH zur Verlustübernahme 
       verpflichtet. Die Vorschriften des § 302 
       AktG in seiner jeweils gültigen Fassung 
       gelten entsprechend. 
   (2) Die Verpflichtung zur Verlustübernahme 
       gilt rückwirkend ab Beginn des 
       Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem 
       dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam 
       wird. 
   (3) § 1 Abs. 5 gilt entsprechend. 
 
   *§ 3 Jahresabschluss der USU GmbH, 
   Informationsrecht* 
 
   (1) Zur Durchführung der Ergebnisabführung 
       bzw. Verlustübernahme hat die USU GmbH 
       ihren Jahresabschluss, bevor er 
       festgestellt wird, mit der USU Software 
       AG gemeinsam zu behandeln und die 
       Abrechnung über Gewinne oder Verluste 
       mit der USU Software AG so 
       durchzuführen, dass diese Abrechnung im 
       Jahresabschluss bereits berücksichtigt 
       ist. Die Abrechnungen über Gewinn- oder 
       Verlustanteile zwischen beiden 
       Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung 
       zum Bilanzstichtag. 
   (2) Der USU Software AG steht ein 
       uneingeschränktes Nachprüfungsrecht und 
       Auskunftsrecht in sämtlichen 
       Angelegenheiten der USU GmbH zu. 
   (3) Die Geschäftsführung der USU GmbH ist 
       verpflichtet, der USU Software AG alle 
       von ihr gewünschten Auskünfte über 
       sämtliche rechtliche, geschäftliche und 
       organisatorische Angelegenheiten der USU 
       GmbH zu geben. 
 
   *§ 4 Beginn, Dauer, Wirksamwerden* 
 
   (1) Der Vertrag bedarf zu seiner 
       zivilrechtlichen Wirksamkeit der 
       Zustimmung der Haupversammlung der USU 
       Software AG und der 
       Gesellschafterversammlung der USU GmbH. 
   (2) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung 
       in das Handelsregister des Sitzes der 
       USU GmbH zivilrechtlich wirksam und gilt 
       rückwirkend ab dem Beginn des im 
       Zeitpunkt der Eintragung dieses 
       Vertrages im Handelsregister laufenden 
       Geschäftsjahres der USU GmbH. 
   (3) Der Vertrag kann schriftlich mit einer 
       Frist von sechs (6) Monaten zum Ende 
       eines Geschäftsjahres der USU GmbH 
       gekündigt werden. Der Vertrag kann 
       erstmals zum Ende des Geschäftsjahres 
       gekündigt werden, das mindestens fünf 
       (5) Zeitjahre nach dem Beginn des 
       Geschäftsjahres der USU GmbH endet, in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-

dem dieser Vertrag wirksam geworden ist. 
       Für die Einhaltung der Frist kommt es 
       auf den Zeitpunkt des Zugangs der 
       Kündigungserklärung bei der anderen 
       Gesellschaft an. Wird er nicht 
       gekündigt, so verlängert er sich bei 
       gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein 
       weiteres Jahr. 
   (4) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, 
       bei Vorliegen eines wichtigen Grundes 
       den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung 
       einer Kündigungsfrist zu kündigen. 
       Wichtige Gründe sind insbesondere die 
       Veräußerung oder Einbringung von 
       Anteilen an der USU GmbH durch die USU 
       Software AG in der Höhe eines 
       Gesamtnennbetrags mit der Folge, dass 
       der USU Software AG nicht mehr die 
       Mehrheit der Stimmrechte an der USU GmbH 
       zusteht oder die Verschmelzung, Spaltung 
       oder Liquidation einer der beiden 
       Parteien. 
 
   *§ 5 Sonstige Bestimmungen* 
 
   (1) Falls einzelne Bestimmungen dieses 
       Vertrages unwirksam oder undurchführbar 
       sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken 
       enthält, wird dadurch die Wirksamkeit 
       der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
       Anstelle der unwirksamen oder 
       undurchführbaren Bestimmung werden die 
       Parteien diejenige wirksame Bestimmung 
       vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck 
       der unwirksamen Bestimmung entspricht. 
       Im Falle von Lücken werden die Parteien 
       diejenige Bestimmung vereinbaren, die 
       dem entspricht, was nach Sinn und Zweck 
       dieses Vertrages vernünftigerweise 
       vereinbart worden wäre, hätte man die 
       Angelegenheit von vornherein bedacht. 
   (2) Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen 
       dieses Vertrags sind die §§ 14 und 17 
       des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer 
       jeweils gültigen Fassung zu 
       berücksichtigen. 
 
   Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der 
   Zustimmung der Hauptversammlung der USU 
   Software AG und der Gesellschafterversammlung 
   der USU GmbH. Der Vertrag wird der 
   Gesellschafterversammlung der USU GmbH noch zur 
   Zustimmung vorgelegt. Der 
   Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner 
   Wirksamkeit ferner der Eintragung in das 
   Handelsregister der USU GmbH. 
 
   Die USU Software AG ist alleinige 
   Gesellschafterin der USU GmbH. Aus diesem Grund 
   muss der Ergebnisabführungsvertrag weder eine 
   Ausgleichszahlung noch Abfindungen für 
   außenstehende Gesellschafter nach §§ 304, 
   305 AktG enthalten noch bedarf es einer 
   Vertragsprüfung (§ 293b Abs. 1, letzter Hs. 
   AktG). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages 
   zwischen der USU Software AG und der USU GmbH 
   vom 6. Mai 2019 zuzustimmen. 
 
   Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der USU 
   Software AG und der USU GmbH und - soweit 
   vorhanden - die Jahresabschlüsse und 
   Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte und 
   Konzernlageberichte der 
   vertragsschließenden Unternehmen für die 
   letzten drei Geschäftsjahre sowie der 
   gemeinsame Bericht des Vorstands der USU 
   Software AG und der Geschäftsführung der USU 
   GmbH über den Ergebnisabführungsvertrag sind 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.usu.de/hv2019 
 
   zugänglich. 
 
   Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
 
*Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt 
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es 
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die 
der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Adresse einen durch das depotführende Institut in 
Textform erstellten besonderen Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
übermitteln: 
 
USU Software AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H / Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 127 79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
heißt den Dienstag, den 11. Juni 2019 (00:00 Uhr, 
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
spätestens bis zum Dienstag, den 25. Juni 2019 (24:00 
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer 
Vollmacht können unter Nutzung des auf der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten 
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch 
durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur 
Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis 
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. 
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der 
Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann 
dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar 
vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis 
(z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) 
vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können 
den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die 
nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per 
Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: 
 
USU Software AG 
Investor Relations / HV 2019 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen in Textform 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der 
Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg 
übersandt, müssen diese aus organisatorischen Gründen 
unter den vorgenannten Kontaktdaten bis spätestens 
Montag, den 1. Juli 2019 (17:00 Uhr) eingehen. Eine 
Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder 
per E-Mail ist bis zum Beginn der Hauptversammlung am 
Dienstag, den 2. Juli 2019 um 10:30 Uhr möglich. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, 
sich von weisungsgebundenen *Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft* vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular 
auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir 
weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt 
wurden. Wir bitten ferner zu beachten, dass in 
möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei 
erteilter Vollmacht kein Stimmrecht ausüben können. 
Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung 
können sie Weisungen zu Wortmeldungen, zum Stellen von 
Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur 
Erklärung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende 
Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft bis spätestens Montag, den 1. Juli 2019 
(17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in 
Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung 
der Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der 
Vollmacht in Textform am Tag der Hauptversammlung vor 
Ort erfolgen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes in Textform erforderlich sind. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende 
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum Sonntag, den 2. Juni 2019 (24:00 Uhr) 
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
Vorstand der USU Software AG 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
unter der Internetadresse 
 
_www.usu.de/hv2019_ 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden 
gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
USU Software AG 
Investor Relations / HV 2019 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender 
Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter der Internetadresse 
 
_www.usu.de/hv2019_ 
 
veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG 
alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der 
Hauptversammlung, also bis zum Montag, den 17. Juni 
2019, eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den 
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst 
frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. 
Diese Übersendung ist keine förmliche 
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht 
bleibt hiervon unberührt. 
 
*Hinweis auf zugängliche Informationen sowie 
weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
_www.usu.de/hv2019_ 
 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausliegen. 
 
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang 
zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter 
der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten 
Unterlagen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft 
oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht 
zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im 
Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten 
Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten 
(9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der USU 
Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen 
werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären auf eine 
Anforderung, die an die nachfolgend genannte Adresse 
gerichtet ist, als besonderen Service die vorgenannten 
Unterlagen übersenden: 
 
USU Software AG 
Investor Relations / HV 2019 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Unterlagen und 
Informationen mit der Zugänglichmachung auf der 
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher 
wird die Gesellschaft bei der vorstehend beschriebenen 
Übersendung von Unterlagen lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung 
der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer 
personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder 
die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien 
(z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die 
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung 
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
Datenschutzgrund-Verordnung (im Folgenden 'DSGVO') 
sowie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine 
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, 
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen 
Verpflichtung oder Durchführung eines Vertrages 
erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich sowie 
satzungsgemäß verpflichtet, die Hauptversammlung 
der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht 
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten 
Kategorien personenbezogener Daten zwingend 
erforderlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten 
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft 
verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
lauten: 
 
USU Software AG 
Investor Relations 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden 
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. 
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen 
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung 
von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es 
sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie 
etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder 
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten 
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die 
Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
 
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis 
zu drei Jahre, mindestens jedoch zwei Jahre nach 
Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann 
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der 
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von 
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. 
 
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, 
die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.