DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.07.2019 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-21 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
USU Software AG Möglingen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juli 2019,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am
Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a
Handelsgesetzbuch (im Folgenden 'HGB') sowie
des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software
AG jeweils für das Geschäftsjahr 2018*
_Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter_
_www.usu.de/hv2019_
_zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018 erzielte Bilanzgewinn der
Gesellschaft in Höhe von EUR 6.283.753,39 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00
Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter
Stückaktie für 10.523.770
Stückaktien, somit
insgesamt
Gewinnvortrag des EUR 2.074.245,39
verbleibenden Bilanzgewinns
auf neue Rechnung
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Mitglieds des Aufsichtsrats*
Das von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016
gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Günter Daiss, hat sein Aufsichtsratsmandat am
15. November 2018 mit Wirkung zum Ablauf des
31. Dezember 2018 aus Altersgründen
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus der gesetzlichen Mindestzahl
von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Zur
Vermeidung der Beschlussunfähigkeit des
Aufsichtsrats zum 1. Januar 2019 gemäß §
108 Abs. 2 Aktiengesetz (im Folgenden 'AktG')
wurde Frau Gabriele Walker-Rudolf am 17. Januar
2019 vom Amtsgericht Stuttgart auf Antrag des
Vorstands vom 5. Dezember 2018 zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Gemäß § 11 Abs. 4
der Satzung soll bei vorzeitigem Ausscheiden
eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der
nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds
vorgenommen werden. Die Hauptversammlung ist
hierbei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das
gegenwärtig gerichtlich bestellte Mitglied des
Aufsichtsrats,
_Gabriele Walker-Rudolf, Partnerin der Drees
und Sommer SE, Markgröningen,_
gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung als Mitglied
des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit von
Herrn Daiss, also für die Zeit bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Frau Gabriele Walker-Rudolf übt keine weiteren
Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus.
Sie ist Partnerin bei der Unternehmensgruppe
Drees und Sommer SE und dort operativ
verantwortlich für die Bereiche Finanzen,
Controlling und Unternehmenskäufe. Nähere
Angaben zum Werdegang von Frau Walker-Rudolf
sind dem auf unserer Homepage unter
www.usu.de
eingestellten Lebenslauf zu entnehmen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und der USU GmbH, Möglingen*
Die USU Software AG hält 100% der Anteile an
der USU GmbH, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 764549.
Die USU GmbH nimmt mit ihren Aktivitäten eine
wichtige Funktion innerhalb des USU-Konzerns
wahr. Die USU Software AG und die USU GmbH
haben am 6. Mai 2019 einen
Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der
der Hauptversammlung der USU Software AG zur
Zustimmung vorgelegt wird.
Der Ergebnisabführungsvertrag hat im
Wesentlichen folgenden Inhalt:
*§ 1 Gewinnabführung*
(1) Die USU GmbH verpflichtet sich, ihren
ganzen Gewinn entsprechend den
Vorschriften des § 301 AktG in seiner
jeweils gültigen Fassung an die USU
Software AG abzuführen.
(2) Die USU GmbH kann mit Zustimmung der USU
Software AG insoweit gemäß § 272
Abs. 3 HGB Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen einstellen, als dies
handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist.
(3) Während der Dauer dieses Vertrages
gebildete andere Gewinnrücklagen sind
auf Verlangen der USU Software AG
aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen. Die Abführung von
vorvertraglichen Kapital- und
Gewinnrücklagen wird ausgeschlossen.
(4) Die Verpflichtung zur Gewinnabführung
gilt rückwirkend ab Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem
dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam
wird.
(5) Der Anspruch auf Gewinnabführung
entsteht zum Ende des Geschäftsjahres
der USU GmbH. Er ist mit Wertstellung zu
diesem Zeitpunkt fällig.
*§ 2 Verlustübernahme*
(1) Die USU Software AG ist gegenüber der
USU GmbH zur Verlustübernahme
verpflichtet. Die Vorschriften des § 302
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
gelten entsprechend.
(2) Die Verpflichtung zur Verlustübernahme
gilt rückwirkend ab Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH, in dem
dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam
wird.
(3) § 1 Abs. 5 gilt entsprechend.
*§ 3 Jahresabschluss der USU GmbH,
Informationsrecht*
(1) Zur Durchführung der Ergebnisabführung
bzw. Verlustübernahme hat die USU GmbH
ihren Jahresabschluss, bevor er
festgestellt wird, mit der USU Software
AG gemeinsam zu behandeln und die
Abrechnung über Gewinne oder Verluste
mit der USU Software AG so
durchzuführen, dass diese Abrechnung im
Jahresabschluss bereits berücksichtigt
ist. Die Abrechnungen über Gewinn- oder
Verlustanteile zwischen beiden
Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung
zum Bilanzstichtag.
(2) Der USU Software AG steht ein
uneingeschränktes Nachprüfungsrecht und
Auskunftsrecht in sämtlichen
Angelegenheiten der USU GmbH zu.
(3) Die Geschäftsführung der USU GmbH ist
verpflichtet, der USU Software AG alle
von ihr gewünschten Auskünfte über
sämtliche rechtliche, geschäftliche und
organisatorische Angelegenheiten der USU
GmbH zu geben.
*§ 4 Beginn, Dauer, Wirksamwerden*
(1) Der Vertrag bedarf zu seiner
zivilrechtlichen Wirksamkeit der
Zustimmung der Haupversammlung der USU
Software AG und der
Gesellschafterversammlung der USU GmbH.
(2) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung
in das Handelsregister des Sitzes der
USU GmbH zivilrechtlich wirksam und gilt
rückwirkend ab dem Beginn des im
Zeitpunkt der Eintragung dieses
Vertrages im Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres der USU GmbH.
(3) Der Vertrag kann schriftlich mit einer
Frist von sechs (6) Monaten zum Ende
eines Geschäftsjahres der USU GmbH
gekündigt werden. Der Vertrag kann
erstmals zum Ende des Geschäftsjahres
gekündigt werden, das mindestens fünf
(5) Zeitjahre nach dem Beginn des
Geschäftsjahres der USU GmbH endet, in
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May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-
dem dieser Vertrag wirksam geworden ist.
Für die Einhaltung der Frist kommt es
auf den Zeitpunkt des Zugangs der
Kündigungserklärung bei der anderen
Gesellschaft an. Wird er nicht
gekündigt, so verlängert er sich bei
gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein
weiteres Jahr.
(4) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere die
Veräußerung oder Einbringung von
Anteilen an der USU GmbH durch die USU
Software AG in der Höhe eines
Gesamtnennbetrags mit der Folge, dass
der USU Software AG nicht mehr die
Mehrheit der Stimmrechte an der USU GmbH
zusteht oder die Verschmelzung, Spaltung
oder Liquidation einer der beiden
Parteien.
*§ 5 Sonstige Bestimmungen*
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung werden die
Parteien diejenige wirksame Bestimmung
vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung entspricht.
Im Falle von Lücken werden die Parteien
diejenige Bestimmung vereinbaren, die
dem entspricht, was nach Sinn und Zweck
dieses Vertrages vernünftigerweise
vereinbart worden wäre, hätte man die
Angelegenheit von vornherein bedacht.
(2) Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen
dieses Vertrags sind die §§ 14 und 17
des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer
jeweils gültigen Fassung zu
berücksichtigen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der
Zustimmung der Hauptversammlung der USU
Software AG und der Gesellschafterversammlung
der USU GmbH. Der Vertrag wird der
Gesellschafterversammlung der USU GmbH noch zur
Zustimmung vorgelegt. Der
Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit ferner der Eintragung in das
Handelsregister der USU GmbH.
Die USU Software AG ist alleinige
Gesellschafterin der USU GmbH. Aus diesem Grund
muss der Ergebnisabführungsvertrag weder eine
Ausgleichszahlung noch Abfindungen für
außenstehende Gesellschafter nach §§ 304,
305 AktG enthalten noch bedarf es einer
Vertragsprüfung (§ 293b Abs. 1, letzter Hs.
AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages
zwischen der USU Software AG und der USU GmbH
vom 6. Mai 2019 zuzustimmen.
Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der USU
Software AG und der USU GmbH und - soweit
vorhanden - die Jahresabschlüsse und
Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte und
Konzernlageberichte der
vertragsschließenden Unternehmen für die
letzten drei Geschäftsjahre sowie der
gemeinsame Bericht des Vorstands der USU
Software AG und der Geschäftsführung der USU
GmbH über den Ergebnisabführungsvertrag sind
von der Einberufung der Hauptversammlung an
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.usu.de/hv2019
zugänglich.
Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
*Stimmrechte*
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme
an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die
der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse einen durch das depotführende Institut in
Textform erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache
übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4035 H / Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: 0711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das
heißt den Dienstag, den 11. Juni 2019 (00:00 Uhr,
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Dienstag, den 25. Juni 2019 (24:00
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer
Vollmacht können unter Nutzung des auf der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch
durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur
Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der
Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann
dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar
vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis
(z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht)
vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können
den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die
nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per
Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln:
USU Software AG
Investor Relations / HV 2019
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen in Textform
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der
Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg
übersandt, müssen diese aus organisatorischen Gründen
unter den vorgenannten Kontaktdaten bis spätestens
Montag, den 1. Juli 2019 (17:00 Uhr) eingehen. Eine
Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder
per E-Mail ist bis zum Beginn der Hauptversammlung am
Dienstag, den 2. Juli 2019 um 10:30 Uhr möglich.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an,
sich von weisungsgebundenen *Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft* vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
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DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -3-
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. Wir bitten ferner zu beachten, dass in möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht kein Stimmrecht ausüben können. Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 1. Juli 2019 (17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der Vollmacht in Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. *Rechte der Aktionäre* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 2. Juni 2019 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: Vorstand der USU Software AG Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse _www.usu.de/hv2019_ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: USU Software AG Investor Relations / HV 2019 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse _www.usu.de/hv2019_ veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis zum Montag, den 17. Juni 2019, eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. *Hinweis auf zugängliche Informationen sowie weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien* Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter _www.usu.de/hv2019_ zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären auf eine Anforderung, die an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet ist, als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen übersenden: USU Software AG Investor Relations / HV 2019 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft bei der vorstehend beschriebenen Übersendung von Unterlagen lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. *Informationen zum Datenschutz* Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrund-Verordnung (im Folgenden 'DSGVO') sowie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder Durchführung eines Vertrages erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich sowie satzungsgemäß verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten zwingend erforderlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: USU Software AG Investor Relations Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre, mindestens jedoch zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
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May 21, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und
keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf
'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt
eine entsprechende E-Mail an den
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft. Darüber
hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei
einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den
Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie
unter folgenden Kontaktdaten:
USU Software AG
Datenschutzbeauftragter
Spitalhof
71696 Möglingen
Tel.: 07141 4867 0
E-Mail: datenschutz@usu.de
Möglingen, im Mai 2019
*USU Software AG, Möglingen*
_Der Vorstand_
2019-05-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: USU Software AG
Spitalhof
71696 M
Deutschland
Telefon: +49 7141 4867351
Fax: +49 7141 4867108
E-Mail: investor@usu.de
Internet: http://www.usu.de
ISIN: DE000A0BVU28
WKN: A0BVU2
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt/Main (Prime Standard), Stuttgart, D
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