DGAP-News: Allgeier SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in M mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-21 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Allgeier SE München ISIN DE000A2GS633 WKN A2GS63 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 28. Juni 2019, 11:00 Uhr im Novotel München Messe Willy-Brandt-Platz 1 81829 München *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Allgeier SE und für den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des Vorstands gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 2019 bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Allgeier SE per 31. Dezember 2018 wie folgt zu verwenden: Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.588.280,41 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 151.199 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, ergibt sich bei verbleibenden Stück 9.937.450 dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 4.968.725,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.619.555,41 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Aktie und den Vortrag des auf die nicht dividendenberechtigten Aktien rechnerisch entfallenden Dividendenbetrags auf neue Rechnung vorsieht. Die Dividende wird am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über das Unterbleiben der individualisierten Offenlegung von Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss* Die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung individueller Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss oder alternativ in einem besonderen Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts besteht seit gut 20 Jahren. Von dieser Offenlegungspflicht kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, abgewichen werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers dienen die Individualangaben zu den einzelnen Vorstandsbezügen der Information der Aktionäre. Diese sollen feststellen können, ob die vom Aufsichtsrat festgesetzten Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Vorstand und Aufsichtsrat sind dagegen der Auffassung, dass die Veröffentlichung der Gesamtbezüge des Vorstands sowie der Grundzüge des Vergütungssystems ausreichend Transparenz schaffen und dem Informationsinteresse der Aktionäre umfassend gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Veröffentlichung der Angaben im Anhang zum Jahresabschluss gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in der jeweils anwendbaren Fassung) und zum Konzernabschluss gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in der jeweils anwendbaren Fassung) unterbleibt für sämtliche Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 (einschließlich). 7. *Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung* Die Satzung der Gesellschaft in der letzten Fassung vom 6. Februar 2019 soll an die aktuelle Fassung des Aktiengesetzes, insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Dies erfordert eine Reihe von redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen der Satzung. Die wesentlichen inhaltlichen Anpassungen sind: - Anpassung der Regelung zum elektronischen Aktienregister an die Vorgaben des Regierungsentwurfs zum ARUG II - Ermöglichung der Nutzung elektronischer Medien durch alle Organe - Flexibilisierung der Regelungen zur Bestimmung des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung - Einführung der Möglichkeit, den Bilanzgewinn ganz oder teilweise im Wege der Sachausschüttung an die Aktionäre zu verteilen Inhaltlich unverändert bleiben der Gesellschaftszweck sowie die in eigene Ziffern verschobenen Regelungen zu Grundkapital, Aktien, Genehmigtem und Bedingtem Kapital. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen an der Satzung hat sich die Gesellschaft entschlossen, die Satzung vollständig neu zu fassen. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.allgeier.com über den Link 'Investor Relations', Rubrik 'Hauptversammlung' eine Vergleichsfassung mit allen Änderungen zum Download bereit. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung zu ändern und wie nachfolgend abgedruckt vollständig neu zu fassen: _'I. _ _Allgemeine Bestimmungen_ _1_ _Firma, Sitz und Geschäftsjahr_ _1.1_ _Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft (SE) und führt die Firma 'Allgeier SE'._ _1.2_ _Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München._ _1.3_ _Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr._ _2_ _Gegenstand des Unternehmens_ _2.1_ Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere im Technologie- und Dienstleistungsbereich sowie verwandten Bereichen tätig sind, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie die Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen. _2.2_ _Die Gesellschaft kann in den in Ziffer 2.1 genannten Tätigkeitsbereichen auch selbst tätig werden, insbesondere einzelne Geschäfte vornehmen._ _2.3_ _Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen._ _2.4_ Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz
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May 21, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)