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DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in M mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Allgeier SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2019 in M mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-05-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Allgeier SE München ISIN DE000A2GS633 
WKN A2GS63 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Freitag, den 28. Juni 2019, 11:00 Uhr im Novotel München 
Messe 
Willy-Brandt-Platz 1 
81829 München 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die 
   Allgeier SE und für den Konzern einschließlich 
   der Angaben und Erläuterungen des Vorstands 
   gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 
   der Allgeier SE und den Konzernabschluss in seiner 
   Sitzung am 24. April 2019 bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Allgeier SE per 31. Dezember 2018 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in 
   Höhe von EUR 16.588.280,41 wird eine Dividende in 
   Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Unter 
   Berücksichtigung der insgesamt direkt und indirekt 
   von der Gesellschaft gehaltenen Stück 151.199 eigenen 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind, ergibt sich bei 
   verbleibenden Stück 9.937.450 dividendenberechtigten 
   Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 4.968.725,00. 
   Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   11.619.555,41 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien ändern. Für diesen Fall 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,50 
   je dividendenberechtigter Aktie und den Vortrag des 
   auf die nicht dividendenberechtigten Aktien 
   rechnerisch entfallenden Dividendenbetrags auf neue 
   Rechnung vorsieht. 
 
   Die Dividende wird am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 
   amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 
   2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
   des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte der Gesellschaft sowie 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
   Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie als Prüfer für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über das Unterbleiben der 
   individualisierten Offenlegung von 
   Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahresabschluss 
   und zum Konzernabschluss* 
 
   Die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung individueller 
   Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahres- und 
   Konzernabschluss oder alternativ in einem besonderen 
   Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts besteht 
   seit gut 20 Jahren. Von dieser Offenlegungspflicht 
   kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der 
   einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der 
   Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, 
   abgewichen werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers 
   dienen die Individualangaben zu den einzelnen 
   Vorstandsbezügen der Information der Aktionäre. Diese 
   sollen feststellen können, ob die vom Aufsichtsrat 
   festgesetzten Vorstandsbezüge in einem angemessenen 
   Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und 
   zur Lage der Gesellschaft stehen. Vorstand und 
   Aufsichtsrat sind dagegen der Auffassung, dass die 
   Veröffentlichung der Gesamtbezüge des Vorstands sowie 
   der Grundzüge des Vergütungssystems ausreichend 
   Transparenz schaffen und dem Informationsinteresse 
   der Aktionäre umfassend gerecht wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Veröffentlichung der Angaben im Anhang zum 
   Jahresabschluss gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) 
   Satz 5 bis 8 HGB (in der jeweils anwendbaren Fassung) 
   und zum Konzernabschluss gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 
   6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in der jeweils 
   anwendbaren Fassung) unterbleibt für sämtliche 
   Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und 
   Konzernabschlüssen der Gesellschaft für den Zeitraum 
   vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 
   (einschließlich). 
7. *Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung* 
 
   Die Satzung der Gesellschaft in der letzten Fassung 
   vom 6. Februar 2019 soll an die aktuelle Fassung des 
   Aktiengesetzes, insbesondere nach Inkrafttreten des 
   Gesetzes zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die aktuelle 
   Rechtsprechung angepasst werden. Dies erfordert eine 
   Reihe von redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen 
   der Satzung. 
 
   Die wesentlichen inhaltlichen Anpassungen sind: 
 
   - Anpassung der Regelung zum elektronischen 
     Aktienregister an die Vorgaben des 
     Regierungsentwurfs zum ARUG II 
   - Ermöglichung der Nutzung elektronischer 
     Medien durch alle Organe 
   - Flexibilisierung der Regelungen zur 
     Bestimmung des Versammlungsleiters in der 
     Hauptversammlung 
   - Einführung der Möglichkeit, den 
     Bilanzgewinn ganz oder teilweise im Wege 
     der Sachausschüttung an die Aktionäre zu 
     verteilen 
 
   Inhaltlich unverändert bleiben der Gesellschaftszweck 
   sowie die in eigene Ziffern verschobenen Regelungen 
   zu Grundkapital, Aktien, Genehmigtem und Bedingtem 
   Kapital. 
 
   Aufgrund der Vielzahl der Änderungen an der 
   Satzung hat sich die Gesellschaft entschlossen, die 
   Satzung vollständig neu zu fassen. Die Gesellschaft 
   stellt ihren Aktionären ab dem Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.allgeier.com 
 
   über den Link 'Investor Relations', Rubrik 
   'Hauptversammlung' eine Vergleichsfassung mit allen 
   Änderungen zum Download bereit. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung 
   zu ändern und wie nachfolgend abgedruckt vollständig 
   neu zu fassen: 
 
   _'I. _  _Allgemeine Bestimmungen_ 
   _1_     _Firma, Sitz und Geschäftsjahr_ 
   _1.1_   _Die Gesellschaft ist eine Europäische 
           Gesellschaft (SE) und führt die Firma 
           'Allgeier SE'._ 
   _1.2_   _Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 
           München._ 
   _1.3_   _Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist 
           das Kalenderjahr._ 
   _2_     _Gegenstand des Unternehmens_ 
   _2.1_   Gegenstand des Unternehmens ist die 
           Tätigkeit einer geschäftsleitenden 
           Holding, insbesondere der Erwerb, die 
           Veräußerung, das Halten und Verwalten 
           von Beteiligungen an Unternehmen, die 
           insbesondere im Technologie- und 
           Dienstleistungsbereich sowie verwandten 
           Bereichen tätig sind, deren 
           Zusammenfassung unter einheitlicher 
           Leitung sowie die Beratung von Unternehmen 
           und die Übernahme sonstiger 
           betriebswirtschaftlicher Aufgaben für 
           Unternehmen. 
   _2.2_   _Die Gesellschaft kann in den in Ziffer 
           2.1 genannten Tätigkeitsbereichen auch 
           selbst tätig werden, insbesondere einzelne 
           Geschäfte vornehmen._ 
   _2.3_   _Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre 
           Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, 
           Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen 
           auszuüben sowie Unternehmens- und 
           Kooperationsverträge mit anderen 
           Gesellschaften abzuschließen._ 
   _2.4_   Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften 
           und Maßnahmen berechtigt, die den 
           Gegenstand des Unternehmens unmittelbar 
           oder mittelbar zu fördern geeignet sind. 
           Sie darf zu diesem Zweck im In- und 
           Ausland Zweigniederlassungen errichten, 
           andere Unternehmen gleicher oder 
           verwandter Art gründen, erwerben oder sich 
           an diesen beteiligen und deren 
           Geschäftsführung übernehmen oder sich auf 
           die Verwaltung der Beteiligung 
           beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz 

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