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DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Eifelh / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Eifelh: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in 
Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-21 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Bonn Wertpapier-Kenn-Nummer 
565 360 
ISIN DE0005653604 Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am 
Dienstag, den 02. Juli 2019, um 10.00 Uhr in der 
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
   315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 
   und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Die genannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 
   31. Dezember 2018 und den Konzernabschluss 
   zum 31. Dezember 2018 in seiner Sitzung am 
   24. April 2019 gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses 
   sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, so dass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 741.908,58 EUR in andere Gewinnrücklagen 
   einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für 
   die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Vorstandsmitglieder 
 
   a) Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann 
   b) Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat 
 
   für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für 
   die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue 
   b) Frau RA Doris Mücke 
   c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch 
 
   für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner 
   Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt 
   Heller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II. *Unterlagen* 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft ausliegen werden, über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung 
 
  - Festgestellter Jahresabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2018 
  - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 
  - Gebilligter Konzernabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2018 
  - Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
    2018 
  - Bericht des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 
  - Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
    Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 
    315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung 
III. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. am 11. Juni 2019, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich 
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 
Ablauf des 25. Juni 2019 bei der nachstehend genannten 
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur 
Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht 
blockiert. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter 
Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, 
d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und 
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 Anmeldestelle: 
 Eifelhöhen-Klinik AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 D-60261 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig 
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft möchte den Aktionären 
die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die den 
Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt 
wird. 
 
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der 
Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst 
Weisungen - möglichst unter Verwendung des zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank 
übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post, per 
Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum 
Ablauf des 01. Juli 2019 dort eingehend zu übermitteln: 
 
 Stimmrechtsvertreter der 
 Eifelhöhen-Klinik AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 D-81241 München 
 Fax: 089 88 96 906-55 
 E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen 
wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht 
eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den 
entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer 
für unvorhergesehene Anträge. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch auf unserer Internetseite unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere 
Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr 
unter der Telefonnummer 089 88 96 906-20. 
 
Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl 
ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem 
Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform. 

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May 21, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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