DGAP-News: Eifelh / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eifelh: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2019 in
Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-21 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Bonn Wertpapier-Kenn-Nummer
565 360
ISIN DE0005653604 Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am
Dienstag, den 02. Juli 2019, um 10.00 Uhr in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018
und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Die genannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum
31. Dezember 2018 und den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2018 in seiner Sitzung am
24. April 2019 gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173
AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 741.908,58 EUR in andere Gewinnrücklagen
einzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für
die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitglieder
a) Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann
b) Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für
die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau RA Doris Mücke
c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt
Heller Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
II. *Unterlagen*
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die
nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft ausliegen werden, über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich:
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
- Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2018
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
- Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2018
- Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2018
- Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie §
315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung
III.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 11. Juni 2019, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des 25. Juni 2019 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur
Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich,
d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Anmeldestelle:
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft möchte den Aktionären
die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die den
Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt
wird.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der
Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst
Weisungen - möglichst unter Verwendung des zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank
übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post, per
Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum
Ablauf des 01. Juli 2019 dort eingehend zu übermitteln:
Stimmrechtsvertreter der
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Fax: 089 88 96 906-55
E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen
wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht
eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den
entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer
für unvorhergesehene Anträge.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren
Aktionären auch auf unserer Internetseite unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung.
Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere
Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr
unter der Telefonnummer 089 88 96 906-20.
Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen
Anmeldung nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine
Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl
ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform.
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May 21, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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