FRANKFURT (BaFin) -
Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 14. Mai 2019 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (21.05.2019)
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