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DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Wien, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2019 in Wien, mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-21 / 15:52 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PETRO WELT TECHNOLOGIES AG Wien FN 69011 m 
ISIN: AT0000A00Y78 EINLADUNG ZUR 14. ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG der Petro Welt Technologies AG, am 
18.6.2019, 11.00 Uhr, Studio 44, Rennweg 44, 1030 Wien. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr 
   samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für 
   das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr samt 
   Konzernlagebericht, des Corporate 
   Governance-Berichts, Bericht über weitere 
   Auslandsexpansion, Bericht des 
   Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2018 
   endende Geschäftsjahr* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 
   31.12.2018 endende Geschäftsjahr* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
   31.12.2018 endende Geschäftsjahr* 
4. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrates für das am 31.12.2018 endende 
   Geschäftsjahr* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- 
   und Konzernabschluss für das am 31.12.2019 
   endende Geschäftsjahr* 
 
*Unterlagen:* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 28.5.2019 auf 
der Internetseite der Petro Welt Technologies AG 
(www.pewete.com) abrufbar: 
 
* Einladung und Tagesordnung (Einberufung); 
* Beschlussvorschläge des Vorstands und 
  Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2-5; 
* Jahresabschluss für das am 31.12.2018 endende 
  Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate 
  Governance-Bericht; 
* Konzernabschluss für das am 31.12.2018 endende 
  Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht; 
* Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2018 
  endende Geschäftsjahr; 
* Formular für Erteilung und Widerruf einer 
  Vollmacht. 
 
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats 
nach der Hauptversammlung durchgehend auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 
 
*Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:* 
 
*Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 
109 AktG):* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals 
erreichen (2.442.500 Aktien) und die seit mindestens 
drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien 
sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte 
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss 
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten 
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass 
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf 
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren 
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) 
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit spätestens am 28.5.2019, per 
Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner 
Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, 
Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN 
AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. 
 
*Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG):* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen (488.500 Aktien), können der Gesellschaft zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung 
der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden 
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und 
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.pewete.com) bekannt und zugänglich gemacht werden. 
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung 
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 
87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die 
vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, 
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer 
Befangenheit begründen könnten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. 
Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die 
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf 
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der 
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz 
(Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor 
der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 
7.6.2019, per Post oder Boten an ihrer 
Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien 
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), 
per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als 
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail 
unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via 
SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. 
 
*Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 
119 AktG):* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung 
zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die 
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: 
Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; 
diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG 
oben). Über einen Gegenstand der Verhandlung, der 
nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt 
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur 
Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten 
Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu 
Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner 
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von 
Aktionären, der gemäß § 110 AktG bekannt gemacht 
wurde (siehe oben), ist nur dann abzustimmen, wenn er 
in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. 
 
*Auskunftsrecht (§ 118 AktG):* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des 
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
* sie nach vernünftiger unternehmerischer 
  Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
  einem verbundenen Unternehmen einen 
  erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 
* ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
*Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der 
Hauptversammlung:* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich 
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor 
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der 
Nachweisstichtag ist somit der 8.6.2019. Zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende 
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den 
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten 
(§ 10a Abs 2 AktG): 
 
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und 
  Anschrift oder ein im Verkehr zwischen 
  Kreditinstituten gebräuchlicher Code; 
* Angaben über den Aktionär: Name (Firma), 
  Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
  Personen, gegebenenfalls Register und 
  Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
  Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78; 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige 
  Bezeichnung; und 
* den Zeitpunkt, auf den sich die 
  Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den 
oben genannten Nachweisstichtag am 8.6.2019 beziehen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2019 09:52 ET (13:52 GMT)

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