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Baukindergeld: Wichtige Änderungen

Die Bundesregierung möchte die Eigentumsquote im Immobilienbereich steigern. Immer mehr Menschen sollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Zur Unterstützung dieses Vorhabens wurde das Baukindergeld aufgelegt. Jetzt ergaben sich einige wichtige Änderungen.

Für die Abwicklung und Auszahlung des Baukindergeldes ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Den Bauherren wurde eine längere Frist zur Antragstellung eingeräumt. Der Antrag auf Baukindergeld muss laut KfW spätestens 6 Monate nach Einzug in Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es 3 Monate). Nach dieser Frist gibt es jedoch kein Baukindergeld mehr.

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