Forschende Unternehmen sollen künftig milliardenschwere steuerliche Vorteile bekommen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Bund und Länder veranschlagen für die unbefristete Förderung pro Jahr rund 1,27 Milliarden Euro. Das Gesetz soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Anspruchsberechtigt sollen generell alle Unternehmen sein, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind. Kleine und mittlere Unternehmen sollen besonders profitieren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einem wichtigen Signal ins In- und Ausland, dass sich Investitionen in Forschung und Entwicklung in Deutschland lohnten./tam/DP/mis
AXC0195 2019-05-22/14:02