Die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A12B8Z4) unterstützten am 21. Mai 2019 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft die von der Verwaltung eingebrachten Beschlüsse zu großen Teilen mit deutlichen Mehrheiten: Mit einer Zustimmung von 99,9993 % des anwesenden stimmberechtigten Grundkapitals nahm die Hauptversammlung den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 95,6 Mio. an. Gemäß dieses Beschlusses wird ein Gesamtbetrag von rd. EUR 94,1 Mio. an die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet. Je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht das EUR 0,91 und stellt damit im Vergleich zum Vorjahr eine Dividendensteigerung um 11 % dar (Dividende 2018: EUR 0,82). Der Restbetrag aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1,5 Mio. wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Darüber hinaus wurde durch die Hauptversammlung mit einer 98,1324 %-igen Mehrheit des anwesenden ...
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