Bei Eigenbedarfskündigungen dürfen Gerichte nicht pauschal urteilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen einen Gutachter heranziehen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest geltend machr.
Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben zwei Urteile auf, in denen Gerichte aus BGH-Sicht nicht gründlich genug geprüft hatten. In einem Fall war ein Familienvater mit seiner Revision erfolgreich, der für seine Berliner Wohnung Eigenbedarf angemeldet hatte (Az. VIII ZR 180/18). Im zweiten Fall entschied der BGH zugunsten von zwei Mietern einer Doppelhaushälfte in Kabelsketal in Sachsen-Anhalt (Az. VIII ZR 167/17)./skf/DP/mis
AXC0229 2019-05-22/15:04