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DGAP-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE 0006614001 und DE 
0006614035 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,* 
 
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. 
KGaA am *Mittwoch, den 03. Juli 2019*, *10:30 Uhr* im 
Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 
75385 Bad Teinach-Zavelstein, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und 
   des für die Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den 
   Konzern zusammengefassten Lageberichts des 
   Geschäftsjahres 2018 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 
   Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. 
   Dezember 2018 in der vorgelegten Fassung, die 
   einen Bilanzgewinn von EUR 15.737.132,82 
   ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf 
 
   www.mineralbrunnen-kgaa.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich 
   und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   15.737.132,82 wie folgt zu verwenden: 
 
   a. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 
      für jede der 5.634.755 
      dividendenberechtigten Stammaktien für 
      das Geschäftsjahr 2018 
 
      (insgesamt EUR 2.253.902,00) 
   b. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,48 
      für jede der 2.187.360 
      dividendenberechtigten Vorzugsaktien für 
      das Geschäftsjahr 2018 
 
      (insgesamt EUR 1.049.932,80) 
   c. Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 
      12.433.298,02 auf neue Rechnung. 
 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 285.000 eigene 
   Stammaktien, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. 
 
   Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die 
   Veräußerung eigener Aktien ändern, wird 
   der Hauptversammlung für diesen Fall ein 
   entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung der Dividende 
   von EUR 0,40 pro dividendenberechtigter 
   Stammaktie sowie EUR 0,48 pro 
   dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das 
   Geschäftsjahr 2018 den Vortrag des 
   verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA endet 
   mit Ablauf der Hauptversammlung am 03. Juli 
   2019. 
 
   Der Aufsichtsrat der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA besteht 
   gemäß Ziffer 11.1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern 
   und setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 95 
   Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   ausschließlich aus Anteilseignervertretern 
   zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung 
   zu wählen sind. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung am 
   03. Juli 2019 bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
   wird), als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   wählen (die Mandate der Personen in 
   Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen sind nachstehend 
   angegeben): 
 
   a. Gerhard Theis (ehemaliger CFO der 
      Karlsberg Gruppe, Diplom Betriebswirt, 
      Waldmohr) 
   b. Dr. Ing. Hans-Georg Eils, (ehemaliger 
      Geschäftsführer Technik der Karlsberg 
      Gruppe und ehemaliger Geschäftsführer der 
      Komplementärin der Gesellschaft, 
      Saarbrücken) 
   c. Christian Borck (Senior Advisor, InfoRoad 
      GmbH, Diplom Betriebswirt, München) 
 
      * Mitglied des Verwaltungsrates der 
        Karlsbergbrauerei 
        Kommanditgesellschaft Weber, Homburg 
        (Saarpfalz) 
   d. Claus Pfrommer (Betriebsratsvorsitzender 
      der Mineralbrunnen Teinach GmbH, 
      Konzernbetriebsratsvorsitzender der 
      Mineralbrunnen Überkingen-Teinach 
      GmbH & Co. KGaA, Maschinist, Bad 
      Teinach-Emberg) 
   e. Fritz Engelhardt (Hotelier, Pfullingen) 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats 
        Gemeinnützige Gesellschaft zur 
        Förderung des Gastgewerbes in 
        Baden-Württemberg mbH, Stuttgart 
      * Mitglied des Aufsichtsrats StaRT 
        Stadtmarketing und Tourismus GmbH, 
        Reutlingen 
   f. Jürgen Kirchherr (Hauptgeschäftsführer 
      Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA 
      Baden-Württemberg e.V., Dipl. 
      Betriebswirt, Rutesheim) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Im Falle seiner Wahl soll Herr Gerhard Theis 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2019 zu wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   Ziffer 15 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung)* 
 
   Gemäß Ziffer 15.1 der Satzung der 
   Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 
   für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
   Vergütung von EUR 15.400,00, der Vorsitzende 
   erhält den doppelten, der Stellvertreter den 
   eineinhalbfachen Betrag. 
 
   Neben der festen Vergütung ist in Ziffer 15.2 
   der Satzung der Gesellschaft eine variable 
   Vergütung in Höhe von 2% des Betrages, um den 
   die an die Stammaktionäre ausgeschüttete 
   Bardividende 16% des dividendenberechtigten 
   Stammaktienkapitals übersteigt, vorgesehen. 
 
   Der variable Vergütungsbestandteil ist nicht 
   mehr zeitgemäß. Des Weiteren halten die 
   persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat eine Anpassung der Festvergütung 
   nach unten vor dem Hintergrund der Größe 
   der Gesellschaft sowie des reduzierten 
   Aufgabenbereichs des Aufsichtsrats in der 
   Rechtsform der GmbH & Co. KGaA im Vergleich zur 
   Aktiengesellschaft für angebracht. 
 
   _Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung sowie die entsprechende 
   Änderung der Satzung_ 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen daher vor, die 
   Satzung wie folgt zu ändern: 
 
   Ziffer 15.1 der Satzung der Gesellschaft wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für 
   jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit 
   zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des 
   Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 
   EUR 10.000,00. Der Vorsitzende erhält den 
   eineinhalbfachen, der Stellvertreter den 
   1,25fachen Betrag.' 
 
   Ziffer 15.2 der Satzung der Gesellschaft wird 

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May 22, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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