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DGAP-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & -2-

DJ DGAP-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE 0006614001 und DE 
0006614035 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 03.07.2019 in Bad Teinach-Zavelstein 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,* 
 
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. 
KGaA am *Mittwoch, den 03. Juli 2019*, *10:30 Uhr* im 
Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 
75385 Bad Teinach-Zavelstein, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und 
   des für die Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den 
   Konzern zusammengefassten Lageberichts des 
   Geschäftsjahres 2018 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 
   Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. 
   Dezember 2018 in der vorgelegten Fassung, die 
   einen Bilanzgewinn von EUR 15.737.132,82 
   ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf 
 
   www.mineralbrunnen-kgaa.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich 
   und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   15.737.132,82 wie folgt zu verwenden: 
 
   a. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 
      für jede der 5.634.755 
      dividendenberechtigten Stammaktien für 
      das Geschäftsjahr 2018 
 
      (insgesamt EUR 2.253.902,00) 
   b. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,48 
      für jede der 2.187.360 
      dividendenberechtigten Vorzugsaktien für 
      das Geschäftsjahr 2018 
 
      (insgesamt EUR 1.049.932,80) 
   c. Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 
      12.433.298,02 auf neue Rechnung. 
 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 285.000 eigene 
   Stammaktien, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. 
 
   Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die 
   Veräußerung eigener Aktien ändern, wird 
   der Hauptversammlung für diesen Fall ein 
   entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung der Dividende 
   von EUR 0,40 pro dividendenberechtigter 
   Stammaktie sowie EUR 0,48 pro 
   dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das 
   Geschäftsjahr 2018 den Vortrag des 
   verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA endet 
   mit Ablauf der Hauptversammlung am 03. Juli 
   2019. 
 
   Der Aufsichtsrat der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA besteht 
   gemäß Ziffer 11.1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern 
   und setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 95 
   Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   ausschließlich aus Anteilseignervertretern 
   zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung 
   zu wählen sind. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung am 
   03. Juli 2019 bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
   wird), als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   wählen (die Mandate der Personen in 
   Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen sind nachstehend 
   angegeben): 
 
   a. Gerhard Theis (ehemaliger CFO der 
      Karlsberg Gruppe, Diplom Betriebswirt, 
      Waldmohr) 
   b. Dr. Ing. Hans-Georg Eils, (ehemaliger 
      Geschäftsführer Technik der Karlsberg 
      Gruppe und ehemaliger Geschäftsführer der 
      Komplementärin der Gesellschaft, 
      Saarbrücken) 
   c. Christian Borck (Senior Advisor, InfoRoad 
      GmbH, Diplom Betriebswirt, München) 
 
      * Mitglied des Verwaltungsrates der 
        Karlsbergbrauerei 
        Kommanditgesellschaft Weber, Homburg 
        (Saarpfalz) 
   d. Claus Pfrommer (Betriebsratsvorsitzender 
      der Mineralbrunnen Teinach GmbH, 
      Konzernbetriebsratsvorsitzender der 
      Mineralbrunnen Überkingen-Teinach 
      GmbH & Co. KGaA, Maschinist, Bad 
      Teinach-Emberg) 
   e. Fritz Engelhardt (Hotelier, Pfullingen) 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats 
        Gemeinnützige Gesellschaft zur 
        Förderung des Gastgewerbes in 
        Baden-Württemberg mbH, Stuttgart 
      * Mitglied des Aufsichtsrats StaRT 
        Stadtmarketing und Tourismus GmbH, 
        Reutlingen 
   f. Jürgen Kirchherr (Hauptgeschäftsführer 
      Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA 
      Baden-Württemberg e.V., Dipl. 
      Betriebswirt, Rutesheim) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Im Falle seiner Wahl soll Herr Gerhard Theis 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2019 zu wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   Ziffer 15 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung)* 
 
   Gemäß Ziffer 15.1 der Satzung der 
   Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 
   für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
   Vergütung von EUR 15.400,00, der Vorsitzende 
   erhält den doppelten, der Stellvertreter den 
   eineinhalbfachen Betrag. 
 
   Neben der festen Vergütung ist in Ziffer 15.2 
   der Satzung der Gesellschaft eine variable 
   Vergütung in Höhe von 2% des Betrages, um den 
   die an die Stammaktionäre ausgeschüttete 
   Bardividende 16% des dividendenberechtigten 
   Stammaktienkapitals übersteigt, vorgesehen. 
 
   Der variable Vergütungsbestandteil ist nicht 
   mehr zeitgemäß. Des Weiteren halten die 
   persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat eine Anpassung der Festvergütung 
   nach unten vor dem Hintergrund der Größe 
   der Gesellschaft sowie des reduzierten 
   Aufgabenbereichs des Aufsichtsrats in der 
   Rechtsform der GmbH & Co. KGaA im Vergleich zur 
   Aktiengesellschaft für angebracht. 
 
   _Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung sowie die entsprechende 
   Änderung der Satzung_ 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen daher vor, die 
   Satzung wie folgt zu ändern: 
 
   Ziffer 15.1 der Satzung der Gesellschaft wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für 
   jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit 
   zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des 
   Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 
   EUR 10.000,00. Der Vorsitzende erhält den 
   eineinhalbfachen, der Stellvertreter den 
   1,25fachen Betrag.' 
 
   Ziffer 15.2 der Satzung der Gesellschaft wird 

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May 22, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern 
   verändern sich entsprechend. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß 
   Ziffer 17 der Satzung nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in 
   Textform erstellten besonderen Nachweis des 
   depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat 
   sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 
   *12. Juni 2019, 00:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag)*) zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung unter der folgenden Adresse 
   zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der 
   Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen 
   sind *(also spätestens am 26. Juni 2019, 
   24:00 Uhr):* 
 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4035/H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
   Telefax: +49 (0) 711/127-79264 
   E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag, 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. 
 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind weder teilnahme- noch 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. 
   durch ein depotführendes Institut, eine 
   Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene und 
   von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer 
   Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen 
   gemäß vorstehender Ziffer 1 
   erforderlich. 
 
   Werden weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 
   135 Absatz 8 AktG oder § 135 Absatz 10 AktG 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
   Personen, Institute oder Unternehmen 
   bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß 
   §§ 278 Absatz 3, 134 Absatz 3 Satz 3 AktG in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der 
   Widerruf einer solchen Vollmacht und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen gemäß §§ 278 
   Absatz 3, 134 Absatz 3 Satz 3 AktG ebenfalls 
   der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die 
   einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
   werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht 
   das Formular zu verwenden, das ihnen von der 
   Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur 
   Verfügung gestellt wird. Es kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft auf 
 
   www.mineralbrunnen-kgaa.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations 
   heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
   dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung 
   kann dadurch geführt werden, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung 
   die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Darüber hinaus bietet die 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA ihren Aktionären beziehungsweise 
   Aktionärsvertretern an, den Nachweis per 
   Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft so 
   zu übermitteln, dass er bis zum *01. Juli 
   2019, 24:00 Uhr*, unter der folgenden Adresse 
   eingeht: 
 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: + 49 (0) 89 30903-74675 
   E-Mail: minag-hv2019@computershare.de 
 
   Gleiches gilt für die Übermittlung des 
   Widerrufs einer derart übermittelten 
   Vollmacht und deren Änderung. 
 
   Werden ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 
   135 Absatz 8 AktG oder § 135 Absatz 10 AktG 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
   Personen, Institute oder Unternehmen 
   bevollmächtigt, gelten die vorstehenden 
   Regelungen für die Form der Erteilung des 
   Widerrufs und des Nachweises der Vollmacht 
   nicht. Möglicherweise verlangen die zu 
   bevollmächtigenden Institute, Unternehmen 
   oder Personen eine besondere Form der 
   Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar 
   festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
   rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden 
   über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
   ebenfalls fristgerecht und unter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen 
   gemäß vorstehender Ziffer 1 zur 
   Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus 
   müssen sie den Stimmrechtsvertretern zwingend 
   für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt 
   Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
   ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung 
   entsprechender Weisungen ist die Vollmacht 
   ungültig. Die Stimmrechtsvertreter müssen 
   nach Maßgabe der ihnen erteilten 
   Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger 
   Weisung müssen sich die Stimmrechtsvertreter 
   zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt 
   enthalten. Die Stimmrechtsvertreter werden 
   ausschließlich das Stimmrecht ausüben 
   und keine weitergehenden Rechte wie Frage- 
   oder Antragsrechte wahrnehmen. Formulare zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter werden jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Sie stehen ferner 
   auf der Internetseite der Gesellschaft auf 
 
   www.mineralbrunnen-kgaa.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zum 
   Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
   Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis 
   zum *01. Juli 2019, 24:00 Uhr (Eingang bei 
   der Gesellschaft)*, postalisch, per Fax oder 
   per E-Mail an die folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
   E-Mail: minag-hv2019@computershare.de 
3. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
   500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an die Gesellschaft an die 
   folgende Adresse 
 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA 
   Investor Relations 
   Badstr. 41 
   75385 Bad Teinach-Zavelstein 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis 
   spätestens *am 08. Juni 2019, 24:00 Uhr 
   (Eingang bei der Gesellschaft)*, zugehen. 
   Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine 
   Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Verlangen halten. 
4. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG 
   zu Vorschlägen der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
   § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder 
   zur Wahl des Aufsichtsrats sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA 
   Investor Relations 
   Badstr. 41 
   75385 Bad Teinach-Zavelstein 
   E-Mail: hv2019@minag.de 
 

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May 22, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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