DGAP-News: Mynaric AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mynaric AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-05-22 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mynaric AG Gilching ISIN DE000A0JCY11 Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Dienstag, den 02. Juli 2019, um 11.00 Uhr
in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6,
80333 München,
stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist
entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein
Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss am 7. Mai 2019 festgestellt. Der
Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2018 können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mynaric.com/
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Maximiliansplatz 10,
80333 München zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden
und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
sowie die entsprechende Satzungsänderung*
Vom bestehenden genehmigten Kapital wurde teilweise
Gebrauch gemacht. Es soll deswegen das alte
genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues
genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene
Ermächtigung des Vorstands, das
Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.
Juni 2022 einmalig oder mehrmalig um
insgesamt bis zu EUR 735.696,00 gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von
bis zu 735.696 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017/I) wird mit
Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des
unter nachfolgenden Ziffern beschlossenen
neuen genehmigten Kapitals 2019
aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1.
Juli 2024 das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis
zu insgesamt EUR 1.352.152 durch Ausgabe
von bis zu 1.352.152 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2019). Dabei ist den
Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht
kann auch in der Weise eingeräumt werden,
dass die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs.
5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären der Gesellschaft zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um
Spitzenbeträge auszugleichen;
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum
Zwecke des Erwerbs von Unternehmen
oder von Beteiligungen an Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder zum
Zwecke des Erwerbs von Forderungen
gegen die Gesellschaft ausgegeben
werden;
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen 10 % des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs.
3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen
dieser Ermächtigung unter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des
Bezugsrechts auf Grund anderer
Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG zu berücksichtigen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Durchführung
der Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital jeweils anzupassen."
c) § 4 Abs. 3 der Satzung wird entsprechend
dem vorstehendem Beschluss wie folgt neu
gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1.
Juli 2024 das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis
zu insgesamt EUR 1.352.152 durch Ausgabe
von bis zu 1.352.152 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2019). Dabei ist den
Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht
kann auch in der Weise eingeräumt werden,
dass die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs.
5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären der Gesellschaft zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um
Spitzenbeträge auszugleichen;
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum
Zwecke des Erwerbs von Unternehmen
oder von Beteiligungen an Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder zum
Zwecke des Erwerbs von Forderungen
gegen die Gesellschaft ausgegeben
werden;
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen 10 % des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs.
3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen
dieser Ermächtigung unter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des
Bezugsrechts auf Grund anderer
Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG zu berücksichtigen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Durchführung
der Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital jeweils anzupassen."
*Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz
2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
über den Ausschluss des Bezugsrechts in
Tagesordnungspunkt 5*
Das genehmigte Kapital 2017 wurde teilweise in
Anspruch genommen. Mit der vorgeschlagenen neuen
Ermächtigung wird der Vorstand in die Lage versetzt,
künftig im Rahmen des genehmigten Kapitals die
Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den
geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der
Ausnutzung des genehmigten Kapitals haben die
Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht, wobei auch
ein mittelbares Bezugsrecht gewährt werden kann. Es
ist jedoch vorgesehen, das Bezugsrecht der Aktionäre
in nachfolgenden Fällen auszuschließen:
- Der Vorstand soll ermächtigt werden, das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausgleich
von Spitzenbeträgen auszuschließen.
Für die Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind
ausschließlich technische Gründe
maßgeblich. Hierdurch soll es dem
Vorstand im Einzelfall ermöglicht werden,
ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen.
Dies erleichtert die Abwicklung von
Bezugsrechten und erspart zusätzlichen
Aufwand. Der mögliche Verwässerungseffekt
ist auf Grund der Beschränkung auf
Spitzenbeträge gering.
- Der Vorstand soll weiter ermächtigt
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May 22, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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