Halle (ots) - Warum aber haben die meisten ehemaligen DDR-Bürger dann doch ihren Frieden mit dieser ihnen übergestülpten Verfassung gemacht? Es ist ja nicht zu übersehen, dass es sich beim Grundgesetz um ein Dokument mit gesellschaftspolitisch durchaus linken Elementen handelt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (Artikel 14) "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." (Artikel 15). Man kann sich gut vorstellen, wie vor allem Union und FDP, aber auch ein großer Teil der veröffentlichten Meinung reagiert hätten, wenn diese Regelungen 1990 nicht schon im Grundgesetz gestanden hätten, sondern von ostdeutschen Bürgerrechtlern, der PDS oder Sozialdemokraten eingebracht worden wären. Mit großer Sicherheit wären sie als sozialistischer Unfug zurückgewiesen worden.
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