Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag (9.30 Uhr) über die Rechte von Verbrauchern beim Erhalt mangelhafter Ware. Die Entscheidung hat Grundsatzcharakter.
Im konkreten Fall geht es um die Klage eines Mannes, der ein seiner Meinung nach mangelhaftes Partyzelt gekauft hat. Er verlangt die Beseitigung des Schadens oder die Lieferung eines neuen Zeltes - allerdings ohne das Zelt zurückzusenden oder dies auch nur anzubieten.
Das Amtsgericht Norderstedt hatte das Verfahren nach Luxemburg verwiesen. Es will vom obersten EU-Gericht unter anderem wissen, an welchem Ort ein Verbraucher per Telefon oder im Internet gekaufte Ware, die sich als nicht vertragsgemäß herausstellt, zurückgeben kann./asa/DP/he
AXC0013 2019-05-23/05:50