Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
SolarBank - Solarenergie… Die einmalige Gelegenheit in diesem Jahrzehnt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
264 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Ingolstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Ingolstadt mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft 
Ingolstadt ISIN: DE0005280002 
WKN: 528000 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur 132. ordentlichen Hauptversammlung am 
Mittwoch, den 3. Juli 2019, 
um 11.00 Uhr in das 'Wirtshaus am Auwaldsee' 
Am Auwaldsee 20 
85053 Ingolstadt ein. 
 
Die Hauptversammlung hat folgende *Tagesordnung:* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der BBI Bürgerliches 
      Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft 
      (nachfolgend auch 'BBI Immobilien AG') für 
      das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
      Lageberichts für die BBI Immobilien AG 
      sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
      des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
      den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB* 
 
      Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
      Einberufung der Hauptversammlung an im 
      Internet unter 
 
      www.bbi-immobilien-ag.de 
 
      in dem Bereich Investor 
      Relations/Hauptversammlung verfügbar und 
      stehen dort zum Download bereit. Die 
      vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
      Hauptversammlung der Gesellschaft 
      ausliegen und näher erläutert werden. 
 
      Eine Beschlussfassung zu diesem 
      Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
      hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
      bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
      damit festgestellt. Eine Feststellung 
      durch die Hauptversammlung entfällt damit 
      nach dem Gesetz. 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung zu erteilen. 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2018* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Wahl des 
      Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
      2019* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S&P GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, 
      für das Geschäftsjahr 2019 zum 
      Abschlussprüfer zu bestellen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.200.000,00 
EUR und ist eingeteilt in 5.200.000 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie 
vermittelt nach der Satzung der Gesellschaft eine 
Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 
ebenfalls 5.200.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden 
(Anmeldung) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen (Berechtigungsnachweis). Die Berechtigung 
ist durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher 
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d. h. auf den 12. Juni 2019, 00.00 Uhr MESZ, 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Anmeldung und Berechtigungsnachweis müssen der 
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 
2019 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
BBI Immobilien AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Berechtigungsnachweises werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung ihrer Anmeldung und des 
Berechtigungsnachweises Sorge zu tragen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur berechtigt, wer einen Nachweis des 
Aktienbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Record Date hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, vertreten lassen. 
 
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts'). 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). Aktionäre können hierfür das 
jeweilige Vollmachtsformular, das sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte befindet, verwenden. 
Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht ausstellen. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 
Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution besteht weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft ein besonderes 
Formerfordernis. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG 
gleichgestellte Institutionen oder Personen können im 
Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen 
Sonderregelung (§ 135 AktG) eigene Anforderungen an die 
ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Nach § 135 
AktG ist insbesondere die Vollmacht durch die zu 
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Möglicherweise verlangen in einem solchen Fall die zu 
Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der 
Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannten 
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem 
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 
135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf 
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Vollmacht bzw. deren 
Widerruf stehen folgende Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
*BBI Immobilien AG* 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle 
vorweist. Eine Stimmrechtsvollmacht wird widerrufen 
durch persönliche Teilnahme des Aktionärs an der 
Hauptversammlung. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) für die 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.