DGAP-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Ingolstadt mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-24 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Ingolstadt ISIN: DE0005280002
WKN: 528000 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer
Gesellschaft zur 132. ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 3. Juli 2019,
um 11.00 Uhr in das 'Wirtshaus am Auwaldsee'
Am Auwaldsee 20
85053 Ingolstadt ein.
Die Hauptversammlung hat folgende *Tagesordnung:*
TOP 1 *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
(nachfolgend auch 'BBI Immobilien AG') für
das Geschäftsjahr 2018 sowie des
Lageberichts für die BBI Immobilien AG
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB*
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an im
Internet unter
www.bbi-immobilien-ag.de
in dem Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung verfügbar und
stehen dort zum Download bereit. Die
vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung der Gesellschaft
ausliegen und näher erläutert werden.
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung
durch die Hauptversammlung entfällt damit
nach dem Gesetz.
TOP 2 *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S&P GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg,
für das Geschäftsjahr 2019 zum
Abschlussprüfer zu bestellen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.200.000,00
EUR und ist eingeteilt in 5.200.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie
vermittelt nach der Satzung der Gesellschaft eine
Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
ebenfalls 5.200.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden
(Anmeldung) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen (Berechtigungsnachweis). Die Berechtigung
ist durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den 12. Juni 2019, 00.00 Uhr MESZ,
(Nachweisstichtag) zu beziehen.
Anmeldung und Berechtigungsnachweis müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni
2019 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
BBI Immobilien AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung ihrer Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises Sorge zu tragen.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur berechtigt, wer einen Nachweis des
Aktienbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Record Date hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, durch
Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, vertreten lassen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts').
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126 b BGB). Aktionäre können hierfür das
jeweilige Vollmachtsformular, das sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte befindet, verwenden.
Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht ausstellen.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135
Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder
Institution besteht weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Gesellschaft ein besonderes
Formerfordernis. Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen können im
Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) eigene Anforderungen an die
ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Nach § 135
AktG ist insbesondere die Vollmacht durch die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Möglicherweise verlangen in einem solchen Fall die zu
Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der
Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannten
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß §
135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erklärten Vollmacht bzw. deren
Widerruf stehen folgende Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
*BBI Immobilien AG*
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle
vorweist. Eine Stimmrechtsvollmacht wird widerrufen
durch persönliche Teilnahme des Aktionärs an der
Hauptversammlung.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) für die
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist
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