"Wenn Du zu einem Anwalt gehst, würdest Du dem ja auch keine Blankovollmacht für Jahre geben, ohne Rücknahmerecht. Viel wichtiger als das Wahlrecht wäre doch ein Abwahlrecht bei Missfallen. Solange es das nicht gibt, ist das Ganze witzlos. Es heißt ja nichts umsonst "Volksvertreter".
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