Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt nicht voran. Daran hat auch das seit Anfang 2018 gültige Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit seinen Neuerungen nicht viel geändert. Eine Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften beim so genannten Sozialpartnermodell lässt weiter auf sich warten. Während die Versicherungswirtschaft auf der Produktgeberseite ihre Arbeit längst getan hat, verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften im Schneckentempo über Einführung dieses neuen bAV-Durchführungsweges.Die Ausgangslage ist von Gewerkschaft zu Gewerkschaft unterschiedlich. So wartet etwa die IG Metall den Gewerkschaftstag (6.-12.10.) in Nürnberg ab, um offiziell über die Einführung des Sozialpartnermodells abzustimmen. Bei Ver.di reicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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