Besondere Vorsicht besteht beim Abbiegen mit einem Fahrzeug, wenn dabei die Gegenfahrbahn überquert werden muss. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erklärt, spricht in diesem Fall der Anscheinsbeweis gegen den Querenden. Doch gilt für ein Motorrad, das dem Querenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...