DGAP-News: KAP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KAP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-27 / 16:47 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KAP AG Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 03. Juli 2019, um 12:00 Uhr im *Hotel Le Méridien Frankfurt* Tagungsraum 'Culture' (EG) Wiesenhüttenplatz 38 60329 Frankfurt am Main stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung der KAP AG ein. *I. TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 der KAP AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß §?176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach §§?289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und der Erklärung zur Unternehmensführung inkl. dem Corporate-Governance-Bericht Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der KAP AG unter https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung am 03. Juli 2019 zugänglich gemacht und mündlich erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn der KAP AG per 31. Dezember 2018 in 36.831.775,71 Euro Höhe von eine Dividende in Höhe 15.520.706,00 Euro von 2,00 Euro je Stückaktie, insgesamt also auszuschütten und den 21.311.069,71 Euro verbleibenden Restbetrag in Höhe von auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß §?58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 8. Juli 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Ersatzwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§?95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §?7 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 legte Herr Pavlin Kumchev sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates nieder. Dies macht eine Ersatzwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Joachim Coers, Geschäftsführer, wohnhaft in Nonnenhorn, in den Aufsichtsrat der KAP AG zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils gemäß §?7 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Weitere Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten befinden sich unter _'Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5'_ dieser Tagesordnung. Sein Lebenslauf ist unter https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. 6. *Beschlussfassung über die Änderung des §?7 Abs. 2 der Satzung (Zusammensetzung. Amtsdauer. Amtsniederlegung) des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: §?7 Abs. 2 der Satzung (Zusammensetzung. Amtsdauer. Amtsniederlegung) wird wie folgt geändert: '(2) Die Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.' Die derzeitig gültige Satzung ist über unsere Internetseite unter https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und wird den Aktionären auf Anfrage zugesandt. 7. *Beschlussfassung über die Änderung des §?13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung) für die Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: §?13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt geändert: _'§?13 Vergütung_ (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Die Grundvergütung beträgt EUR 25.000,- je Mitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 2-fache dieser Grundvergütung. Sein Stellvertreter und der Vorsitzender eines Ausschusses erhalten das 1,5-fache dieser Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.' 8. *Beschlussfassung über die Änderung des §?18 Abs. 1 der Satzung (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: §?18 Abs. 1 der Satzung (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) wird wie folgt geändert: _'§?18 Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung_ (1) Der Vorstand hat in den ersten vier (4) Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.' 9. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt gemäß der Empfehlung und Präferenz des Vorstands vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen. Der Empfehlung des Vorstands ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Vorstand dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt. 10. *Beschlussfassungen über die Zustimmung zu den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der KAP AG und deren drei 100%-igen Tochtergesellschaften* *a) ?Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der KAP AG und der KAP Surface Holding GmbH* Der Vorstand der KAP AG und die Geschäftsführung ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der KAP Surface Holding
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 27, 2019 10:47 ET (14:47 GMT)