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DGAP-HV: KAP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KAP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KAP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2019 in 
Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-05-27 / 16:47 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KAP AG Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 EINLADUNG ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, 
 
hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, den 03. Juli 2019, um 12:00 Uhr im 
 
*Hotel Le Méridien Frankfurt* 
Tagungsraum 'Culture' (EG) 
Wiesenhüttenplatz 38 
60329 Frankfurt am Main 
 
stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung der KAP AG 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und 
    des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 der 
    KAP AG und des KAP-Konzerns einschließlich des 
    erläuternden Berichts des Vorstands gemäß §?176 
    Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben 
    nach §§?289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts 
    des Aufsichtsrats und der Erklärung zur 
    Unternehmensführung inkl. dem 
    Corporate-Governance-Bericht 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung 
    der Hauptversammlung an über die Internetseite der KAP 
    AG unter 
 
    https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der 
    Hauptversammlung am 03. Juli 2019 zugänglich gemacht 
    und mündlich erläutert. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
    und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat, der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn der KAP AG 
 
    per 31. Dezember 2018 in  36.831.775,71 Euro 
    Höhe von 
    eine Dividende in Höhe    15.520.706,00 Euro 
    von 2,00 Euro je 
    Stückaktie, insgesamt 
    also 
    auszuschütten und den     21.311.069,71 Euro 
    verbleibenden Restbetrag 
    in Höhe von 
 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
    Gemäß §?58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
    heißt am 8. Juli 2019, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Ersatzwahl eines neuen 
    Aufsichtsratsmitglieds* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§?95, 96 Abs. 1, 101 
    Abs. 1 AktG in Verbindung mit §?7 Abs. 1 der Satzung 
    aus fünf Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft 
    keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der 
    Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei 
    der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an 
    Wahlvorschläge gebunden. Mit Schreiben vom 28. Januar 
    2019 legte Herr Pavlin Kumchev sein Mandat als 
    Mitglied des Aufsichtsrates nieder. Dies macht eine 
    Ersatzwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds 
    erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Joachim Coers, 
    Geschäftsführer, wohnhaft in Nonnenhorn, in den 
    Aufsichtsrat der KAP AG zu wählen. 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils gemäß §?7 Abs. 2 der 
    Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser Hauptversammlung 
    für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat 
    ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt bis zum 
    Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 
    beschließt. 
 
    Weitere Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen 
    Kandidaten befinden sich unter _'Ergänzende Angaben zu 
    Tagesordnungspunkt 5'_ dieser Tagesordnung. Sein 
    Lebenslauf ist unter 
 
    https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zugänglich. 
6.  *Beschlussfassung über die Änderung des §?7 Abs. 
    2 der Satzung (Zusammensetzung. Amtsdauer. 
    Amtsniederlegung) des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    §?7 Abs. 2 der Satzung (Zusammensetzung. Amtsdauer. 
    Amtsniederlegung) wird wie folgt geändert: 
 
    '(2) Die Aufsichtsratsmitglieder können nicht für 
    längere Zeit als bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung bestellt werden, die über die 
    Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
    Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
    Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
    beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl des 
    Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit 
    ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der 
    Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.' 
 
    Die derzeitig gültige Satzung ist über unsere 
    Internetseite unter 
 
    https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zugänglich und wird den Aktionären auf Anfrage 
    zugesandt. 
7.  *Beschlussfassung über die Änderung des §?13 Abs. 
    1 der Satzung (Vergütung) für die Mitglieder des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    §?13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt 
    geändert: 
 
    _'§?13 Vergütung_ 
 
    (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 
    außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach 
    Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Die 
    Grundvergütung beträgt EUR 25.000,- je Mitglied. Der 
    Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 2-fache 
    dieser Grundvergütung. Sein Stellvertreter und der 
    Vorsitzender eines Ausschusses erhalten das 1,5-fache 
    dieser Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die 
    nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem 
    Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im 
    Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.' 
8.  *Beschlussfassung über die Änderung des §?18 Abs. 
    1 der Satzung (Jahresabschluss und ordentliche 
    Hauptversammlung)* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    §?18 Abs. 1 der Satzung (Jahresabschluss und 
    ordentliche Hauptversammlung) wird wie folgt geändert: 
 
    _'§?18 Jahresabschluss und ordentliche 
    Hauptversammlung_ 
 
    (1) Der Vorstand hat in den ersten vier (4) Monaten 
    des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den 
    Geschäftsbericht für das vergangene Geschäftsjahr 
    aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach 
    Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss, 
    der Geschäftsbericht, der Prüfungsbericht und der 
    Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 
    unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen.' 
9.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt gemäß der Empfehlung und 
    Präferenz des Vorstands vor, die Mazars GmbH & Co. KG, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses für 
    den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
    2019 zu bestellen. 
 
    Der Empfehlung des Vorstands ist ein nach Art. 16 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 
    537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
    16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die 
    Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
    Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
    2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes 
    Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat 
    der Vorstand dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen 
    die Mazars GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und die Rödl 
    & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Nürnberg, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat 
    empfohlen und eine begründete Präferenz für die Mazars 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Hamburg, mitgeteilt. 
10. *Beschlussfassungen über die Zustimmung zu den 
    Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen 
    der KAP AG und deren drei 100%-igen 
    Tochtergesellschaften* 
 
    *a) ?Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
    zwischen der KAP AG und der KAP Surface Holding GmbH* 
 
    Der Vorstand der KAP AG und die Geschäftsführung ihrer 
    100%-igen Tochtergesellschaft, der KAP Surface Holding 

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May 27, 2019 10:47 ET (14:47 GMT)

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